Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Bericht über das Betriebsjahr 2004 der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans folgende Punkte zu prüfen:

 

a)         Ist deine kreisübergreifende Lösung durch zusätzliche, gemeinsame Rettungswachen mit den Nachbarkreisen rechtlich und praktisch umsetzbar?

b)         Ist für den Bereich Olfen eine Übertragung des Rettungsdienstes generell auf die Stadt Datteln möglich?

c)         Können in den drei Problembereichen Olfen, Rosendahl und Havixbeck eigene Rettungswachen errichtet werden oder ist eine „sowohl als auch“ Lösung möglich?


Vorsitzender Suntrup stellt einleitend fest, dass der Rettungsdienst im Kreis Coesfeld gut funktioniere. Dieses sei ihm auch wiederholt von mehreren Ärzten bestätigt worden. Unabhängig davon gebe es jedoch einige Bereiche, in denen es Verbesserungsbedarf gebe.

 

Ktabg. Terwort bringt zum Ausdruck, dass das Ziel, 95 % der Einsätze unter 12 Minuten zu bedienen, nicht erreicht worden sei. Das Heraufsetzen der Hilfsfrist auf 15 Minuten komme für die CDU nicht in Betracht. Über Verbesserungsmöglichkeiten müsse nachgedacht werden.

 

Zur Sitzungsvorlage trägt Ktabg. Terwort folgende Fragen vor:

 

Woraus ergibt sich bei den RTW-Einsätzen eine Differenz zwischen Betriebsabrechnung und Statistik?

 

KOI Neimeier erläutert, dass ein Einsatz in der Betriebsabrechnung einem Gebührenbescheid, während ein Einsatz in der Statistik der Notfalleinsätze einem Notfallereignis entspreche. Beispielsweise würden für den Einsatz anlässlich eines Verkehrsunfalls mit drei Verletzten drei Gebührenbescheide für den Einsatz eines RTW und drei Gebührenbescheide für den Einsatz des Notarztes gefertigt, während es sich einsatztaktisch nur um einen Einsatz handele.

 

Ktabg. Terwort stellt die gleiche Frage bezüglich der Differenz bei KTW-Einsätzen.

 

KOI Neimeier führt aus, dass die Einsatzzahlen auch hier nicht miteinander vergleichbar seien und es dadurch ebenfalls zu Differenzen zwischen Betriebsabrechnung und Einsatzstatistik kommen müsse.

 

Ktabg. Terwort weist beim Betriebsergebnis auf die Differenz zwischen NA-Einsätzen und NEF-Einsätzen hin.

 

KOI Neimeier stellt fest, dass die Differenz zwischen NA-Einsätzen und Einsätzen des NEF bei 35 Einsätzen liege. Eine Differenz ergebe sich immer dann, wenn der Notarzt im RTW mitfahre und das NEF dadurch nicht eingesetzt werden müsse.

 

Ktabg. Terwort erkundigt sich danach, ob es eine Begründung dafür gebe, dass diese vorgenannten Einsätze nicht weiter aufgeschlüsselt und keine Eintreffzeiten hierzu genannt worden seien?

 

KOI Neimeier erklärt, dass die Einsätze des Notarztes in der Einsatzzeitenstatistik enthalten seien. Es könne jedoch nicht zwischen RTW- und Notarzteinsätzen unterschieden werden, weil bei allen Einsätzen des Notarztes gleichzeitig ein RTW eingesetzt werde. Zur Berechnung der Eintreffzeit werde auf das erste Eintreffen des Rettungsfahrzeuges abgestellt. Dieses kann entweder ein RTW oder ein NEF sein.

 

Ktabg. Terwort bittet um eine Information darüber, ob die Eintreffzeiten nach Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle oder nach Alarmierung des Einsatzmittels berechnet werden?

 

KOI Neimeier teilt mit, dass die Eintreffzeiten nach der Alarmierung des Einsatzmittels berechnet würden, weil die Zeit des Anrufeingangs nicht festgehalten werden könne. In der Regel sei die Zeit der Alarmierung jedoch mit der Zeit des Anrufeingangs identisch, weil der Disponent in der Leitstelle während des Telefonats bereits alle erforderlichen Daten erfasse und die erforderlichen Rettungsmittel alarmiere.

 

Ktabg. Terwort erkundigt sich danach, wie der in Anlage 1, Seite 2, bei den Begründungen der Einsätze außerhalb der Hilfsfrist definierte Grund „Weiter Anfahrtsweg im Gebiet der zuständigen Wache“ zu verstehen sei.

