Betreff
Produkthaushalt 2011
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales und 53 - Untere Gesundheitsbehörde
Vorlage
SV-8-0338
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

I.    Problem

 

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ist am 15.12.2010 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

 

II.   Lösung

 

      1. Vorbemerkung

      Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2011 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              30.731.648 € ab.

      Das sind                                                                   1.749.399 € mehr als in 2010.

 

      Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales – aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

     

      Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem

     

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              2.644.482 € ab.

      Das sind                                                                     78.372 € weniger als in 2010.

 

      Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

     

 

      2. Hinweise

      Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2010 ermittelt worden.

      Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

      Mit Ausnahme des Gesetzesentwurfs zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch haben denkbare weitere Änderungen von Leistungsgesetzen in 2011 bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie würden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.

     

 

      3. Budgetrahmen

      3.1 Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan

                        Aufwendungen in Höhe von                82.979.299 €,

                        Erträge in Höhe von                            52.247.652 € und somit einen

                        Zuschussbedarf in Höhe von              30.731.648 € (aufgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.01 – Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist.

- 6.324.721 €

- 6.881.371 €

- 7.489.491 €

50.02 – Hilfe in besonderen Lebenslagen

-15.573.237 €

-15.658.716 €

-16.566.110 €

50.03 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

- 5.841.868 €

- 6.442.162 €

- 6.676.047 €

50 – Arbeit und Soziales

- 27.739.826 €

- 28.982.249 €

- 30.731.648 €

     

           

      3.1.1. Hinweise zu einzelnen Produktgruppen

      3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 -   Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leistungen

      Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

      Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW, Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 608.120 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die allgemein steigenden Aufwendungen je Fall sowie auf die Krankenhilfe zurückzuführen.

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 auf den Seiten 159 und 160 des Produkthaushalts 2011 verwiesen.

     

        3.1.1.2 Produktgruppe 50.02 -   Leistungen an Pflegebedürftige und behinderte

                                                            Menschen

Die Produktgruppe 50.02 beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Sozialhilfeleistungen (SGB XII) sowie für Leistungen nach dem Landespflegegesetz NRW (PfG NW) an pflegebedürftige Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Daneben handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einschließlich entsprechender Kreiszuschüsse.

 

Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 907.394 € auf.

 

Dies ist im Wesentlichen auf die auch künftig zu erwartende Steigerung der Fallzahlen sowie Aufwendungen je Fall zurückzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ansatz 2010 für die Aufwendungen nicht ausreichend war. Ein Ausgleich konnte durch eine Mittelumverteilung in Höhe von 500.000 € zu Gunsten der Produktgruppe 50.02 erreicht werden. Gegenüber der Hochrechnung des Ergebnisses 2010 ist somit nur eine Verschlechterung in Höhe von etwa 400.000 € berücksichtigt.

Dramatische Kostenentwicklungen zeichneten sich in 2010 insbesondere in den Bereichen der Investitionskostenzuschüsse für Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld, bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss) sowie der Eingliederungshilfe ab. Im Bereich der Investitionskostenzuschüsse ist mit weiter steigenden Aufwendungen zu rechnen. Steuerungsmöglichkeiten sind hier vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen kaum denkbar.

Trotz steigendem Haushaltsansatz wird bei der Eingliederungshilfe gegenüber dem voraussichtlichen Jahresergebnis 2010 mit einem reduzierten Aufwand gerechnet, da bereits steuernd durch Neuverhandlung von Vereinbarungen mit den Anbietern von Leistungen der Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder (FF und IFF) eingegriffen wird. Auf die separaten Sitzungsvorlagen zu diesem Themen wird verwiesen.

