Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld

Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Tagespflege

Jedes Kind ab dem 1. Geburtstag hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Aufgabe des Jugendamtes ist es ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kitas und Kindertagespflege vorzuhalten.

Im Zentrum stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden.

Das Jugendamt berät, wenn es um die Betreuung geht und vermittelt Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

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Gewährung von Elterngeld

Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse stehen für Beratung und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit gerne zur Verfügung.

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Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu dürfen bedarf es einer vom Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis. Für eine solche sind neben persönlichen Voraussetzungen bestimmte Qualifizierungen und räumliche Voraussetzungen notwendig. Qualifizierungsmaßnahmen bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreis Coesfeld an. Interessierte Personen können sich beim Jugendamt beraten lassen.

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