Modul 5: "Volksgemeinschaft - Prozesse der Ausgrenzung"

Das Polizeipräsidium in Recklinghausen. Stolpersteine vor dem Polizeipräsidium in Recklinghausen. Fotos: Hendrik Martin Lange (2022). 

Einführung

Das Projekt der „Volksgemeinschaft“ war janusköpfig, es gab Prozesse der Integration und Prozesse der Ausgrenzung. Man muss immer beide Bereiche im Blick behalten, denn sie gehören zusammen. Exklusion ist konstitutiv für die Bildung einer Gemeinschaft, denn durch die Markierung und Stigmatisierung von „Gemeinschaftsfremden“ konnten sich die „Volksgenossen“ definieren.

An den unterschiedlichen Prozessen der Ausgrenzung nahmen nicht nur besonders aktive NS-Parteigenossen teil, sondern auch staatliche Stellen und in unterschiedlichem Maße auch einfache Bürgerinnen und Bürger. Für diese Motivation kann und sollte man mehrere Erklärungsansätze beachten. Täter wie Mitläufer erfuhren im Prozess der Ausgrenzung Macht sowie symbolische und materielle Aufwertung. Im Unrechtsstaat mussten sie keine negativen Konsequenzen fürchten und konnten die Verantwortung gemäß dem Führergedanken „nach oben“ schieben. Der Hinweis auf die Angst vor dem Überwachungsstaat muss ergänzt werden um die Bereitschaft zur Denunziation und zur „Selbstüberwachung“. Selbst Menschen, die sich als „Nicht-Nazis“ bezeichneten, passten sich an die vermeintliche Erwartungshaltung des NS-Regimes an, um persönliche Interessen zu verfolgen. Neben diesen Opportunisten gab es auch schließlich diejenigen, die sich von der Propaganda beeinflussen ließen und alles als „normal“ ansahen, was in ihrer Lebenswelt geschah. Hannah Arendt prägte den Begriff „Banalität des Bösen“, denn Menschen handeln weder ausschließlich nach Moral und Ethik, noch allein unter Zwang und Furcht.

Gerade mit Blick auf die Alltags- und Gesellschaftsgeschichte kommt man mit einfachen Systematisierungen wie den klassischen Rollenbildern (Täter – Opfer – Widerständler) nur unzureichend zurecht. Die Prozesse der Ausgrenzung unterscheiden sich auch nicht nur hinsichtlich der beteiligten Gruppen und der Intensität, sondern hängen auch von der Herrschaftsphase des NS-Regimes ab. 

Zu den ersten Opfern der Ausgrenzung gehörten die wenigen Mitglieder der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD), die in der lokalen Politik und Gesellschaft eine krasse Außenseiterposition einnahmen. Am Tage der Unterzeichnung der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (28. Februar 1933) wurde der Maurer und ehemalige politische Leiter der KPD-Ortsgruppe Kunibert Becks in Coesfeld verhaftet und bis zum Sommer für Monate in „Schutzhaft“ genommen. Einige KPD-Mitglieder wurden bis 1934 oder gar 1935 in verschiedenen Gefängnissen und sogar KZs inhaftiert. Das erste Todesopfer des NS-Regimes aus dem Kreis Coesfeld war der Kommunist und Maurer Heinrich Vörding. Während er im Februar 1933 Wahlplakate anklebte, wurde er verhaftet und im berüchtigten Recklinghäuser Polizeipräsidium dermaßen gefoltert, dass er am 29. Juli 1933 aus dem Fenster sprang und verstarb. In der NS-Zeit wurden fast 20 Coesfelder und eine Coesfelderin aufgrund ihrer KPD-Mitgliedschaft oder auch nur vermuteten Nähe zur Partei verhaftet und teilweise sogar in Konzentrationslagern inhaftiert. Die KPD konnte sich bis Kriegsende nicht von dieser Zerschlagung erholen.

