hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales und 53 - Untere Gesundheitsbehörde
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ist am 15.12.2010 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.
II. Lösung
1. Vorbemerkung
Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2011 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 30.731.648 € ab.
Das sind 1.749.399 € mehr als in 2010.
Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen
des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales – aus Pflichtaufgaben
resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen
rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 2.644.482 € ab.
Das sind 78.372 € weniger als in 2010.
Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen
Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten,
dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.
2. Hinweise
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2010 ermittelt worden.
Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.
Mit Ausnahme des Gesetzesentwurfs zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch haben denkbare weitere Änderungen von Leistungsgesetzen in 2011 bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie würden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.
3. Budgetrahmen
3.1 Produktbereich 50 –
Arbeit und Soziales
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan
Aufwendungen in Höhe von 82.979.299 €,
Erträge in Höhe von 52.247.652 € und somit einen
Zuschussbedarf in Höhe von 30.731.648 € (aufgerundet).
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
50.01 – Leistungen nach dem SGB XII,
WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist. |
- 6.324.721 € |
- 6.881.371 € |
- 7.489.491 € |
50.02 – Hilfe in besonderen
Lebenslagen |
-15.573.237 € |
-15.658.716 € |
-16.566.110 € |
50.03 – Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II |
- 5.841.868 € |
- 6.442.162 € |
- 6.676.047 € |
50 – Arbeit und Soziales |
- 27.739.826 € |
- 28.982.249 € |
- 30.731.648 € |
3.1.1. Hinweise zu einzelnen
Produktgruppen
3.1.1.1
Produktgruppe 50.01 - Leistungen nach
dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leistungen
Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum
Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb
von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der
diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.
Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und
Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des
Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW,
Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe
insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 608.120 € auf.
Dies ist im Wesentlichen auf die zu
erwartende Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung für
dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die allgemein steigenden Aufwendungen je
Fall sowie auf die Krankenhilfe zurückzuführen.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum
Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 auf den Seiten 159 und 160 des
Produkthaushalts 2011 verwiesen.
3.1.1.2
Produktgruppe 50.02 - Leistungen an
Pflegebedürftige und behinderte
Menschen
Die Produktgruppe 50.02 beinhaltet im Wesentlichen
Aufwendungen für Sozialhilfeleistungen (SGB XII) sowie für Leistungen nach dem
Landespflegegesetz NRW (PfG NW) an pflegebedürftige Menschen innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen. Daneben handelt es sich um Leistungen der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einschließlich entsprechender Kreiszuschüsse.
Gegenüber dem Vorjahr weist die
Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 907.394 € auf.
Dies ist im Wesentlichen auf die auch
künftig zu erwartende Steigerung der Fallzahlen sowie Aufwendungen je Fall
zurückzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ansatz 2010 für die
Aufwendungen nicht ausreichend war. Ein Ausgleich konnte durch eine
Mittelumverteilung in Höhe von 500.000 € zu Gunsten der Produktgruppe 50.02
erreicht werden. Gegenüber der Hochrechnung des Ergebnisses 2010 ist somit nur
eine Verschlechterung in Höhe von etwa 400.000 € berücksichtigt.
Dramatische Kostenentwicklungen
zeichneten sich in 2010 insbesondere in den Bereichen der
Investitionskostenzuschüsse für Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld,
bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss) sowie der Eingliederungshilfe ab. Im
Bereich der Investitionskostenzuschüsse ist mit weiter steigenden Aufwendungen
zu rechnen. Steuerungsmöglichkeiten sind hier vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Regelungen kaum denkbar.
Trotz steigendem Haushaltsansatz wird
bei der Eingliederungshilfe gegenüber dem voraussichtlichen Jahresergebnis 2010
mit einem reduzierten Aufwand gerechnet, da bereits steuernd durch
Neuverhandlung von Vereinbarungen mit den Anbietern von Leistungen der
Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder (FF und IFF)
eingegriffen wird. Auf die separaten Sitzungsvorlagen zu diesem Themen wird
verwiesen.
