1. Die im vorliegenden Entwurf des
Haushaltsplanes 2024 im Budget 05 „Allgemeine
Finanzwirtschaft (ab Seite 567)“
ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen
vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2024) der Zuschussbedarfe
aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2024 ausgewiesenen Produktgruppen
werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Beschlussvorschlag
an den Kreistag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des
Haushaltes erforderlichen
Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom
Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 erfolgen
die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der
Zeit vom 13.11. – 29.11.2023. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt
2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.
Beschlussempfehlungen
der Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2024)
Im Rahmen der
Beratung über die Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 hat der
Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den
übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck
wurde eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse
enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2024) konnte erst nach
der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
am 27.11.2023 erstellt werden. Die Änderungsliste
02/2024 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des
Kreisausschusses vom 29.11.2023 ergebenden Beratungsergebnisse werden dem
Kreistag in seiner Sitzung am 05.12.2023 in einer Änderungsliste 03/2024 vorgelegt.
Leitlinien der
Budgetierung
Da der
Kreishaushalt 2024 budgetiert ist und um den Erfordernissen der
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu
entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich.
Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit
von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen bzw. -einnahmen
und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung
müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses / Kreistages
resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Buchst. g), 50 Abs. 1 KrO NRW.