Sozialdemokraten und katholische Christen gerieten ebenfalls in den Fokus des NS-Regimes. Schon in der Weimarer Republik nahmen die knapp 300 Mitglieder und Sympathisanten der SPD eine Randposition in der Coesfelder Gesellschaft ein. Die meisten Sozialdemokraten verzichteten auf öffentliche Aktionen und verharrten in der Unauffälligkeit. Vertreterinnen und Vertreter des politischen Katholizismus und der christlichen Gewerkschaften verloren 1933 zum Teil ihren Arbeitsplatz. So wurde die Gewerkschaftssekretärin im Textilarbeiterverband Elisabeth Küper (1901-1991) mit dem Verbot der Gewerkschaften im Mai 1933 arbeitslos. Ihr Berufsverbot galt bis 1945, bis dahin arbeitete die Dülmenerin in Merfeld bei ihrer Tante als Haushälterin. Nach dem Krieg gehörte sie zu den Mitbegründern der CDU in Merfeld, Dülmen und dem Kreis Coesfeld. 1946 ernannte die britische Militärregierung sie als Mitglied des Landtages im neu gegründeten Land Nordrhein-Westfalen. Einige christliche Gewerkschafter aus Coesfeld wurden 1933 in „Schutzhaft“ genommen und dabei u.a. in den Turm des Walkenbrückentores eingesperrt. Der Konflikt zwischen NS-Regime und katholischer Kirche, der von 1933 bis 1945 virulent war, muss in einem eigenen Kapitel vertiefend angesprochen werden. Es reichen an dieser Stelle die Hinweise auf den Dechanten Joseph Lodde aus St. Lamberti in Coesfeld und den aus Gescher stammenden Dechanten August Wessing, die beide als Gegner des NS-Regimes 1943 bzw. 1945 im KZ Dachau starben.

Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen drohte die Zwangssterilisierung, eine 16- jährige aus Selm mit der Diagnose „angeborener Schwachsinn“ wurde 1936 unfruchtbar gemacht, und später sogar die Ermordung („Euthanasie“), wie Heinrich Pötter (1906-1944) aus Olfen-Vinnum.

„Arbeitsscheue“ (u.a. „Asoziale“ und „Trinker“) kamen in das Arbeitslager Teufelsmoor bei Bremen. Mit Kriegsausbruch konnte der Umgang mit Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern und ein unbedarftes Gespräch zur Anklage führen.

In den Fokus der Ausgrenzung und der Verfolgung gerieten aus rassistischen Gründen auch Sinti und Roma. Am stärksten ausgegrenzt und verfolgt wurden seit 1933 Jüdinnen und Juden, angefangen von Boykottmaßnahmen und dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (beides April 1933) bis hin zum Völkermord im Holocaust während des Zweiten Weltkrieges. Die Vertreibung und Vernichtung muss in einem eigenen Abschnitt vertiefend behandelt werden. Die Prozesse der zunehmenden Ausgrenzung waren aber schon 1933 allgegenwärtig und im Alltag der Mehrheitsbevölkerung sichtbar: Es gab „Juden nicht erwünscht“-Schilder vor dem Schwimmbad oder vor dem Sportplatz.

Fragen

  • Welche Einzelpersonen und Gruppen trafen die Prozesse der Ausgrenzung?
  • Wie und in welchem Umfang beteiligten sich Vertreter der Mehrheitsgesellschaft an den Ausgrenzungsprozessen?
  • Wie stark war die Überwachung vor Ort? Wie groß war die Bereitschaft zur Denunziation und zur „Selbstüberwachung“?
  • Wie wird an die Opfer der NS-Zeit vor Ort erinnert?

