Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Baumberge-Nord als Satzung.

 

2.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

3.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Baumberge-Nord auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 


FBL Dr. Scheipers verweist auf die im Landschaftsbeirat bereits erfolgte Besprechung des Landschaftsplans Baumberge-Nord. Grömping ergänzt, dass es eine gesetzliche Forderung und Auftrag des Kreistages sei, das Kreisgebiet mit Landschaftsplänen zu überziehen, um einen flächendeckenden Fachplan des Naturschutzes im Außenbereich zu erhalten. Es bestehe diesbezüglich auch eine Kooperationsvereinbarung mit der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser seien Schutzkategorien festgelegt und den Kategorien entsprechende Erfordernisse und Maßnahmen zugeordnet worden. Es gebe verschiedene Vorgaben, die bei der Erstellung eines Landschaftsplans zu berücksichtigen seien, wie z. B. den Regionalplan oder die Fachdaten des LANUV. So seien beispielsweise im Regionalplan sogenannte BSN- und BSLE-Flächen (Bereiche für den Schutz der Natur bzw. zum Schutz der Landschaft und die Landschaftsorientierte Erholung) ausgewiesen, die als Planungsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) im Landschaftsplan dienen. Besonders die BSLE-Flächen des Regionalplans würden sich dabei nicht an Flächen- oder Eigentumsgrenzen orientieren, sondern es müssten konkrete Grenzen in den Örtlichkeiten selbst gefunden werden. Grömping erläutert, dass es vor allem auch ein Ziel der Landschaftsplanung sei, kreisweit einheitliche Regelungen für das Bauen im Außenbereich zu schaffen.

Ktabg. Schulze Havixbeck bittet darum, dass der Versand von Unterlagen in dem vorliegenden Umfang zukünftig so erfolgt, dass diese spätestens acht Tage vor der Fraktionssitzung vorliegen. Inhaltlich merkt er an, dass es unverständlich sei, weshalb bei dem Einbezug von Hofstellen von den Grenzen im Regionalplan abgewichen werde und weist auf die Situation eines Betroffenen (Einwender Nr. 15 b) hin, der sich an ihn gewandt habe. Vors. Dr. Wenning erklärt, dass der abstrakt geschilderte Fall bekannt sei und bereits ein Gespräch mit dem Betroffenen stattgefunden habe. MA Grömping berichtet über das Gespräch mit dem Einwender  zu Nr. 15 b. Hier werde ebenso wie bei der im Landschaftsbeirat ebenfalls problematisierten Härtefallsituation (Einwender Nr. 21 a/b) geprüft, durch eine geringfügige Anpassung der Gebietsabgrenzungen noch einen Konsens zu erzielen. Es wird angeregt im Vorfeld der endgültigen Beschlussfassung eine Neuabgrenzung für diese Härtefälle vorzuschlagen. Aus dem Ausschuss wird Zustimmung zu dieser Vorgehensweise geäußert. 

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich, ob alle Betroffenen eine Antwort auf ihre Einwendungen erhalten hätten. Grömping erwidert, dass die Sitzungsvorlagen öffentlich seien, separate Antworten jedoch nicht versandt wurden. Ktabg. Klaus erklärt, es sei nicht verständlich, warum dies nicht geschehen sei. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass der Vorschlag verfahrensunüblich, administrativ kaum zu leisten und wegen der noch ausstehenden, eventuell anders lautenden Beschlussfassung auch verwirrend für die Einwender sei. Das Verfahren sei vergleichbar mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. Es sei möglich Einwendungen zu erheben, diese würden von der Verwaltung im Rahmen der Planungen geprüft. Es sei jedoch nicht möglich, im Laufe des Verfahrens stetig neue oder ergänzende Rückmeldungen von Einwendern zu berücksichtigen. Grömping weist darauf hin, dass im Rahmen des Verfahrens ein langer Erstellungs- und Planungszeitraum benötigt werde, bei dem der Erarbeitungsstand in die Bürgerbeteiligung gegeben wird und im Verlauf viele kleine Änderungen und Anpassungen erfolgen. Über diese müssten dann jedes Mal alle Einwender informiert werden. Ktabg. Habersaat äußert, dass er es für verfahrenstechnisch zu aufwendig halte, bei Änderungen zwingend Zwischenergebnisse an die Einwender zu verschicken. S.B. Vogt ergänzt, dass der Landschaftsplan gut erarbeitet worden sei. Nach Ansicht des Ktabg. Dr. Gochermann greift der Plan in wirtschaftliche und private Interessen ein, dies sei in der sozialen Marktwirtschaft jedoch nichts Ungewöhnliches. Er begreife den Ausschuss als Vertretung der Bürgerinnen und  Bürger. Der Plan sei in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Ebenen thematisiert worden und der Landschaftsbeirat, in dem auch Vertreter wirtschaftlicher Interessen vertreten seien, habe diesem einstimmig zugestimmt. FBL Dr. Scheipers weist in Bezug auf die Besorgnis der zukünftigen Verschärfung der Vorschriften in Landschaftsschutzgebieten darauf hin, dass sofern weitere Vorgaben durch die EU, Bund oder Land gemacht werden, diese an fachliche Standards anknüpfen müssen.

Die Planungsmethodik – relativ großflächige Hofanlagen umschließende LSG, dafür aber „liberale“ Bauregeln - sei durch die Politik bestimmt worden. Weitere Fragestellungen hierzu seien in Bezug auf den Beschlussvorschlag nicht zielführend und würden nicht zu einer Einigung führen. Ktabg. Bontrup wirft ein, dass nicht die generelle Methodik in Frage stünde, Betroffenheiten aber geprüft werden müssten aufgrund der Verantwortung gegenüber den Bürgern.

S.B. Dr. Kraneburg äußert, dass die Aufstellung des Landschaftsplans viel Arbeit gewesen sei. Er frage sich jedoch, welchen Wert dies habe. Er sei teuer und der Sinn und Zweck für die Natur und die Landschaft seien nicht ersichtlich. Es werde eine negative Entwicklung gesehen, da Bauen immer noch überall möglich sei. Der Plan werde daher abgelehnt. FBL Dr. Scheipers entgegnet, dass die Fraktion der Grünen dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt habe, seiner Erinnerung nach auch bei dem Wunsch nach einheitlichen Maßstäben im gesamten Kreisgebiet vorzugehen. Daher sei unverständlich, weshalb das Ergebnis nunmehr abgelehnt werde. Ktabg. Klaus weist darauf hin, dass Einwendungen gegen den Landschaftsplan vorhanden sind. Dies zeige, dass es sich dabei nicht um ein stumpfes Schwert handle. S.B. Dr. Kraneburg folgt dieser Auffassung nicht. Dr. Foppe ergänzt, dass es im Landschaftsbeirat keine Änderungsvorschläge gegeben habe, sondern ein Konsens gefunden worden sei.

Auf Anfrage des Ktabg. Dr. Habersaat erläutert Grömping, dass in Bezug auf Konkurrenzen zu Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine gleiche Vorgehensweise wie in den Plänen in Rosendahl möglich sei. Wenn eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan eine Windkonzentrationszone rechtskräftig ausweist, würden die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans zurückweichen. FBL Dr. Scheipers ergänzt, dass es jedoch keine Änderungsmöglichkeiten gibt, sofern die entsprechende Fläche im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen wurde.

 


 

Form der Abstimmung:     offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:     18 JA        

 

                                           2 NEIN

 

                                           1 ENTHALTUNG