Betreff
Produkthaushalt 2007;
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50: Arbeit und Soziales
Vorlage
SV-7-0523
Aktenzeichen
50.1 / 50 06 00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales wird auf 26.123.865 € festgesetzt.

 

2.         Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50 - Arbeit und Soziales, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

 

I.     Problem / II.    Lösung

 

 

1. Vorbemerkung

 

Nach dem Entwurf des Haushaltes 2007 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem

Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt                    26.123.865 € ab.

Das sind                                                                         8.774.552 € mehr als in 2006.

 

Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

 

 

2. Hinweise

 

Der Produkthaushalt 2007 enthält eine Neugliederung der Produktstruktur. Danach trägt der Produktbereich 50 künftig die Bezeichnung „Arbeit und Soziales“. Er enthält nunmehr drei Produktgruppen und insgesamt acht Produkte. Er stellt sich ab dem Jahr 2007 wie folgt dar:

 

Produktgruppe 50.01      Leistungen nach dem SGB XII, HeimG, PfG NRW, BAföG und freiwillige Leistungen

Produkt 50.01.01     Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei  Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Produkt 50.01.02     Leistungen für Auszubildende und Schüler

Produkt 50.01.03     Aufgaben nach dem Heimgesetz und Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen

 

Produktgruppe 50.02      Hilfe in besonderen Lebenslagen

Produkt 50.02.01     Leistungen für Pflegebedürftige

Produkt 50.02.02     Leistungen für ältere und behinderte Menschen

Produkt 50.02.03     Leistungen für besondere Personengruppen

 

Produktgruppe 50.03      Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Produkt 50.03.01     Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

Produkt 50.03.02     Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

 

Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in 2006 ermittelt worden.

 

Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit, Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2007 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben mit sich bringen.

 

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die bisher im Vermögenshaushalt veranschlagten Haushaltsstellen 4700.988000 – Investitionskostenprogramm und 4110.988000 – Bewohnerbez. Aufwendungsz. (Tages-, Nacht- u. Kurzzeitpflege) ab dem Haushaltsjahr 2007 dem Verwaltungshaushalt zugeordnet werden.

 

 

3. Budgetrahmen

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2007 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im

 

Verwaltungshaushalt

Ausgaben in Höhe von                                                            86.784.322 €,

Einnahmen in Höhe von                                                          60.660.457 € und somit einen

Zuschussbedarf in Höhe von                                                  26.123.865 €.

 

Gegenüber dem Ansatz 2006 weist der Entwurf des Budgets für das Jahr 2007 eine Verschlechterung in Höhe von insgesamt 8.774.552 € aus.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Produkthaushalt 2006 sind in einer Gesamtaufstellung dargestellt worden und als Anlage 1 beigefügt.

 

 

4. Hinweise zu einzelnen Produkten         (ohne Personalausgaben – s. Erläuterungen zu Produktgruppe 50.01)

 

 

4.1 Produkt 50.01.01 -          Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei  Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Dieses Produkt umfasst die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

Gegenüber dem Vorjahr (Ansätze 2006 der Produkte 50.001.001, 50.001.002, 50.001.005, 50.001.008 und 50.001.009) weist das Produkt 50.01.01 insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 859.477 € auf.

Diese Entwicklung ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Fallzahlen in den Bereichen der laufenden Leistungen (Lebensunterhalt) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. nach dem SGB XII stetig steigen und bei der Krankenhilfe flächendeckend erhebliche Kostensteigerungen festzustellen sind.

 

 

4.2 Produkt 50.01.02 -           Leistungen für Auszubildende und Schüler

Die Ausgaben, die zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, sind bei diesem Produkt ausschließlich Sach- und Personalausgaben.

 

 

4.3 Produkt 50.01.03 -          Aufgaben nach dem Heimgesetz und Pflegegesetz NRW sowie Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich

Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.01.03 sinkt gegenüber dem Haushaltsansatz 2006 (altes Produkt 50.002.001) um 27.776 €.

 

Die einzelnen Leistungen dieses Produktes sind überwiegend durch Beschlüsse des Kreisausschusses/Kreistages bestimmt.

 

Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich.

Im Entwurf des Produkthaushalts 2007 sind bei dem Produkt 50.01.03 für die Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich Mittel in Höhe von 210.300 € veranschlagt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 0,805 v. H. am Budget Soziales insgesamt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aufgabenbezogen. Eine Eigenbeteiligung durch die Träger der Einrichtungen und Dienste wird vorausgesetzt.

