Beschlussvorschlag des Kreisausschusses (Sitzung am 04.12.2024):
Dem Antrag von frauen e.V., Gartenstraße 12, 48653 Coesfeld, für das Jahr 2025 eine (weitere) Zuwendung in Höhe von 29.000 € für den Betrieb einer Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen und einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Coesfeld zu gewähren, wird entsprochen.
I. Sachdarstellung
In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2024 wurde der umstehende
Beschlussvorschlag für den Kreistag einstimmig mit einer Enthaltung gefasst.
Im Übrigen wird auf die Ursprungsvorlage SV-10-1350 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die entsprechenden Mittel (29.000 €) werden über die Änderungsliste 2 in
den Haushalt für das Jahr 2025 eingestellt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für eine Entscheidung über eine freiwillige Leistung und eine Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan des Jahres 2025 ist der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe g der Kreisordnung zuständig.