Zugänge/Methoden

  • Ideologiekritische Interpretation von parteiamtlichen und staatlichen Erlassen und Rundschreiben
  • Analyse von Flugblättern
  • Auseinandersetzung mit einem „Intelligenzprüfungsbogen“
  • Interpretation von Wiedergutmachungsakten? Erstellung von Medienprodukten (Audio-Beitrag/Video/Präsentation)

Kommentar

Das Themenfeld „Volksgemeinschaft – Prozesse der Ausgrenzung“ ist sehr facettenreich. Es ist sinnhaft, bei der Auswahl auch chronologisch vorzugehen und hier die NS-Zeit nur bis zum Kriegsbeginn zu betrachten. Im Laufe des Krieges kamen weitere Konfliktfelder hinzu und es liegen viele Quellen in Form von Wiedergutmachungsprozessen nach 1945 vor. In diesen Akten werden zwar auch die Prozesse der Ausgrenzung deutlich, interessanter ist aber der Umgang damit in der Nachkriegszeit. In diesem Modul wird sich nun auf sechs Themen konzentriert, die ein großes Spektrum abdecken. Hierbei geht es sowohl um konkrete und gut nachvollziehbare lokale Fälle, als auch um das generelle Handeln des NS-Regimes.

Zu Beginn geht es um die politischen Gegner, die Kommunisten und die Katholiken. Gerade die Genossinnen und Genossen der KPD erfuhren schon 1933 massive Prozesse der Ausgrenzung. Ein anschauliches Beispiel liefert das Ehepaar Gand aus Bockum-Hövel. Gut dokumentiert ist auch der Konflikt um eine Flugblattaktion von katholischen Kolpingmitgliedern aus Werne. Die drei Quellen (Flugblatt, Gegenpropaganda der Gauleitung und Brief eines Anwaltes) geben einen guten Einblick in einen Prozess der Ausgrenzung (siehe hierzu auch das Zusatzmaterial: Foto der Verhaftung und die Online-Zeitzeugendokumentation). Der Fall aus Werne und Fälle der KPD könnten ebenfalls in einem weiteren Modul zum Thema „Wiedergutmachung“ noch einmal aufgegriffen werden.

In „Arbeitsscheue“ geht es um den Umgang mit Suchtkranken und anderen als „asozial“- klassifizierten Menschen, die z.B. in das Arbeitslager Teufelsmoor (bei Bremen) kamen. Die Wortwahl und der Sprachduktus ist natürlich zu beachten.

Dies gilt ebenfalls für die Quellentexte zu „Sinti und Roma“, die noch als „Zigeuner“ bezeichnet werden. Im Unterricht sollte auch thematisiert werden, warum man diese Menschen heute nicht mehr als „Zigeuner“ bezeichnen sollte. Wie die Jüdinnen und Juden wurden die „Zigeuner“ als rassisch-minderwertig betrachtet, ausgegrenzt, überwacht und verfolgt. An diesen Prozessen wirkten vor Ort u.a. die Polizei, die Standesämter und die Gesundheitsämter mit.

Die Kreisverwaltung hatte ebenfalls mit Zwangssterilisationen zu tun, die dem Ziel dienten den „Volkskörper“ zu stärken.

Abschließend geht es um die systematische Erfassung des jüdischen Vermögens. An diesem Beispiel der Ausgrenzung wird deutlich, dass die Reichspogromnacht im November 1938 präzise vorbereitet wurde.

Aufgabe zu: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Der Bergmann Erich Gand (geb. 1898 in Gelsenkirchen-Schalke – 1945) und seine Ehefrau Karoline Gand (geb. 1902) engagierten sich für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Herr Gand war Funktionär der KPD und Leiter des „Rotfrontkämpferbundes“ in Bockum-Hövel. 1943 wurde Herr Gand zur Wehrmacht eingezogen und gilt als vermisst in Italien, Jahre später wurde er mit dem Datum des Kriegsende (8. Mai 1945) für tot erklärt. Seine Ehefrau engagierte sich auch nach Kriegsende in der KPD und bemühte sich über viele Jahre in mehreren Verfahren um Sonderhilfen und Entschädigungszahlungen.

Die Akten werden nur in Auszügen vorgestellt, Redundanzen sind nicht zu vermeiden, da sonst der Charakter der Quellen entstellt wird.

Sie können das Ehepaar Gand als typisches Beispiel für die Verfolgung der Kommunisten nehmen: Erstellen Sie eine Präsentation oder ein Video. Das Material bietet sich für eine Aufteilung in Kleingruppen an. Eine große Aufteilung ist die nach den beiden Ehepartnern: Erich und Karoline Gand.