 

 

4.4 Produkt 50.02.01 -           Leistungen an Pflegebedürftige

Das neu gebildete Produkt 50.02.01 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Produkt 50.001.003.

Neu ist, dass die Grundsicherungsleistungen für Pflegebedürftige in Einrichtungen (früher 50.001.009) nunmehr diesem Produkt zugeordnet wurden. Somit umfasst es künftig die Gesamtheit aller Leistungen an Pflegebedürftige sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen.

Die im Produkt enthaltenen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse zur Förderung von Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie die Förderung ambulanter Pflegedienste sind nunmehr dem Verwaltungshaushalt zugeordnet. Schwerpunktmäßig werden hierüber laufende Aufwendungen bezuschusst, so dass die geänderte Zuordnung der Ansätze zum Verwaltungshaushalt sachgerechter ist.

 

Der Zuschussbedarf des Produktes „Leistungen an Pflegebedürftige“ steigt auch unter Berücksichtigung der bisher im Produkt 50.001.009 enthaltenen Grundsicherungsleistungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2006 um 145.605 €.

Die Verschlechterung begründet sich im Wesentlichen mit steigenden Fallzahlen der Pflege sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen.

Im Bereich der häuslichen Pflege ist auch ein Trend zur Professionalisierung zu erkennen. Die Anzahl der Einsätze ambulanter Pflegedienste steigt, wohingegen der Anteil der häuslichen Pflege durch Angehörige abnimmt.

 

Trotz steigender Fallzahlen ist der Ansatz „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ gegenüber dem Vorjahresansatz reduziert worden. Grund hierfür ist, dass die seinerzeit erwarteten Fallzahlen insgesamt sowie die berechneten Kosten je Fall bislang nicht erreicht wurden und der Ansatz 2006 vermutlich nicht voll ausgeschöpft wird. Die Ansatzreduzierung in diesem Bereich resultiert auch aus der Berücksichtigung von 70.000,00 € zur Deckung der Personalkosten für das Projekt „ambulant vor stationär“.

 

Die Tendenz steigender Fallzahlen wird sich aufgrund neuer Einrichtungen im Kreisgebiet auch im Jahr 2007 fortsetzen. Allein in den Einrichtungen, die in den Jahren 2006/2007 fertiggestellt wurden bzw. werden ist davon auszugehen, dass für rd. 78 Bewohner Sozialhilfe und darüber hinaus für etwa 83 Bewohner Pflegewohngeld zu gewähren ist. Auch die Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt entsprechend.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Übernahme von Bestattungskosten für Heimbewohner aufgrund einer Neuregelung nunmehr überwiegend beim Kreis Coesfeld liegt. Die zu erwartenden Mehrkosten hierfür wurden im Ansatz 2007 mit 26.000,00 € veranschlagt.

 

 

4.5 Produkt 50.02.02 -           Leistungen für ältere und behinderte Menschen

Das neu gebildete Produkt 50.02.02 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Produkt 50.001.004.

Hinzugekommen sind hier neben der Altenhilfe der Kreiszuschuss für den Familienunterstützenden Dienst (FuD) sowie der Zuschuss für die Familienbildungsstätte Dülmen im Rahmen der „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“. Der Zuschuss FuD war nur für 2006 bewilligt worden. Der neue Antrag wird haushaltsmäßig nicht berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahresansatz erhöht sich der Zuschussbedarf der betreffenden Haushaltsstellen um 380.594 €.

 

Die Verschlechterung begründet sich ausschließlich in den Bereichen der Schulausbildung und der ambulanten Frühbetreuung.

Im Rahmen der Schulausbildung ist zum einen aufgrund einer allgemeinen Steigerung der Fallzahlen mit steigenden Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern zu rechnen.

Darüber hinaus wurden von einer größeren Behinderteneinrichtung im Kreis Borken, die bislang keine Integrationshelfer einsetzt, entsprechende Anträge angekündigt. Die Schule wird zurzeit von etwa 80 Kindern aus dem Kreis Coesfeld besucht, so dass für das Jahr 2007 mit nicht unerheblichen Mehrkosten zu rechnen ist.