 

Im Entwurf des Haushalts 2011 sind Mittel für folgende freiwillige Zuschüsse enthalten, für die bereits Förderbeschlüsse aus Vorjahren vorliegen:

 

-          Kreiszuschuss in Höhe von 18.000 € an das DRK für die Durchführung krankengymnastischer Behandlungen von behinderten Kindern

-          Kreiszuschuss in Höhe von 16.000 € zur Qualifizierung von Helfern für die nebenamtliche Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Familien (FUD)

-          Zuschüsse für bedürftige ältere Menschen zur Teilnahme an aktivierenden Erholungsmaßnahmen (Altenhilfe) mit einem Ansatz von 7.000 €

 

Darüber hinaus ist für das Projekt „ambulant vor stationär“ erneut ein Fördertopf in Höhe von 50.000 € enthalten. Aus diesem Topf soll auch in 2011 unter anderem die Wohnberatung weiter finanziert werden. Es ist darüber hinaus derzeit ein weiterer Antrag angekündigt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 auf den Seiten 165 bis 167 des Produkthaushalts 2011 verwiesen.

 

      3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 -   Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

      Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt.

      Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Abweichung i.H.v. 233.885 € auf.

 

Diese Abweichung bedeutet für den Kreishaushalt jedoch keine Verschlechterung. Sie ergibt sich im Wesentlichen aus der Veränderung bei der Abrechnung mit den Städten und Gemeinden. Entsprechend den vertraglichen Regelungen der vergangenen Jahre erfolgt die Abrechnung zur Hälfte über die Kreisumlage und damit über den allgemeinen Haushalt. Dieser Einnahmeanteil fehlt bei den Konten der Produktgruppe 50.03 und weist hier einen entsprechenden Zuschussbedarf aus.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2011 war im Vergleich zum Vorjahr sowohl bei der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wie auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von einem Einnahmerückgang auszugehen. Daraus ergab sich eine Mehrbelastung der Städte und Gemeinden. Eben diese Mehrbelastung wirkt sich damit zu 50% auf die Produktgruppe 50.03 aus und führte zu der dargestellten Abweichung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind aufgrund der Entwicklung im Dezember 2010 die Ansätze der Konten „Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben“ und „Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft“ anzupassen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs lag der Festsetzungsbescheid für die Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben für das Jahr 2010 noch nicht vor. Aufgrund der seinerzeit vorliegenden Informationen wurde mit einer Einnahme von 699.212 € geplant. Am 20.12.2010 ist der Festsetzungsbescheid für das Jahr 2010 über 1.683.614,94 € ergangen. Entsprechend sollte die Kalkulation für 2011 auf 1.683.600 € (Anlage 1) abgeändert werden. Im Vergleich zur bisherigen Planung würde das eine Veränderung von 984.388 € bedeuten.

 

Ebenso wurde im Dezember 2010 bekannt, dass bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2011 eine Quote von 24,5 % geplant sei. Bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs wurde hier noch mit 23 % kalkuliert, so dass auch hier die Kalkulation entsprechend anzupassen ist. Im Vergleich zur bisherigen Planung würde das eine Veränderung von 248.054 € bedeuten. (Anlage 1)

 

Beide Veränderungen wirken sich automatisch in Höhe von 50% beim Konto „Erstattung Gemeinden“ aus und führen hier zu einem Einnahmerückgang von 616.221 € (Anlage 1).

 

      Die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen wird, wie in den Vorjahren, auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolgen.

 

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 auf den Seiten 174 und 175 des Produkthaushalts 2011 verwiesen.

 

      3.2 Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan

                        Aufwendungen in Höhe von                3.612.387 €,

                        Erträge in Höhe von                               967.904 € und somit einen

                        Zuschussbedarf in Höhe von              2.644.482 € (abgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

53.01 - Kommunale Gesundheitskoordination und -planung

- 106.551 €

- 109.821 €

- 110.587 €

53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe

- 1.890.315 €

- 1.921.805 €

- 1.885.527 €

53.03 - Gesundheitsschutz/ Medizinalaufsicht

- 425.621 €

- 463.554 €

- 420.243 €

53.04 - Schwerbehindertenrecht

757 €

- 53.604 €

- 133.356 €

53.05 - Gutachtliche Aufgaben

- 108.566 €

- 174.069 €

- 94.769 €

53 - Untere Gesundheitsbehörde

- 2.530.296 €

- 2.722.854 €

- 2.644.482 €

 

 

      3.2.1. Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen

      3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 -   Kommunale Gesundheitskoordination

      In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitsplanung und Koordination anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.

