Beschluss:
1. Die
im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 639) ausgewiesenen
allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der
Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die
von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste
02/2022) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2022
ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der
Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag an den Kreistag:
Die
im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt
und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der
Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
I. Sachdarstellung
Aufgrund
des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in
Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse
zu fassen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den
Kreistag am 03.11.2021 erfolgen die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen
und im Kreisausschuss in der Zeit vom 22.11. – 08.12.2021. Es ist vorgesehen,
dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse
(Änderungsliste 02/2022)
Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung
2022 und den Haushaltsplan 2022 hat der Kreisausschuss auch über die
Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des
Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wurde eine Zusammenstellung
gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste
02/2022) konnte erst nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 06.12.2021 erstellt werden. Die Änderungsliste 02/2022 wird daher mit
dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage
vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses vom 08.12.2021
ergebenden Beratungsergebnisse werden dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2021
in einer Änderungsliste 03/2022 vorgelegt.
Leitlinien der Budgetierung
Da der Kreishaushalt 2022 budgetiert ist und um
den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur
Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im
Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben,
die Verwendung von Mehrerträgen bzw. -einnahmen und die Übertragbarkeit der
Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der
Haushaltssatzung beschlossen werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die
Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeiten des Kreisausschusses / Kreistages resultieren aus den §§ 26
Abs. 1 Buchst. g), 50 Abs. 1 KrO NRW.