 

Der erhöhte Zuschussbedarf im Bereich der ambulanten Frühbetreuung begründet sich mit einer Steigerung der Fallzahlen sowie der durchschnittlichen Kosten je Fall.

 

 

4.6 Produkt 50.02.03 -           Leistungen für besondere Personengruppen

Das neu gebildete Produkt 50.02.03 umfasst alle übrigen Leistungen des Kreises Coesfeld aus dem Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Leistungen der Kriegsopferfürsorge sowie Leistungen für Wehrdienstgeschädigte.

Somit entspricht das Produkt größtenteils dem bisherigen Produkt 50.001.006.

 

Unter Berücksichtigung der dem Produkt zugeordneten Haushaltsstellen erhöht sich der Zuschussbedarf dieses Produkts um insgesamt 18.555 €.

Eine Erhöhung der Ausgaben ist insbesondere im Bereich der Hilfe zur Pflege für Hinterbliebene festzustellen. Eine Begründung hierfür liegt darin, dass die Kriegshinterbliebenen aufgrund Ihres mittlerweile erreichten durchschnittlichen Lebensalters verstärkt Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

 

 

4.7 Produkt 50.03.01 -          Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

Das Produkt 50.03.01 entspricht dem bisherigen Produkt 50.005.001 und umfasst auf der Ausgabenseite u.a. die Regelleistungen, die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Einnahmeseite vor allem Erstattungen des Bundes und die Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt und Rückzahlungen gewährter Darlehen.

Dem Kreis entstehen Belastungen im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der einmaligen Leistungen sowie im Bereich der Sach- und Personalausgaben (bezogen auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung).

Die erbrachten Regelleistungen abzüglich der dazugehörigen Einnahmen werden zu 100 % vom Bund erstattet. Ferner enthält die Bundeserstattung noch Pauschalen für Sach- und Personalausgaben. Im Jahr 2007 beträgt der Ansatz hierfür 4.521.840 €.

 

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sind in Höhe von 18,2 Mio. € im Haushalt 2007 veranschlagt. Im Vergleich zum Ansatz 2006 bedeutet dies eine Verringerung um 1,6 Mio. €. Die durch die Leistungen für Unterkunft und Heizung entstehenden Aufwendungen sind anteilig durch den Bund und den Kreis zu tragen. Aufgrund noch fehlender gesetzlicher Grundlage wird zurzeit davon ausgegangen, dass sich der Bund auch weiterhin mit 29,1 % an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt. Das ergibt bei der Bundesbeteiligung im Rahmen der Leistungen für Unterkunft und Heizung einen Ansatz in Höhe von 5.217.630 €.

 

Die Abrechnung dieser Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der einmaligen Leistungen erfolgt mit den Städten und Gemeinden auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Städte und Gemeinden beteiligen sich künftig unter Beachtung des § 5 Abs. 5 AG – SGB II NRW mit 50 % an diesen Aufwendungen. Zurzeit wird unter Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft, ob eine Härteausgleichsregelung geschaffen wird.

 

Die Erstattung des Landes im Rahmen der Weitergabe der Wohngeldersparnis wird künftig vollständig bei der Abrechnung der Aufwendungen berücksichtigt, so dass sie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu 50 % direkt zugute kommt.

 

Im Jahr 2006 haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie die einmaligen Leistungen noch zu 100 % außerhalb des allgemeinen Haushalts abgerechnet, so dass sich durch die  Beteiligung von nur noch 50 % im Jahr 2007 alleine bei der Beteiligung der Städte und Gemeinden des Kreises (Haushaltsstelle: 4820.162000) eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr von 8.584.230 € ergibt.

 

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anderen 50 % der Aufwendungen in die Kreisumlage fließen, so dass für den Kreis Coesfeld im Endeffekt keinerlei Mehrbelastungen entstehen.

 

Die Landeserstattung im Rahmen der Wohngeldersparnis ist im Voraus nicht ermittelbar. Bei der Bemessung des Ansatzes ist daher hilfsweise die tatsächliche Erstattung des Landes im Jahr 2006 zugrundegelegt worden.

 

Die Entwicklung im Haushaltsjahr 2006 hat ergeben, dass der Haushaltsansatz 2006 im Bereich der Regelleistungen erneut um 2,4 Mio. € zu erhöhen ist. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der durchschnittlichen Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft.