 

      3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 -   Gesundheitsförderung/-hilfe

      In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die Transferaufwendungen (vgl. Seite 209 des Haushaltsentwurfs) des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung / -hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke / behinderte Menschen. Das Volumen für sämtliche Transferaufwendungen bewegt sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (HJ 2010: 752.835 € / HJ 2011: 758.229 €).

     

      3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 -   Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht

      In der Produktgruppe 53.03 sind etwa die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten)  oder nach der Trinkwasserüberwachungsverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wird mit einer Reduzierung des Zuschussbedarfs gerechnet, da sich im Bereich der Trinkwasserüberwachung voraussichtlich mehr Verwaltungsgebühren realisieren lassen.

 

      3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 -   Schwerbehindertenrecht

      In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang  mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) entstehen. Gegenüber der Vorjahresplanung steigt der Zuschussbedarf um rund 80.000 €. Maßgeblich sind hier im Wesentlichen höhere Personalaufwendungen (rund 57.000 €). Der zusätzliche Personalaufwand dient unter anderem dazu, eine angemessene Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen sicherzustellen.

      Zum anderen ergeben sich geringere Landeserstattungen (rund 19.000 €), wenn der         Belastungsausgleich im Bereich der Versorgungsverwaltung nicht gesetzlich nachgebessert werden sollte.

 

      Auszahlung für Investitionen

      Nach den Kriterien des Schwerbehindertenrechts sind die Beeinträchtigungen im Bereich des Hörvermögens und der Lungenfunktion in 5er Graden zu bewerten. Mit den bislang im Gesundheitsamt vorhandenen Geräten ist diese Differenzierung nicht leistbar. Insoweit ist die Anschaffung eines Hörtestgerätes (Investitionsvolumen: 1.300 €) und eines Lungenfunktionsgerätes (Investitionsvolumen: 1.500 €) zwingend.

 

      3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 -   Gutachtliche Aufgaben

      In der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten/-innen) und sonstigen Gutachten stehen. Gegenüber der Vorjahresplanung wird mit einer Verringerung des Zuschussbedarfes von rund 80.000 € gerechnet. Grund ist hier, dass ein privater Feuerbestatter seine Kapazitäten deutlich ausbauen wird. Insoweit wird mit einer deutlichen Zunahme der ebenfalls durchzuführenden (gebührenpflichtigen) Leichenschauen gerechnet.

 

      Auszahlung für Investitionen

      Im amtsärztlichen Dienst sind im Rahmen der Durchführung von z.B. Einstellungsuntersuchungen / Prüfungen der Arbeitsfähigkeit von SGB II – Leistungsempfängern/-innen / Untersuchungen der Fahrtauglichkeit Sehteste durchzuführen. Das im Einsatz befindliche Gerät ist nach einer Nutzungsdauer von etwa 25 Jahren zwischenzeitlich stark reparaturanfällig; eine Ersatzinvestition (Investitionsvolumen: 4.000 €) insoweit wirtschaftlich.

 

 

      4. Hinweise

      Darüber hinaus liegen Anträge vor, die den freiwilligen Bereich betreffen. Hierbei handelt es sich um freiwillige soziale Leistungen, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würden. Die beantragten Zuschüsse sind nicht in die HH-Planung 2011 eingeflossen und somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 aufzunehmen.

