Betreff
Bau eines Abdachs an den bestehenden Viehunterstand im Naturschutzgebiet Welter Bach in Dülmen-Welte
Vorlage
SV-10-0631
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem in dem Naturschutzgebiet 2.1.04 „Welter Bach“ des Landschaftsplans Rorup geltenden Bauverbot für die Erweiterung des Viehunterstandes zu.

 

Begründung:

 

Das 35 ha große Naturschutzgebiet „Welter Bach“ ist ein Bachauenkomplex aus u. a. feuchten und nassen Grünlandflächen, Blänken und Kleingewässern. Zahlreiche typische, aber auch sehr seltene Pflanzenarten wie z. B. Sumpf-Dotterblume, Breitblättriges Knabenkraut, Kuckucks-Lichtnelke sowie zahlreiche z. T. gefährdete Wiesen- und Watvögel wie Brachvogel, Kiebitz, Schafstelze und Rebhuhn sind Zeugnis der herausragenden Bedeutung des Gebietes für den Natur- und Artenschutz.

Die zusammenhängenden Grünlandflächen im zentralen Bereich des Gebietes werden ganzjährig von Galloway-Rindern beweidet. Ein vorhandener Viehunterstand im Norden der Fläche dient den Rindern vor allem im Winter als Futterplatz und Rückzugsort.

 

Laut dem vorliegenden Antrag beabsichtigt der Gebietsbetreuer eine Erweiterung des Viehunterstandes mittels vorgelagertem Abdach ohne Seitenwände, welches eine Fläche von 92 m² überspannt. Als Untergrund wird Natursteinschotter eines kreisansässigen Steinbruchbetriebes verwendet. Dieser soll auch im bereits vorhandenen Viehunterstand eingebaut werden, da der vorhandene Schotterboden über die vielen Jahre durch den Viehtritt seine Funktion der Trockenhaltung des Untergrundes nicht mehr erfüllt. Des Weiteren sollen die Futterraufen im bestehenden Unterstand abgebaut und durch ein zwei Meter langes Fressgatter ersetzt werden.

 

Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem innerhalb des Naturschutzgebietes geltenden Bauverbot erforderlich.

Viehunterstände gelten unter gewissen Umständen von dem Verbot ausgenommen. Da es sich im vorliegenden Fall um die Erweiterung eines Viehunterstandes mittels Abdach handelt, erscheint der Tatbestand der Ausnahme nicht in Gänze erfüllt.

 

Ausschlaggebend ist hier, dass es um das Wohlergehen des Weideviehs geht, welches wiederum essentiell wichtig für den Erhalt der in dem Naturschutzgebiet vorhandenen Lebensräume und Lebensraumtypen ist. Durch die erweiterte Überdachung des Viehunterstandes kann den Tieren ein trockener, tierwohlgerechter Futterplatz speziell für die Wintermonate zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Befreiung soll daher aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:

-       Die Bautätigkeit ist umwelt- und naturschonend durchzuführen. Es kommt ausschließlich Natursteinschotter zum Einsatz.

-       Die naturschutzfachlichen Belange des Naturschutzgebietes sind in allen Bauphasen zu berücksichtigen.

-       Die Höhe des Abdachs wird max. 4,00 Meter betragen.

-       Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

-       Als Ausgleich für den Bau des Abdachs sind 3 Stiel-Eichen an dem in der Detailkarte eingetragenen Standort zu pflanzen.

-       Die Maßnahmen dürfen nur in dem Bauzeitenfenster vom 1.8-15.2 eines jeden Jahres umgesetzt werden, um zu schützende Arten nicht zu stören.

Anlagen:

 

-        Übersichtskarte

-       Detailkarte

-       Planskizzen