Der erhöhte Ansatz hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Zuschussbedarf beim Produkt 50.03.01, da die Regelleistungen in Form von monatlichen Abschlägen zu 100 % durch den Bund erstattet werden.

 

Der Ansatz für Einnahmen aus Unterhalt ist gegenüber dem Haushaltsansatz 2006 um 15.000 € auf 130.000 € erhöht worden.

Es wird erwartet, dass sich die Einnahmen im Haushaltsjahr 2007 aufgrund erhöhter Aktivitäten bei den Städten und Gemeinden im Bereich Heranziehung von Unterhaltspflichtigen auf 130.000 € belaufen werden.

 

 

4.8 Produkt 50.03.02 -           Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Das Produkt 50.03.02  entspricht dem bisherigen Produkt 50.005.002 und umfasst neben der sozialen Eingliederung auch die berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigen. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis, für die berufliche Integration der Bund.

 

Für das Haushaltsjahr 2007 beträgt der Ausgabenansatz für die soziale Eingliederung 253.000 € (Kreismittel) und für die berufliche Eingliederung nach ersten Einschätzungen rd. 7 Mio. € (Bundesmittel). In diesen Bundesmitteln sind die Ausgaben für die berufliche Rehabilitation enthalten; nicht enthalten sind etwaige zusätzliche Fördermittel aus künftigen zielgruppenorientierten Sonderprogrammen.

 

Im Bereich der beruflichen Eingliederung wurde der Ansatz 2007 gegenüber dem Vorjahr um 600.000 € verringert. Dieses ist dadurch zu begründen, dass dem Kreis im Jahr 2006 tatsächlich nur Eingliederungsmittel in Höhe von rd. 6,9 Mio. € durch den Bund zugewiesen worden sind. Die Festsetzung des Budgets zur beruflichen Eingliederung der SGB II – Leistungsberechtigten erfolgt erst im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushaltes 2007; rechtsverbindliche Werte liegen daher voraussichtlich erst mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes vor.

 

Im Bereich der sozialen Eingliederung sind ab 2007 auch die Ausgaben für Suchtberatung, psychosoziale Betreuung sowie die Schuldnerberatung für SGB II – Berechtigte enthalten.

Die Leistungen der Suchtberatung und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Rahmen des § 16 Abs. 2 SGB II werden seit 2005 von den entsprechenden Beratungs- und Fachstellen der AWO und des Caritasverbandes wahrgenommen. Die Finanzierung der Dienste von Seiten des Kreises erfolgte bisher nur über die Haushaltsstellen „KRZ Suchtkrankenhilfe“ und „KRZ AWO Methadon“ im Bereich 53. Für das Jahr 2007 sind die voraussichtlichen Ausgaben für diese Beratungs- oder Betreuungsstellen Dienste anhand von Daten zur Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote durch SGB II – Leistungsbezieher erstmals anteilig danach aufgeschlüsselt worden, ob sie Leistungen nach dem SGB II betreffen oder nicht. Für die anteiligen Leistungen der "Suchtberatung und psychosozialen Betreuung von Drogenabhängigen / Substituierten" nach dem SGB II ist ein eigenständiger Haushaltsansatz i.H.v. 134.350 € mit gleichnamiger Haushaltsstelle gebildet worden. Die Ansätze für die Haushaltsstellen „KRZ Suchtkrankenhilfe“ und „KRZ AWO Methadon“ im Bereich 53 werden entsprechend anteilig reduziert. Die Zuständigkeit für die Festlegung der Höhe der Zuschüsse an die Träger und für die Planung zu den Angeboten und Leistungen für die externen Dienste liegt weiterhin einheitlich bei der Gesundheitsbehörde.

Die Schuldnerberatung hingegen war bereits im Budget 50 veranschlagt, bisher aber im Produkt 50.001.003. Dieser Ansatz ist nunmehr ebenfalls gesplittet und der auf das SGB II entfallenen Anteil in dieses Produkt verlagert. Der Zuschussbedarf erhöht sich hier um rd. 26.500 €, so dass der Zuschussbedarf sich gegenüber 2006 insgesamt um rd. 160.500 € erhöht.

 

 

 

5. Risiken bei der Ermittlung der Ansätze 2006

 

 

5.1       Änderung von Leistungsgesetzen

Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Rechtslage ab dem 01.01.2007. Gesetzliche Änderungen in 2007 hätten somit Auswirkungen auf das Budget.