Weitere Punkte:

  • Haftbedingungen (Dauer? Inhaftierungsorte?)
  • Maßnahmen der Polizei
  • Rolle der Justiz in der NS-Zeit
  • Wiedergutmachungsprozesse, Bewertung des Falls nach 1945

Materialgrundlage:

Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 13 Nr. 7, Bd. 1. Teil Schutzhaft Hochverrat KPD II

„Sonderhilfs-Ausschuß für den Kreis Lüdinghausen. Antragsformular für frühere Häftlinge der Konzentrationslager.“ (Haftzeiten und Haftbedingungen von Erich Gand)

Entlassungsschein (1934, beglaubigte Abschrift von 1950)

Bescheid des Münsteraner Regierungspräsidenten an Karoline Gand (30. September 1958) (Beurteilung des Verfahren gegen Erich Gand)

Bescheid des Münsteraner Regierungspräsidenten, Dezernat für Wiedergutmachung, an Karoline Gand (12. Juni 1956). (Beschlagnahmungen der Polizei 1933: Motorrad, Schreibmaschine, Bücher. Haftbedingungen. Bewertung 1956)

„Sonderhilfs-Ausschuß für den Kreis Lüdinghausen. Antragsformular für frühere Häftlinge der Konzentrationslager.“ (Haftzeiten und Haftbedingungen von Karoline Gand)

Sondergerichtsanklage Dortmund, 23. Januar 1939 (Hochverratsanklage gegen Karoline Gand, beglaubigte Abschrift von 1946)

Aufgaben zu: „Kolping-Flugblattaktion (Werne)“

  1. Untersuchen Sie eines der Schmählieder des Flugblattes:
    • a. „Lied August von Münster“
    • b. „Klösterliche Devisenordnung“
    • Klären Sie unklare Begriffe/Formulierungen. Ordnen Sie die Lieder in den historischen Kontext ein (1933 bis Sommer 1935).
  2. Die HJ sang diese Schmählieder vor dem bischöflichen Palais in Münster. Nennen Sie Gründe, warum die katholischen Kolpingbrüder diese in ihrer Heimatstadt verbreiteten.
  3. Erklären Sie, warum dies zum Konflikt mit dem NS-Regime führte und die Gruppe in Schutzhaft kam (siehe Zusatzmaterial, v.a. das Foto).
  4. Lesen Sie die Zusatzinformationen und beurteilen Sie den Fall aus den Perspektiven des NS-Regimes und des katholischen Milieus.
  5. Bonus: Geben Sie den Inhalt des Flugblattes der Gauleitung wieder, erläutern Sie markante Begriffe in Auswahl (z.B. „Kulturkampf“, „Devisenschieber“, „Zentrumsbonze“, „Dunkelmänner“) und diskutieren Sie die Strategie des NS-Regimes.

Material

Kreisarchiv Coesfeld, Betand 13 Nr. 6, Bd. 1. Teil Schutzhaft Kolping II.

Zusatzinformation 1

Alles weitere zum Fall: JÄGER, Benno: Gegen das Vergessen. Erinnerungen des Kolpingbruders Johann Heinrich Kroes. Die nationalsozialistischen Angriffe auf die Kirche und unsere Kolpingsfamilie, Werne 2017
(abrufbar unter: https://vor-ort.kolping.de/kolpingsfamilie-werne-an-der-lippe/wp-content/uploads/sites/987/Kolping-Gegen-das-Vergessen_compressed-1.pdf).

Zusatzinformation 2: Das Tagebuch des Pfarrers Jodokus Fechtrup (Ascheberg)

Jodokus Fechtrup führte von 1933 bis 1954 Tagebuch. Quelle: HEIMATVEREIN ASCHEBERG: [Geschichte] Teil 4: Ascheberg in den Jahren 1933 – 1954 – Tagebuch des Pfarrers Jodokus Fechtrup (www.heimatverein-ascheberg.de/geschichte_04.htm) (abgerufen: 12. Februar 2022).