 

      4.1    Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld

 

      4.2    Anträge der Vereine „Zartbitter Münster“ und “frauen e.V.“ vom 21.09.2010 und vom 17.11.2010 

 

 

4.1    Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld

Das "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 29.11.2010 die Förderung eines sog. "Selbsthilfe-Büros (Typ II)" (0,5 Vollzeitstelle) mit einem Zuschuss in Höhe von 26.400 € pro Jahr beantragt, um seine bisherigen Angebote und Leistungen im Kreis Coesfeld in Ausstattung, Umfang und Inhalt zu erweitern.

     

Ein entsprechender Förderantrag ist von der Kreisgruppe Coesfeld des Trägers bereits zum Haushaltsjahr 2010 gestellt und vom Kreistag abgelehnt worden (s. SV-8-0069). Bei einer Zustimmung würde es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Coesfeld handeln.

     

Der Paritätische Wohlfahrtsverband betreibt seit November 2007 ein sog. "Selbsthilfe-Büro (Typ I)" im Umfang von 5 Wochenstunden zur Unterstützung der Selbsthilfe und ihrer Gruppen im Kreis Coesfeld. Das bestehende "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" mit Sitz in Coesfeld ist personell, organisatorisch und fachlich der Selbsthilfe-Kontaktstelle in Münster angegliedert und wird den Angaben nach durch Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und durch Eigenleistungen des Trägers finanziert. Seit dem 01.10.2010 ist das Selbsthilfe-Büro mit zusätzlichen Stunden im gleichen Umfang auch übergreifend zur Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten im Kreis Borken zuständig.

     

Der aktuelle Antrag und der Jahresbericht 2009 des Selbsthilfe-Büros sind als Anlage 2 beigefügt. Danach konnten Bekanntheit und Inanspruchnahme des Selbsthilfe-Büros und seine Zusammenarbeit mit Multiplikatoren weiter gesteigert werden. Zudem soll es gelungen sein, neue Selbsthilfepotenziale zu aktivieren und Gruppengründungen zu schwierigen Themen (z.B. psychische "Borderline"-Erkrankungen, Depressionen) zu initiieren.

     

 

4.2    Anträge der Vereine „Zartbitter Münster“ und “frauen e.V.“ vom 21.09.2010 und vom 17.11.2010 

Die Antragsanliegen greifen zurück auf die Initiative des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld. Nach Bestandserhebung bestehender Angebote und Bedarfsabschätzung empfehlen die Mitglieder des Runden Tisches, ein ortsnahes Beratungsangebot für Minderjährige und Frauen einzurichten (Anlage 5: Schreiben des Runden Tisches vom 22.11.2010).

 

Die vorliegenden Anträge (Anlagen 3 und 4) richten ihr Angebot an bestimmte Zielgruppen, der Verein frauen e.V. an Mädchen ab dem 14. Lebensjahr und Zartbitter Münster e.V. an Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

 

Zielgruppendifferenzierung

 

Die Zielgruppe des Angebotes für Minderjährige und Frauen ist aus Sicht der Verwaltung und der unterschiedlichen Zugänge zu Beratungs- und Hilfsangeboten Kinder, Jugendlicher und Frauen weiter zu differenzieren. Folgende Zielgruppen lassen sich differenzieren:

 

·         Mädchen und Jungen bis zum 12. Lebensjahr

 

Bis zur Volljährigkeit ist bei sexuellem Missbrauch die originäre Zuständigkeit der Jugendhilfe gegeben. Sexueller Missbrauch ist eine Kindeswohlgefährdung und zur Abwendung dieser ist das Jugendamt verpflichtet (§ 8a SGB VIII). Zur Abwendung der Risiken haben die Jugendämter Angebote und Handlungsroutinen mit differenzierten Risikoeinschätzungen unter Beteiligung des medizinischen und psychistrischen Versorgungssystems (Kinderärzte, Fachkliniken, DRK Kinderschutzambulanz, etc.) entwickelt. Anonyme Beratungen sozialer Infrastruktureinrichtungen des Jugendamtes (insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe) nehmen deutlich zu. Als Kinderschutzfachkräfte sind die Jugendämter zur Beratung und die Einrichtungen zur Inanspruchnahme dieser immer dann verpflichtet, wenn die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abgewendet werden kann. Die Jugendämter beziehen in die Beratung und zur Risikoabschätzung bei sexuellem Missbrauchsverdacht externe Fachkräfte (vorwiegend der DRK Kinderschutzambulanz Münster) mit ein. Die steigende Inanspruchnahme konzentriert sich auf Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahres, die sich in erster Linie vertrauten Personen (Erzieherin, Lehrer) anvertrauen.