 

Insbesondere beim Produkt 50.03.01 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II - besteht hinsichtlich der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, an  den Sach- und Personalkosten sowie an den Ausgaben für die berufliche Integration zurzeit keine Planungssicherheit.

 

Für die Jahre 2005 und 2006 hat der Gesetzgeber eine Bundesbeteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in Höhe von 29,1 % auf Bundesebene festgelegt (§ 46 Abs. 6 SGB II). Der Anteil des Bundes an diesen Aufwendungen ab 2007 wird gemäß § 46 Abs. 7 SGB II durch Bundesgesetz geregelt.

Eine von den Ländern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführte Kommunaldatenerhebung hat ergeben, dass sich der Bund mit einem Anteil von 5,7 Mrd. € jährlich an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II beteiligen muss, um das gesetzlich normierte Entlastungsziel von 2,5 Mrd. € zu erreichen. Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2007 sind jedoch bisher nur rd. 2 Mrd. € veranschlagt, obwohl der Bund sich im diesem laufenden Jahr noch mit 3,92 Mrd. € an den Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligt.

Nach einer Absprache des Bundes und den Ländern vom 03.11.2006 gilt die Höhe der Bundesbeteiligung nunmehr als vereinbart. Demnach wird sich der Bund mit einem Betrag von 4,3 Mrd. € an den Kosten der Unterkunft beteiligen. Offen ist bisher die Frage der Verteilung der Bundesmittel auf die Länder und die Kommunen.

 

Hierzu hat der Deutsche Landkreistag vorgeschlagen, nach vorherigem Mehrbelastungsausgleich den darüber hinausgehenden Entlastungsbetrag anhand der Belastungen im Rahmen der Unterkunftskosten auf die Länder zu verteilen. Der Landkreistag NRW vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass in analoger Anwendung auch die Verteilung der Bundesbeteiligung innerhalb des Landes auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgen soll.

 

Dieses Modell wird derzeit von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Verhandlungen um die Bundesbeteiligung vertreten.

 

Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus; mit dieser Entscheidung wird bis Ende November 2006 gerechnet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung für 2007 besteht daher hinsichtlich der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Leistung noch keine Sicherheit.

 

Auch die Zuweisungen des Bundes für Sach- und Personalkosten sowie für die berufliche Integration sind noch nicht bekannt.

 

 

5.2       Fallzahlen

Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe liegt die alleinige Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger bei den Zentren für Arbeit des Kreises Coesfeld. Wurde zu Beginn des Jahres 2006 noch 5.068 Bedarfsgemeinschaften pro Monat betreut, ist diese Zahl bis Oktober 2006 auf derzeit 4.533 Bedarfsgemeinschaften gesunken. Dieses ist vor allem auf die zurzeit günstige Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie auf gute Vermittlungserfolge zurückzuführen.

Eine weitere Verminderung der Fallzahlen im Bereich des SGB II ist zwar angestrebt, die Entwicklung ist jedoch nicht genau vorhersehbar. Z.B. kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden, welche Auswirkungen die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die Höhe der Fallzahlen haben wird.

 

Seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 ist eine stetige Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen:

Die Entwicklung seit 01.01.2003:

IV. Quartal 2003:         729 Fälle

IV. Quartal 2004:         814 Fälle

IV. Quartal 2005:         872 Fälle

III. Quartal 2006:          952 Fälle

Für das Jahr 2007 wird mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gerechnet.

 

Auch im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ist eine stetige Steigerung der Zahl der Fälle festzustellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 ist bei der Ansatzermittlung jedoch lediglich die bisherige durchschnittliche monatliche Fallzahl 2006 zugrundegelegt worden.

 

 

5.3       Erstattung des Landes im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Festbetrag am Anteil des Bundes)

Die Erstattung des Landes für das Jahr 2007 kann lediglich geschätzt werden. Der Anteil am Festbetrag des Bundes richtet sich nach den Ausgaben des Vorjahres bzw. deren prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben in NRW und ist somit weder zu beeinflussen noch verlässlich hochzurechnen. Es wird daher hilfsweise davon ausgegangen, dass die Höhe der Erstattung für das Jahr 2007 dem für das Jahr 2006 gewährten Festbetrag des Bundes entspricht.