Im Entwurf des Haushalts 2011 sind Mittel für folgende freiwillige Zuschüsse enthalten, für die bereits Förderbeschlüsse aus Vorjahren vorliegen:
- Kreiszuschuss in Höhe von 18.000 € an das DRK für die Durchführung krankengymnastischer Behandlungen von behinderten Kindern
- Kreiszuschuss in Höhe von 16.000 € zur Qualifizierung von Helfern für die nebenamtliche Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Familien (FUD)
- Zuschüsse für bedürftige ältere Menschen zur Teilnahme an aktivierenden Erholungsmaßnahmen (Altenhilfe) mit einem Ansatz von 7.000 €
Darüber hinaus ist für das Projekt „ambulant vor stationär“ erneut ein Fördertopf in Höhe von 50.000 € enthalten. Aus diesem Topf soll auch in 2011 unter anderem die Wohnberatung weiter finanziert werden. Es ist darüber hinaus derzeit ein weiterer Antrag angekündigt.
Im Weiteren wird auf die
detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 auf
den Seiten 165 bis 167 des Produkthaushalts 2011 verwiesen.
3.1.1.3
Produktgruppe 50.03 - Grundsicherung für
Arbeitsuchende SGB II
Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die
Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen.
Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des
Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus
Unterhalt.
Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe
insgesamt eine Abweichung i.H.v. 233.885 € auf.
Diese Abweichung bedeutet für den
Kreishaushalt jedoch keine Verschlechterung. Sie ergibt sich im Wesentlichen
aus der Veränderung bei der Abrechnung mit den Städten und Gemeinden.
Entsprechend den vertraglichen Regelungen der vergangenen Jahre erfolgt die
Abrechnung zur Hälfte über die Kreisumlage und damit über den allgemeinen
Haushalt. Dieser Einnahmeanteil fehlt bei den Konten der Produktgruppe 50.03
und weist hier einen entsprechenden Zuschussbedarf aus.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des
Haushaltsentwurfs 2011 war im Vergleich zum Vorjahr sowohl bei der Verteilung
der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wie auch bei der Bundesbeteiligung
an den Kosten der Unterkunft von einem Einnahmerückgang auszugehen. Daraus
ergab sich eine Mehrbelastung der Städte und Gemeinden. Eben diese
Mehrbelastung wirkt sich damit zu 50% auf die Produktgruppe 50.03 aus und
führte zu der dargestellten Abweichung.
Aus Sicht der Verwaltung sind
aufgrund der Entwicklung im Dezember 2010 die Ansätze der Konten „Verteilung
der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben“ und „Bundesbeteiligung an den
Kosten der Unterkunft“ anzupassen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des
Haushaltsentwurfs lag der Festsetzungsbescheid für die Verteilung der
Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben für das Jahr 2010 noch nicht vor.
Aufgrund der seinerzeit vorliegenden Informationen wurde mit einer Einnahme von
699.212 € geplant. Am 20.12.2010 ist der Festsetzungsbescheid für das Jahr 2010
über 1.683.614,94 € ergangen. Entsprechend sollte die Kalkulation für 2011 auf
1.683.600 € (Anlage 1) abgeändert werden. Im Vergleich zur bisherigen
Planung würde das eine Veränderung von 984.388 € bedeuten.
Ebenso wurde im Dezember 2010
bekannt, dass bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2011 eine
Quote von 24,5 % geplant sei. Bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs wurde
hier noch mit 23 % kalkuliert, so dass auch hier die Kalkulation entsprechend
anzupassen ist. Im Vergleich zur bisherigen Planung würde das eine Veränderung
von 248.054 € bedeuten. (Anlage 1)
Beide Veränderungen wirken sich
automatisch in Höhe von 50% beim Konto „Erstattung Gemeinden“ aus und führen
hier zu einem Einnahmerückgang von 616.221 € (Anlage 1).
Die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen wird, wie in den Vorjahren, auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolgen.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum
Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 auf den Seiten 174 und 175 des
Produkthaushalts 2011 verwiesen.
3.2 Produktbereich 53 –
Untere Gesundheitsbehörde
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan
Aufwendungen in Höhe von 3.612.387 €,
Erträge in Höhe von 967.904 € und somit einen
Zuschussbedarf in Höhe von 2.644.482 € (abgerundet).
