für die Produkte in den Produktbereichen 40 (Schule und Bildung), 41 (Kultur) und 53 (Unter Gesundheitsbehörde)
Beschlussvorschlag:
Den in den Anlagen zur Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Zielen und Kennzahlen für die Produkte in den Produktbereichen 40 (Schule und Bildung), 41 (Kultur) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) wird zugestimmt.
Begründung:
I.- IV. Problem, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die
kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53
Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen
sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle
des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Die Festlegung
produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung
strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat daher
zunächst gem. § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im
Beirat NKF beratenen strategischen Ziele beschlossen.
In der Sitzung des Beirats NKF am 14.08.2007 wurde vereinbart, dass eine inhaltliche Beratung von Zielen und Kennzahlen in den Fachausschüssen erfolgen soll.
In der Anlage sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf die Produkte in den Produktbereichen 40 (Schule und Bildung), 41 (Kultur) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit zuständig ist.
Da die Ziele und Kennzahlen zum Teil neu entwickelt wurden und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet werden, fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.
Die abschließende Beratung über die Planwerte erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, in denen ggf. noch Modifizierungen und Erweiterungen des Ziel- und Kennzahlensystems möglich sind. Sofern Vorschläge bereits Planwerte enthalten, sind diese lediglich nachrichtlich aufgeführt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.