Nachwuchs beim Vogel des Jahres 2024 – der Kiebitz (Vanellus vanellus)

Der erste Kiebitz-Nachwuchs im Kreis Coesfeld ist fast flügge. Während sich die Küken in den letzten Wochen gut getarnt und fast unsichtbar am Boden auf den Äckern bewegten, sind sie nun als Jungvögel kaum noch von den Elterntieren zu unterscheiden. Seit Februar sind die Kiebitze wieder aus ihren Überwinterungsgebieten zurückgekehrt und haben ab Ende März mit der Brut begonnen.

Eine Kiebitz-Familie auf Nahrungssuche in der angelegten Feldvogelinsel. (Foto: Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.)
Eine Kiebitz-Familie auf Nahrungssuche in der angelegten Feldvogelinsel. (Foto: Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.)

Der Kiebitz ist durch den charakteristischen Ruf sowie seine akrobatischen Flugkünste gut erkennbar und kündigt gemeinsam mit der Feldlerche den Frühling an. Im Gegensatz zum Kiebitz ist die Feldlerche auf den Ackerflächen kaum zu sehen – ihre Anwesenheit wird meist nur durch den minutenlangen Gesang der Männchen klar. Die Wiesen-Schafstelze stößt etwas später im Jahr dazu und fällt hingegen mit ihrem gelben Gefieder direkt ins Auge. So unterschiedlich diese Vogelarten auch sind, eines haben sie gemeinsam, sie brüten auf Ackerflächen und profitieren gemeinsam von angelegten Schutzflächen.

Um den Arten der Feldflur Brut- und Rückzugsflächen zu schaffen, wurde auch in diesem Jahr das einjährige Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fortgeführt. Feldvogelinseln sind Flächen, die im laufenden Jahr nicht bewirtschaftet werden, sodass dort Feldvögel brüten und Küken flügge werden können. Den am Förderpaket teilnehmenden Landwirten wird der Ertragsausfall ersetzt. Die unbewirtschafteten, sogenannten Schwarzbrachen gehören zu den wichtigsten Flächen für den Erhalt von Kiebitz, Feldlerche und Co.

Das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld machte in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sowie der Landwirtschaftskammer geeignete Brutstandorte für Feldvögel ausfindig. Gemeinsam mit interessierten Landwirten wurden 12 Feldvogelinseln mit gut 15 ha Fläche im Kreisgebiet angelegt.

Abgesehen von dem einjährigen Förderprogramm der Feldvogelinseln sind auch weitere Fördermöglichkeiten zum Feldvogelschutz über den Vertragsnaturschutz möglich. Interessenten können sich bei der Unteren Naturschutzbehörde oder beim Naturschutzzentrum melden.

Die Initiative der Landwirte, den Feldvögeln Raum zu geben, ist ein wichtiger Schritt, damit Kiebitz, Feldlerche und Co. in unserer Landschaft erhalten bleiben. Naturschutzzentrum, Untere Naturschutzbehörde und Landwirtschaftskammer bedanken sich für die erfolgreiche Kooperation und hoffen auf eine gute Fortführung im nächsten Jahr!

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