05. August 1935

Heute prangten an den verschiedensten Stellen im Dorf Plakate, auf denen ausgeführt wurde, wie übel die früheren Zentrumsleute und die Mitglieder der kath. Vereine seien und wie sie sich gegen die neue Regierung stellten. Und zum Beweis wurden Fälle aus Werne, Borken und Bocholt angeführt. SA-Führer heftete sogar unter Protest des Kaplans eins an die Tür unseres Vereinshauses. Andererseits sind die Plakate abgerissen oder doch entfernt worden. Die Täter sind zum Teil mit Gefängnis bestraft worden. Ich fand das Plakat am morgen des 05. Aug. an einem Baum vor unserem Hotel in Griesbach im Renchtal im Schwarzwald. Mein Reisegenosse und ich konnten bald den anwesenden Geistlichen den wahren Sachverhalt über die angeführten Fälle mitteilen. In Werne hatten Mitglieder des Gesellenvereins Lieder, die die Hitlerjugend in Münster vor dem bischöflichen Palais dem Bischof zum Spott gesungen hatten, verbreitet. In Borken war die Kirche verdreckt worden. Zwei Gymnasiasten hatten zwei Männer der österreichischen SA zu der Zeit aus der Kirche kommen sehen. Doch wurde einem Wirtssohn aufgrund eines in der Kirche gefundenen Hutes, der aber in Wirklichkeit ihm heimlich entwendet worden war, verdächtigt, und kam ins Gefängnis. In Bocholt war einer Heiligenfigur der Kopf abgeschlagen. Das wurde einem angeblich früheren Zentrumsmann, der aber in Wirklichkeit Kommunist war, zu geschoben. Überall sind diese Plakate verbreitet worden, selbst in einer armseligen Wirtschaft oben im Schwarzwald fanden wir es. So wurde Propaganda gemacht. Als Folge davon wurde im Kreis Lüdinghausen der Gesellenverein aufgelöst. Fast zur gleichen Zeit wurde auch für den Regierungsbezirk Münster der Arbeiterverein aufgelöst, weil man einen verdächtigen Brief, den der Diözesanpräses Konermann geschrieben hatte, bei einem Arbeitersekretär in Bocholt gefunden hatte. So sind wir in Ascheberg jetzt ohne Arbeiter- und Gesellenverein. Wir müssen uns jetzt dann weiterhelfen. An Vermögen hat die Polizei nicht viel bekommen. Nur die Fahnen haben sie abgeholt. Wir wollten sie dem Landjäger nicht aushändigen. Er möge sie sich selber holten. Doch sagte er, er würde sie nie aus der Kirche holen, es käme dann eben ein anderer, der es täte, und er hätte dann die größten Schwierigkeiten. Weil er ein guter Kerl ist, habe wir die Fahnen dann in die Kaplanei geholt, von wo er sie dann in der Dunkelheit abgeholt hat.

Aufgaben zu: "Arbeitsscheue"

  1. Recherchieren Sie Informationen zum Arbeitszwangslager Teufelsmoor (z.B. www.spurensuche-kreis-osterholz.de/spur/das-arbeitslager-teufelsmoor/).
  2. Charakterisieren Sie das Lager unter Bezugnahme des Briefes der Behörde für Wohlfahrt und Versicherungswesen (Bremen) an den Lüdinghauser Landrat (24. August 1939).
  3. Interpretieren Sie den Artikel „Auszug aus der Vierteljahresschrift der Fürsorge für Suchtkranke und Alkoholgefährdete“ (April 1939).
  4. Bonus: Beschreiben Sie wie heute mit Suchtkranken umgegangen wird, erklären Sie es an einem Beispiel und vergleichen Sie dieses mit den Ideen der NS-Zeit.

Material

Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 2 Nr. 311 Teufelsmoor.