 

KOI Neimeier macht deutlich, dass es sich hierbei um weite Anfahrtsweg im Gebiet der zuständigen Wache handele, d.h. es sei das planmäßig zuständige Rettungsmittel eingesetzt worden, welches den Notfall jedoch nicht in 12 Minuten erreicht habe. Das sei in vielen Gebieten am Rand des Kreises der Fall, wie z.B. im Merfelder Bruch, aber auch in anderen Randgebieten, die weiter entfernt von einer Rettungswache lägen.

 

Ktabg. Zanirato fragt an, ob durch Kooperation mit der Stadt Münster die Möglichkeit bestehe, die Eintreffzeiten für Havixbeck – wegen kürzerer Anfahrtswege – zu verbessern.

 

KOVR Böwing erklärt, dass Nachbarschaftshilfe zwischen den Kreisen und Städten üblich und im Rettungsgesetz definiert sei. So werde bereits in der Leitstelle überlegt, welches Rettungsmittel am schnellsten vor Ort sein könne; ggf. werde ein Fahrzeug des Nachbarkreises entsendet. Mit der Stadt Münster liege eine Vereinbarung über den Einsatz des Notarztes an Wochenenden und in den Nachtzeiten für das Gebiet vor, welches an Werktagen tagsüber vom Notarzt Nottuln versorgt wird.

 

Ktabg. Terwort stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die Kenntnisnahme des Berichts über das Betriebsjahr 2004 der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ durch folgenden Beschlussvorschlag zu erweitern:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans folgende Punkte zu prüfen:

 

Ist eine kreisübergreifende Lösung durch zusätzliche, gemeinsame Rettungswachen mit den Nachbarkreisen rechtlich und praktisch umsetzbar

 

Ist für den Bereich Olfen eine Übertragung des Rettungsdienstes generell auf die Stadt Datteln möglich?

 

Können in den drei Problembereichen Olfen, Rosendahl und Havixbeck eigene Rettungswachen errichtet werden oder ist eine „sowohl als auch“ Lösung möglich?

 

Ktabg. Terwort begründet den Prüfauftrag wie folgt:

 

Der zurzeit noch geltende Rettungsbedarfsplan habe über die Jahre hindurch das vom Kreistag beschlossene Ziel, bei 95 % aller Einsätze eine Hilfsfrist von 12 Minuten zu gewährleisten, nicht erreicht.

 

Die jetzigen Standorte der Wachen könnten die Eintreffzeiten von 12 Minuten, selbst bei besten Verkehrsbedingungen, in Randbereichen von Orten ohne Rettungswache nicht einhalten.

 

In Billerbeck, dessen Rettungswache neben Senden in 2001 in eine Vollwache umgewandelt wurde, seien zwar Verbesserungen verzeichnet worden, die Quote der nicht eingehaltenen Hilfsfrist habe aber nur von 15 % in 2001 auf durchschnittlich 9,5 % in den Jahren 2002 bis 2004 gesenkt werden können. In Rosendahl ist die Situation ähnlich, wo hingegen in Havixbeck nur eine marginale Verbesserung erzielt wurde (2001 – 20,6 %, 2002 – 16,1 %, 2003 – 14,6 %, 2004 – 17,6 %).

 

Nur in Senden sei das beschlossene Ziel erreicht worden.

 

Mit steigenden Einsatzzahlen erhöhten sich auch zwangsläufig die Einsätze, in der die Hilfsfrist von 12 Minuten nicht eingehalten werden könne.

 

Im Hinblick auf eine stetig wachsende Bevölkerung und in Kenntnis der sich wandelnden demografischen Entwicklung – auch im Kreis Coesfeld – sei es auch in dieser Hinsicht zwingend geboten, hier eine deutliche Verbesserung zu schaffen.

 

Abschließend bringt Ktabg. Terwort zum Ausdruck, dass er es begrüßen würde, wenn es der Verwaltung schon früher gelänge, die geforderten Verbesserungen zu erreichen.

 

Ktabg. Lonz schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und erinnert daran, auch schon in früheren Beratungen die Einhaltung der Hilfsfrist in 98 oder 99 % der Fälle für wünschenswert gehalten zu haben. Im Übrigen betont er, dass er den Prüfauftrag voll unterstütze.

 

Vorsitzender Suntrup bedankt sich abschließend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rettungsdienstes für die geleistete Arbeit. Er bittet den Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, Herrn Dr. Schonlau, den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Wachen weiterzugeben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen