Umwelt | Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft sowie sonstige Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftverunreinigungen durch
- Stickstoffeinträge,
- Stäube,
- Gerüche,
- Lärm,
- Licht,
- Schattenwurf,
- Erschütterungen und
- ähnlichen Umwelteinwirkungen
zu schützen.
Schwerpunkte
Zu den Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde gehören medienübergreifend die Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die Überwachung und Kontrolle von Industrie- und Gewerbebetrieben.
weitere Informationen
Dienstleistungen unter serviceportal.kreis-coesfeld.de
42. BImSchV
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Die unter die Verordnung fallenden Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole emittieren, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Betreiber solcher Anlagen unterliegen den Anzeige-/Meldepflichten der Verordnung. Sie müssen die Anlagen online über das Portal KaVKA-42.BV erfassen und ihre Meldungen/Anzeigen übermitteln.
44. BImSchV
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Die Verordnung verpflichtet Betreiber auch von bestehenden mittelgroßen Anlagen, diese mit anliegendem Formular bei der Immissionsschutzbehörde anzumelden. Die Anmeldedaten fließen nach Prüfung in das MFA Register ein.
Beide Links führen auf die entsprechenden Seiten des LANUV NRW.
Ansprechpartner
Frank Geburek
Zimmer 217, Kreishaus I
Telefon: (02541) 18 7110
E-Mail-Kontakt
Genehmigungen
Zu veröffentlichende Genehmigungsbescheide finden Sie auf der Seite Genehmigungen.
Umweltinspektionen
Umweltinspektionsberichte finden Sie auf der Seite Umweltinspektionen.