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
vorläufiges Ergebnis 2009 |
Ansatz 2010 |
Ansatz 2011 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
53.01 - Kommunale
Gesundheitskoordination und -planung |
- 106.551 € |
- 109.821 € |
- 110.587 € |
53.02 - Gesundheitsförderung und
-hilfe |
- 1.890.315 € |
- 1.921.805 € |
- 1.885.527 € |
53.03 - Gesundheitsschutz/
Medizinalaufsicht |
- 425.621 € |
- 463.554 € |
- 420.243 € |
53.04
- Schwerbehindertenrecht |
757 € |
- 53.604 € |
- 133.356 € |
53.05
- Gutachtliche Aufgaben |
- 108.566 € |
- 174.069 € |
- 94.769 € |
53 - Untere Gesundheitsbehörde |
- 2.530.296 € |
- 2.722.854 € |
- 2.644.482 € |
3.2.1. Hinweise zu den einzelnen
Produktgruppen
3.2.1.1
Produktgruppe 53.01 - Kommunale
Gesundheitskoordination
In dieser Produktgruppe werden die
Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitsplanung und
Koordination anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich
keine gravierenden Unterschiede.
3.2.1.2
Produktgruppe 53.02 - Gesundheitsförderung/-hilfe
In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die Transferaufwendungen (vgl. Seite 209 des Haushaltsentwurfs) des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung / -hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke / behinderte Menschen. Das Volumen für sämtliche Transferaufwendungen bewegt sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (HJ 2010: 752.835 € / HJ 2011: 758.229 €).
3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 - Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht
In der Produktgruppe 53.03 sind etwa
die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B.
Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten) oder nach der
Trinkwasserüberwachungsverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von
Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wird mit
einer Reduzierung des Zuschussbedarfs gerechnet, da sich im Bereich der
Trinkwasserüberwachung voraussichtlich mehr Verwaltungsgebühren realisieren
lassen.
3.2.1.4
Produktgruppe 53.04 - Schwerbehindertenrecht
In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) entstehen. Gegenüber der Vorjahresplanung steigt der Zuschussbedarf um rund 80.000 €. Maßgeblich sind hier im Wesentlichen höhere Personalaufwendungen (rund 57.000 €). Der zusätzliche Personalaufwand dient unter anderem dazu, eine angemessene Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen sicherzustellen.
Zum anderen ergeben sich geringere Landeserstattungen (rund 19.000 €), wenn der Belastungsausgleich im Bereich der Versorgungsverwaltung nicht gesetzlich nachgebessert werden sollte.
Auszahlung für
Investitionen
Nach den Kriterien des Schwerbehindertenrechts sind die Beeinträchtigungen im Bereich des Hörvermögens und der Lungenfunktion in 5er Graden zu bewerten. Mit den bislang im Gesundheitsamt vorhandenen Geräten ist diese Differenzierung nicht leistbar. Insoweit ist die Anschaffung eines Hörtestgerätes (Investitionsvolumen: 1.300 €) und eines Lungenfunktionsgerätes (Investitionsvolumen: 1.500 €) zwingend.
3.2.1.5
Produktgruppe 53.05 - Gutachtliche
Aufgaben
In der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten/-innen) und sonstigen Gutachten stehen. Gegenüber der Vorjahresplanung wird mit einer Verringerung des Zuschussbedarfes von rund 80.000 € gerechnet. Grund ist hier, dass ein privater Feuerbestatter seine Kapazitäten deutlich ausbauen wird. Insoweit wird mit einer deutlichen Zunahme der ebenfalls durchzuführenden (gebührenpflichtigen) Leichenschauen gerechnet.
Auszahlung für
Investitionen
Im amtsärztlichen Dienst sind im Rahmen der Durchführung von z.B. Einstellungsuntersuchungen / Prüfungen der Arbeitsfähigkeit von SGB II – Leistungsempfängern/-innen / Untersuchungen der Fahrtauglichkeit Sehteste durchzuführen. Das im Einsatz befindliche Gerät ist nach einer Nutzungsdauer von etwa 25 Jahren zwischenzeitlich stark reparaturanfällig; eine Ersatzinvestition (Investitionsvolumen: 4.000 €) insoweit wirtschaftlich.
