Sitzung: 21.05.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0234
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt
dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Baumberge-Nord als Satzung.
2. Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.
3. Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Baumberge-Nord auf vertraglicher Basis durchzuführen.
FBL Dr. Scheipers verweist auf die im
Landschaftsbeirat bereits erfolgte Besprechung des Landschaftsplans
Baumberge-Nord. Grömping ergänzt, dass es eine gesetzliche Forderung und
Auftrag des Kreistages sei, das Kreisgebiet mit Landschaftsplänen zu überziehen,
um einen flächendeckenden Fachplan des Naturschutzes im Außenbereich zu
erhalten. Es bestehe diesbezüglich auch eine Kooperationsvereinbarung mit der
Landwirtschaft. Im Rahmen dieser seien Schutzkategorien festgelegt und den
Kategorien entsprechende Erfordernisse und Maßnahmen zugeordnet worden. Es gebe
verschiedene Vorgaben, die bei der Erstellung eines Landschaftsplans zu
berücksichtigen seien, wie z. B. den Regionalplan oder die Fachdaten des LANUV.
So seien beispielsweise im Regionalplan sogenannte BSN- und BSLE-Flächen
(Bereiche für den Schutz der Natur bzw. zum Schutz der Landschaft und die Landschaftsorientierte
Erholung) ausgewiesen, die als Planungsgrundlage für die Ausweisung von
Naturschutzgebieten (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) im Landschaftsplan
dienen. Besonders die BSLE-Flächen des Regionalplans würden sich dabei nicht an
Flächen- oder Eigentumsgrenzen orientieren, sondern es müssten konkrete Grenzen
in den Örtlichkeiten selbst gefunden werden. Grömping erläutert, dass es vor
allem auch ein Ziel der Landschaftsplanung sei, kreisweit einheitliche
Regelungen für das Bauen im Außenbereich zu schaffen.
Ktabg. Schulze
Havixbeck bittet darum, dass der Versand von Unterlagen in dem vorliegenden
Umfang zukünftig so erfolgt, dass diese spätestens acht Tage vor der
Fraktionssitzung vorliegen. Inhaltlich merkt er an, dass es unverständlich sei,
weshalb bei dem Einbezug von Hofstellen von den Grenzen im Regionalplan
abgewichen werde und weist auf die Situation eines Betroffenen (Einwender Nr.
15 b) hin, der sich an ihn gewandt habe. Vors. Dr. Wenning erklärt, dass der
abstrakt geschilderte Fall bekannt sei und bereits ein Gespräch mit dem
Betroffenen stattgefunden habe. MA Grömping berichtet über das Gespräch mit dem
Einwender zu Nr. 15 b. Hier werde ebenso
wie bei der im Landschaftsbeirat ebenfalls problematisierten Härtefallsituation
(Einwender Nr. 21 a/b) geprüft, durch eine geringfügige Anpassung der
Gebietsabgrenzungen noch einen Konsens zu erzielen. Es wird angeregt im Vorfeld
der endgültigen Beschlussfassung eine Neuabgrenzung für diese Härtefälle
vorzuschlagen. Aus dem Ausschuss wird Zustimmung zu dieser Vorgehensweise geäußert.
