Abteilung 50 - Soziales und Jobcenter

Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat die Abteilung 50 Soziales und Jobcenter die Aufgabe, denjenigen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die aus eigenen Kräften dazu nicht oder nicht mehr in der Lage sind. Die Leistungsansprüche der Berechtigten ergeben sich entweder aus dem Recht der Sozialhilfe oder aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Sozialverwaltung – Recht der Sozialhilfe

Als Abteilung „Soziales“ berät und unterstützt die Abteilung Menschen in schwierigen Lebenssituationen sowie deren Angehörige. Viele Aufgaben sind auf die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld übertragen worden, wie z.B. die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises informieren und beraten zu Fragen

  • der Hilfen zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen,
  • der Pflegeberatung,
  • der Heimaufsicht,
  • der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,

sowie den damit zusammenhängenden Themen, wie z.B. Unterhalt, Rechtsschutzmöglichkeiten, und ähnliches. Hierzu gehören auch die Klärung von Grundsatzangelegenheiten, die Bearbeitung und Entscheidung in Widerspruchsverfahren und die Durchführung von Klageverfahren bei den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Neben der Kooperation mit den Kommunen besteht auch eine enge Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der sozialen und pflegerischen Versorgung.

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Jobcenter – Grundsicherung für Arbeitssuchende

Der Kreis Coesfeld erfüllt als zugelassener kommunaler Träger seit dem 01.01.2005 gemeinsam mit den elf Städten und Gemeinden des Kreises die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II in den jeweiligen Jobcentern. Zur Unterstützung hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger können Leistungen der Beratung, der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und der Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht werden.

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eingliederung in das Berufsleben werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht. Sie umfassen z.B. die Arbeitsvermittlung, die Beschäftigungsförderung und die Qualifizierung. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden mit dem Ziel einer gesellschaftlichen und sozialen Teilhabemöglichkeit gewährt. Sie umfassen im Wesentlichen das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die Leistungen für Bildung und Teilhabe. In diesen Leistungen werden z.B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie oder aber Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.

Die Ansprechpartner für diese Leistungen finden Sie im Jobcenter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter folgendem Link: http://www.jobcenter-kreis-coesfeld.de/kontakt.html.

Das Jobcenter bei der Kreisverwaltung Coesfeld nimmt zentrale Aufgaben, wie z.B. die Steuerung und die Planung von Förderangeboten und Fördermaßnahmen, den Arbeitgeberservice, die Statistik- und Berichterstattung, aber auch die individuelle Hilfeplanung für Arbeitsuchende wahr. Zu den zentralen Aufgaben gehören auch die Klärung von Grundsatzangelegenheiten, die Bearbeitung und Entscheidung in Widerspruchsverfahren und die Durchführung von Klageverfahren bei den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

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