Beschlussvorschlag:
Die von der Verwaltung zusammengestellten Informationsmaterialien zum Thema „Familienzentrum“ werden zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung am 13.06.2007 zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung am 13.06.2007 sollen neben den zwei Piloteinrichtungen weitere zehn Tageseinrichtungen ausgewählt werden, die für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum an das Land gemeldet werden. Interesse an der Weiterentwicklung haben bis zum 20.03.2007 29 Träger mit rund 40 Tageseinrichtungen bekundet. D.h. es können nicht alle Bewerber Berücksichtigung finden, so dass Kriterien für die Auswahl und Benennung der Einrichtungen an das Land entwickelt und festgelegt werden müssen.
II. Lösung
Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung sind – wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2007 von der Verwaltung zugesagt – Informationsmaterialien zusammengestellt worden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:
Anlage 1: Liste der Bewerber mit Daten zur Struktur der Einrichtungen
Anlage 2: Rundschreiben vom 23.03.2007 zu den Gütesiegelkriterien für die Piloteinrichtungen
Anlage 3: Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Gütesiegelvergabe für Piloteinrichtungen
Anlage 4: Auflistung des Landesjugendamtes zu möglichen Auswahlkriterien
Die aufgeführten Unterlagen können bei Interesse auch als pdf-Datei per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zur Pilotphase und zu Familienzentren im allgemeinen sind auf den vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration sowie dem Institut für soziale Arbeit (ISA) eingerichteten Internetseiten unter www.familienzentrum.nrw.de erhältlich.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Möglichkeit ebenso wie ein Bewertungsschema in der Sitzung am 10.05.2007 vorgestellt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zur Auswahl der Familienzentren ist lt. Erlass des
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2007 ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses
erforderlich.