Ktabg. Bontrup erkundigt sich, ob alle
Betroffenen eine Antwort auf ihre Einwendungen erhalten hätten. Grömping
erwidert, dass die Sitzungsvorlagen öffentlich seien, separate Antworten jedoch
nicht versandt wurden. Ktabg. Klaus erklärt, es sei nicht verständlich, warum
dies nicht geschehen sei. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass der
Vorschlag verfahrensunüblich, administrativ kaum zu leisten und wegen der noch
ausstehenden, eventuell anders lautenden Beschlussfassung auch verwirrend für
die Einwender sei. Das Verfahren sei vergleichbar mit der Aufstellung eines
Bebauungsplans. Es sei möglich Einwendungen zu erheben, diese würden von der
Verwaltung im Rahmen der Planungen geprüft. Es sei jedoch nicht möglich, im
Laufe des Verfahrens stetig neue oder ergänzende Rückmeldungen von Einwendern
zu berücksichtigen. Grömping weist darauf hin, dass im Rahmen des Verfahrens
ein langer Erstellungs- und Planungszeitraum benötigt werde, bei dem der
Erarbeitungsstand in die Bürgerbeteiligung gegeben wird und im Verlauf viele
kleine Änderungen und Anpassungen erfolgen. Über diese müssten dann jedes Mal
alle Einwender informiert werden. Ktabg. Habersaat äußert, dass er es für
verfahrenstechnisch zu aufwendig halte, bei Änderungen zwingend
Zwischenergebnisse an die Einwender zu verschicken. S.B. Vogt ergänzt, dass der
Landschaftsplan gut erarbeitet worden sei. Nach Ansicht des Ktabg. Dr. Gochermann
greift der Plan in wirtschaftliche und private Interessen ein, dies sei in der
sozialen Marktwirtschaft jedoch nichts Ungewöhnliches. Er begreife den
Ausschuss als Vertretung der Bürgerinnen und
Bürger. Der Plan sei in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen
Ebenen thematisiert worden und der Landschaftsbeirat, in dem auch Vertreter
wirtschaftlicher Interessen vertreten seien, habe diesem einstimmig zugestimmt.
FBL Dr. Scheipers weist in Bezug auf die Besorgnis der zukünftigen Verschärfung
der Vorschriften in Landschaftsschutzgebieten darauf hin, dass sofern weitere
Vorgaben durch die EU, Bund oder Land gemacht werden, diese an fachliche
Standards anknüpfen müssen.
Die Planungsmethodik – relativ großflächige
Hofanlagen umschließende LSG, dafür aber „liberale“ Bauregeln - sei durch die
Politik bestimmt worden. Weitere Fragestellungen hierzu seien in Bezug auf den
Beschlussvorschlag nicht zielführend und würden nicht zu einer Einigung führen.
Ktabg. Bontrup wirft ein, dass nicht die generelle Methodik in Frage stünde,
Betroffenheiten aber geprüft werden müssten aufgrund der Verantwortung
gegenüber den Bürgern.
S.B. Dr. Kraneburg äußert, dass die
Aufstellung des Landschaftsplans viel Arbeit gewesen sei. Er frage sich jedoch,
welchen Wert dies habe. Er sei teuer und der Sinn und Zweck für die Natur und
die Landschaft seien nicht ersichtlich. Es werde eine negative Entwicklung gesehen,
da Bauen immer noch überall möglich sei. Der Plan werde daher abgelehnt. FBL
Dr. Scheipers entgegnet, dass die Fraktion der Grünen dem Aufstellungsbeschluss
zugestimmt habe, seiner Erinnerung nach auch bei dem Wunsch nach einheitlichen
Maßstäben im gesamten Kreisgebiet vorzugehen. Daher sei unverständlich, weshalb
das Ergebnis nunmehr abgelehnt werde. Ktabg. Klaus weist darauf hin, dass
Einwendungen gegen den Landschaftsplan vorhanden sind. Dies zeige, dass es sich
dabei nicht um ein stumpfes Schwert handle. S.B. Dr. Kraneburg folgt dieser
Auffassung nicht. Dr. Foppe ergänzt, dass es im Landschaftsbeirat keine
Änderungsvorschläge gegeben habe, sondern ein Konsens gefunden worden sei.
Auf Anfrage des Ktabg. Dr. Habersaat
erläutert Grömping, dass in Bezug auf Konkurrenzen zu Windkonzentrationszonen
im Flächennutzungsplan eine gleiche Vorgehensweise wie in den Plänen in
Rosendahl möglich sei. Wenn eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan eine
Windkonzentrationszone rechtskräftig ausweist, würden die widersprechenden
Festsetzungen des Landschaftsplans zurückweichen. FBL Dr. Scheipers ergänzt,
dass es jedoch keine Änderungsmöglichkeiten gibt, sofern die entsprechende
Fläche im Regionalplan als Vorranggebiet ausgewiesen wurde.
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Form der Abstimmung: offen per Handzeichen Abstimmungsergebnis: 18 JA |
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2 NEIN |
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