 

·         Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit

 

Mit Vollendung des 12. Lebensjahres und beginnender Pubertät nutzen Kinder und Jugendliche weitere Zugänge anonymer Beratung (Sorgentelefon, Peergroups, Internet) aufgrund beginnender Verselbstständigung und zunehmender Fähigkeit zur Selbstreflektion (Persönlichkeitsentwicklung) bis hin zur Inobhutnahme auf eigene Veranlassung. Die originäre Zuständigkeit des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und zur Abwendung dieser bleibt bestehen.

 

·         Erwachsene Frauen und Männer

 

Die Angebote, Interventionsmöglichkeiten und Zuständigkeiten der Jugendhilfe enden mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für volljährige Frauen und Männer liegen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichen im Förderbereich sozialer Leistungen. Als rechtliche Grundlage bieten die Sozialgesetzbücher I, V und XII sowie das Gewaltschutzgesetz Grundlagen einer Finanzierung von Angeboten. Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass der Verein frauen e.V. ein kreisweites und anteilig finanziertes Angebot an Beratungsleistungen für Frauen vorhält.

 

Empfehlung

 

Entsprechend der beschriebenen Differenzierung der Zielgruppe werden für die Angebots-entwicklung für Kinder und Jugendliche  folgende Empfehlungen gegeben:

 

·         Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bleiben die Jugendämter aufgrund ihrer originären Zuständigkeit, ihrem Auftrag im Kinderschutz, der vernetzten Zugänge zum Betreuungs- und Bildungssystemen für Kinder und der zunehmenden Inanspruchnahme anonymer Fallberatung für Dritte und steigender Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen aus der Bevölkerung zuständig. Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch des Vereins Zartbitter Münster wahlweise in Anspruch. Die Leistungen werden (wie bisher) einzelfallbezogen finanziert.

 

·         Für Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit wird ein direkt zugängliches, zentrales Beratungsangebot mit telefonischem und elektronischem Zugang im Kreis vorgehalten. Bei dem Wunsch persönlicher Beratung wird an einem öffentlich zugänglichen Ort persönlich beraten. Die Beratung ist immer anonym und wird offensiv und öffentlich beworben. Die Beratung wird durch einen Träger für die Zielgruppe erbracht. Telefonische Präsenzzeiten sollen in den Geschäftszeiten des Beratungsanbieters möglich sein. Persönliche Beratungsleistungen darüber hinaus werden dokumentiert und über Fallpauschalen (tatsächliche Inanspruchnahme) finanziert.

 

Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Jugendhilfeausschuss.

 

      Für erwachsene Frauen könnte der Verein frauen e.V. mit seinem bestehenden Angebot im Kreis zuständig werden. Männer können an die Beratungsstelle des Vereins Zartbitter Münster e.V. vermittelt werden, der Aufwand fallbezogen dokumentiert und aus Mitteln sozialer Sicherung (SGB XII) finanziert werden.

      Angaben zum Bedarf und möglichen Kosten liegen der Verwaltung nicht vor.

 

 

 

III.  Alternativen

 

      Keine

 

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

      Keine

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

      Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.

 

Anlagen:

Anlage 1:         Änderungsliste

Anlage 2:         Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld

Anlage 3:         Antrag „Zartbitter Münster“

Anlage 4:         Antrag „frauen e.V.“

Anlage 5:         Schreiben des Runden Tisches vom 22.11.2010