Aufgaben zu: Sinti und Roma

  1. Brainstorming: Schreiben Sie stumm in 120 Sekunden alles auf, was Ihnen zum Begriff „Zigeuner“ einfällt. Tauschen Sie sich danach untereinander aus.
  2. Verfassen Sie einen Audio-Beitrag (z.B. Podcast), in dem die Begriffe „Sinti und Roma“ und „Zigeuner“ erklärt werden, nutzen Sie dazu auch Informationsquellen. Der Beitrag sollte zwischen 2 und 5 Minuten lang sein. (Gruppenarbeit und Absprachen innerhalb des Kurses möglich).
  3. Lesen Sie „Bekämpfung der Zigeunerplage“ (Runderlass aus dem Ministerialblatt, 14. Dezember 1938).
  4. Arbeiten Sie die Bestimmungen heraus. Legen Sie den Schwerpunkt ihrer Ausführungen auf die hier fettgedruckten Abschnittsüberschriften:
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Maßnahmen der Ortspolizei-Behörden
  • Aufgaben der polizeilichen Vollzugsorgane
  • Besondere polizeiliche Maßnahmen in den Grenzgebieten und in der Nähe von Großstädten
  • Maßnahmen der Standesämter
  • Maßnahmen der Gesundheitsämter
  • Schlußvorschriften

Material

Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 17, Nr. 330 Bekämpfung Zigeunerunwesen „Bekämpfung der Zigeunerplage“, Runderlass aus dem Ministerialblatt, 14. Dezember 1938. „Oberpräsident der Provinz Westfalen, Münster 21. November 1938“

Aufgaben zu: "Zwangssterilisation"

  1. Beide Akten sind in den gleichen Ausschnitten zusammengestellt. Lesen Sie in einer Akte den „Antrag auf Unfruchtbarmachung“ (S. 1), den „Intelligenzprüfungsbogen“ (S. 2-4) und den „Beschluss (mit Begründung)“ (S. 5/6).
  2. Informieren Sie sich über das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Erbgesundheitsgesetz) vom 14. Juli 1933 (https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&page=654).
  3. Ordnen Sie die Zwangssterilisation in die NS-Ideologie ein.
  4. Füllen Sie selbst den Fragebogen aus, am besten unter Beobachtung.
  5. Beurteilen Sie die Qualität und Aussagekraft des Fragebogens.
  6. Vergleichen Sie die Beschlüsse und die Begründungen in beiden Fällen.
  7. Bewerten Sie die Maßnahme der Zwangssterilisation.

Material

Ausschnitte aus zwei Sterilisationsakten. Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 8 Nr. 51, Akte Bonitz. Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 8 Nr. 292, Akte Malo.

Aufgaben zu: "Jüdischem Vermögen"

  1. Analysieren Sie das Schreiben des Münsteraner Regierungspräsidenten vom 13. Oktober 1938: „Auswertung der Anmeldung des Vermögens von Juden und jüdisch Versippten auf Grund der Verordnung vom 26. April 1938 (RGBl. I, S. 414)“.
  2. Beschreiben Sie die Tabelle für den Kreis Lüdinghausen und fassen Sie die wichtigsten Aussagen aus NS-Sicht zusammen.
  3. Stellen Sie die Prozesse der Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung anhand des Schreibens des Werner Bürgermeisters an den Lüdinghausener Landrat (14. Dezember 1938) dar.
    • a. Begründen Sie, dass die komplette Bevölkerung die Aktion gegen die Jüdinnen und Juden mitbekam.
    • b. Berücksichtigen Sie ebenfalls die Daten der Tabelle aus der vorigen Aufgabe.
    • c. Prüfen Sie die These, dass der Novemberpogrom 1938 (Reichspogromnacht) präzise vorbereitet wurde und keine spontane Aktion war.

Material

Kreisarchiv Coesfeld, Bestand 17 Nr. 344 Zwangsverkäufe: Regierungspräsident (Münster) an Landrat (LH) 13. Oktober 1938. „Auswertung der Anmeldung des Vermögens von Juden und jüdisch Versippten auf Grund der Verordnung vom 26. April 1938 (RGBl. I, S. 414).
(Tabelle für den Kreis LH)

Bürgermeister (Werne) an Landrat (LH), 14. Dezember 1938 „Betr. Sichergestellte Sachwerte anläßlich der Judenaktion“