 

 

5.4       Krankenhilfe

Flächendeckend sind erhebliche Kostensteigerungen festzustellen. So ist zum Stand Oktober 2006 der Haushaltsansatz 2006 im Bereich der Krankenhilfe bereits um ca. 150 % überschritten. Die Kosten der Krankenhilfe sind im Voraus nicht prognostizierbar. Sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Art und Höhe der Krankenhilfeaufwendungen sind starken Schwankungen unterzogen und daher nicht vorhersehbar. Erfahrungsgemäß werden teilweise von den Krankenkassen im laufenden Jahr auch Abrechnungen aus Vorjahren vorgelegt. Die Anzahl solcher Abrechnungen und die Höhe der Abrechnungsbeträge ist ebenfalls nicht kalkulierbar.

 

Um dem Risiko im Bereich der Krankenhilfe Rechnung zu tragen ist bei der Ermittlung des Ansatzes für das Jahr 2007 eine Steigerung der Fallzahlen und der Kosten je Fall in Höhe von rd. 3,5 % der Gesamtaufwendungen unterstellt worden.

 

 

5.5       Hilfe zur Pflege

Die Ermittlung der Ansätze für das Jahr 2007 erfolgte im Bereich der Hilfe zur Pflege anhand einer Hochrechnung derzeitiger Fallzahlen sowie den derzeitigen durchschnittlichen Kosten je Fall und unter Berücksichtigung der Pflegeplätze in neuen Einrichtungen.

Die zukünftige Entwicklung kann nur anhand derzeitiger Erkenntnisse geschätzt und hochgerechnet werden und birgt somit ein Restrisiko in sich.

 

Auch eine mögliche Änderung der maßgeblichen Leistungsvorschriften (z.B. auch des SGB XI – Soziale Pflegeversicherung -) könnte Auswirkungen auf die zu erbringenden Leistungen an Pflegebedürftige haben.

 

Ein erhebliches Risiko bei der Veranschlagung von Haushaltsmittel besteht darüber hinaus im Bereich des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für die Tages- und Kurzzeitpflege.

Derzeit fördert der Kreis Coesfeld nicht die Investitionskosten sog. eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze. Eine Vielzahl von Widersprüchen gegen entsprechende ablehnende Entscheidungen ist anhängig.

Ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eines Nachbarkreises ist zwischenzeitlich bereits negativ entschieden worden. Die Entscheidung wurde jedoch aufgrund der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig. Sofern der Kreis Coesfeld seine Klageverfahren ebenfalls verlieren würde, wären erhebliche Nachzahlungen für die Jahre 2005/2006 zu leisten. Eine weitere Folge wäre der Anstieg von entsprechenden Förderanträgen. Das zurzeit auf etwa 260.000,00 € zu beziffernde Risiko ist im Ansatz 2007 nicht enthalten.

 

 

5.6       Horizontal-/Vertikalberechnung

Derzeit besteht noch ein Streit zwischen Bund und Kommunen darüber, ob die Leistungen im Rahmen der Horizontal- oder Vertikalberechnung berechnet werden müssen. Der Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit vertritt die Auffassung, dass eine Berechnung nur nach der horizontalen Methode (Einkommen wird zunächst nur auf die Regelleistungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet) erfolgen dürfe, während vor allem die Optionskreise der Vertikalberechnung den Vorzug geben (Einkommen wird beim Einkommensbezieher zunächst auf Regelleistung und Kosten der Unterkunft angerechnet, danach Berücksichtigung bei den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in gleicher Weise). Für die Leistungsempfänger hat diese unterschiedliche Berechnung keine Auswirkungen. Sie schlägt sich jedoch im Rahmen der Verteilung von Einkommen auf  die Höhe der Aufwendungen des Bundes bzw. der Kommunen nieder.  Das Risiko, das mit diesem Streit verbunden ist, wird für die Jahre 2006 und 2007 mit jeweils 700.000 € beziffert. Sollte die Entscheidung in dieser Sache entgegen unserer Rechtsauffassung ausfallen, so wären auch für das Jahr 2006 die entsprechenden Mittel an den Bund nachzuzahlen.

 

 

 

III.        Alternativen

 

Keine

 

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

s. Erläuterungen zu I. und II.

 

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die Beratung des Budgets 50 - Arbeit und Soziales - sowie der Produktstandards zuständig.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Gesamtentwurf der Haushaltsansätze 2007