4. Hinweise
Darüber hinaus liegen Anträge vor, die den freiwilligen Bereich betreffen. Hierbei handelt es sich um freiwillige soziale Leistungen, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würden. Die beantragten Zuschüsse sind nicht in die HH-Planung 2011 eingeflossen und somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 aufzunehmen.
4.1 Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld
4.2 Anträge der Vereine „Zartbitter Münster“ und “frauen e.V.“ vom 21.09.2010 und vom 17.11.2010
4.1 Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld
Das "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 29.11.2010 die Förderung eines sog. "Selbsthilfe-Büros (Typ II)" (0,5 Vollzeitstelle) mit einem Zuschuss in Höhe von 26.400 € pro Jahr beantragt, um seine bisherigen Angebote und Leistungen im Kreis Coesfeld in Ausstattung, Umfang und Inhalt zu erweitern.
Ein entsprechender Förderantrag ist von der Kreisgruppe Coesfeld des Trägers bereits zum Haushaltsjahr 2010 gestellt und vom Kreistag abgelehnt worden (s. SV-8-0069). Bei einer Zustimmung würde es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Coesfeld handeln.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband betreibt seit November 2007 ein sog. "Selbsthilfe-Büro (Typ I)" im Umfang von 5 Wochenstunden zur Unterstützung der Selbsthilfe und ihrer Gruppen im Kreis Coesfeld. Das bestehende "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" mit Sitz in Coesfeld ist personell, organisatorisch und fachlich der Selbsthilfe-Kontaktstelle in Münster angegliedert und wird den Angaben nach durch Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und durch Eigenleistungen des Trägers finanziert. Seit dem 01.10.2010 ist das Selbsthilfe-Büro mit zusätzlichen Stunden im gleichen Umfang auch übergreifend zur Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten im Kreis Borken zuständig.
Der aktuelle Antrag und der Jahresbericht 2009 des Selbsthilfe-Büros sind als Anlage 2 beigefügt. Danach konnten Bekanntheit und Inanspruchnahme des Selbsthilfe-Büros und seine Zusammenarbeit mit Multiplikatoren weiter gesteigert werden. Zudem soll es gelungen sein, neue Selbsthilfepotenziale zu aktivieren und Gruppengründungen zu schwierigen Themen (z.B. psychische "Borderline"-Erkrankungen, Depressionen) zu initiieren.
4.2 Anträge der Vereine „Zartbitter Münster“ und “frauen e.V.“ vom 21.09.2010 und vom 17.11.2010
Die Antragsanliegen greifen zurück auf die Initiative des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld. Nach Bestandserhebung bestehender Angebote und Bedarfsabschätzung empfehlen die Mitglieder des Runden Tisches, ein ortsnahes Beratungsangebot für Minderjährige und Frauen einzurichten (Anlage 5: Schreiben des Runden Tisches vom 22.11.2010).
Die vorliegenden Anträge (Anlagen 3 und 4) richten ihr Angebot an bestimmte Zielgruppen, der Verein frauen e.V. an Mädchen ab dem 14. Lebensjahr und Zartbitter Münster e.V. an Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Zielgruppendifferenzierung
Die Zielgruppe des Angebotes für
Minderjährige und Frauen ist aus Sicht der Verwaltung und der unterschiedlichen
Zugänge zu Beratungs- und Hilfsangeboten Kinder, Jugendlicher und Frauen weiter
zu differenzieren. Folgende Zielgruppen lassen sich differenzieren:
· Mädchen und Jungen bis zum 12. Lebensjahr
Bis zur Volljährigkeit ist bei sexuellem Missbrauch die originäre Zuständigkeit der Jugendhilfe gegeben. Sexueller Missbrauch ist eine Kindeswohlgefährdung und zur Abwendung dieser ist das Jugendamt verpflichtet (§ 8a SGB VIII). Zur Abwendung der Risiken haben die Jugendämter Angebote und Handlungsroutinen mit differenzierten Risikoeinschätzungen unter Beteiligung des medizinischen und psychistrischen Versorgungssystems (Kinderärzte, Fachkliniken, DRK Kinderschutzambulanz, etc.) entwickelt. Anonyme Beratungen sozialer Infrastruktureinrichtungen des Jugendamtes (insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe) nehmen deutlich zu. Als Kinderschutzfachkräfte sind die Jugendämter zur Beratung und die Einrichtungen zur Inanspruchnahme dieser immer dann verpflichtet, wenn die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abgewendet werden kann. Die Jugendämter beziehen in die Beratung und zur Risikoabschätzung bei sexuellem Missbrauchsverdacht externe Fachkräfte (vorwiegend der DRK Kinderschutzambulanz Münster) mit ein. Die steigende Inanspruchnahme konzentriert sich auf Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahres, die sich in erster Linie vertrauten Personen (Erzieherin, Lehrer) anvertrauen.
· Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit
Mit Vollendung des 12. Lebensjahres
und beginnender Pubertät nutzen Kinder und Jugendliche weitere Zugänge anonymer
Beratung (Sorgentelefon, Peergroups, Internet) aufgrund beginnender
Verselbstständigung und zunehmender Fähigkeit zur Selbstreflektion
(Persönlichkeitsentwicklung) bis hin zur Inobhutnahme auf eigene Veranlassung.
Die originäre Zuständigkeit des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und zur
Abwendung dieser bleibt bestehen.
· Erwachsene Frauen und Männer
Die Angebote,
Interventionsmöglichkeiten und Zuständigkeiten der Jugendhilfe enden mit
Vollendung des 18. Lebensjahres. Für volljährige Frauen und Männer liegen die
Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichen im Förderbereich sozialer
Leistungen. Als rechtliche Grundlage bieten die Sozialgesetzbücher I, V und XII
sowie das Gewaltschutzgesetz Grundlagen einer Finanzierung von Angeboten. Zu
berücksichtigen bleibt ferner, dass der Verein frauen e.V. ein kreisweites und
anteilig finanziertes Angebot an Beratungsleistungen für Frauen vorhält.
Empfehlung
Entsprechend der beschriebenen Differenzierung der Zielgruppe werden
für die Angebots-entwicklung für Kinder und Jugendliche folgende Empfehlungen gegeben:
· Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bleiben die Jugendämter aufgrund ihrer originären Zuständigkeit, ihrem Auftrag im Kinderschutz, der vernetzten Zugänge zum Betreuungs- und Bildungssystemen für Kinder und der zunehmenden Inanspruchnahme anonymer Fallberatung für Dritte und steigender Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen aus der Bevölkerung zuständig. Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch des Vereins Zartbitter Münster wahlweise in Anspruch. Die Leistungen werden (wie bisher) einzelfallbezogen finanziert.
· Für Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit wird ein direkt zugängliches, zentrales Beratungsangebot mit telefonischem und elektronischem Zugang im Kreis vorgehalten. Bei dem Wunsch persönlicher Beratung wird an einem öffentlich zugänglichen Ort persönlich beraten. Die Beratung ist immer anonym und wird offensiv und öffentlich beworben. Die Beratung wird durch einen Träger für die Zielgruppe erbracht. Telefonische Präsenzzeiten sollen in den Geschäftszeiten des Beratungsanbieters möglich sein. Persönliche Beratungsleistungen darüber hinaus werden dokumentiert und über Fallpauschalen (tatsächliche Inanspruchnahme) finanziert.
Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Jugendhilfeausschuss.
Für erwachsene Frauen könnte der Verein frauen e.V. mit seinem bestehenden Angebot im Kreis zuständig werden. Männer können an die Beratungsstelle des Vereins Zartbitter Münster e.V. vermittelt werden, der Aufwand fallbezogen dokumentiert und aus Mitteln sozialer Sicherung (SGB XII) finanziert werden.
Angaben zum Bedarf und möglichen Kosten liegen der Verwaltung nicht vor.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsliste
Anlage 2: Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld
Anlage 3: Antrag „Zartbitter Münster“
Anlage 4: Antrag „frauen e.V.“
Anlage 5: Schreiben des Runden Tisches vom 22.11.2010