Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung 32 Sicherheit und Ordnung des Kreises Coesfeld ist in die drei Fachdienste unterteilt:

  • Allgemeines Ordnungsrecht,
  • Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz,
  • Ausländerbehörde.

Allgemeines Ordnungsrecht

Der Fachdienst Allgemeines Ordnungsrecht verfolgt und ahndet Verstöße gegen Bestimmungen der Handwerksordnung. Darüber hinaus werden Verfahren zur Gewerbeuntersagung durchgeführt und Erlaubnisse für Makler, Bauträger und Wohnungsverwalter sowie für Betriebe im Bewachungsgewerbe erteilt. Anmeldebescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz können hier ebenfalls beantragt werden, wie die Erlaubnisse für Prostitutionsbetriebe. Die untere Jagd- und Fischereibehörde ist zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen sowie die Durchführung der jährlichen Jäger- und Fischerprüfung. Personen, die im nichtgewerblichen Bereich mit Sprengstoff umgehen, können hier eine Erlaubnis erhalten. Ferner liegt in diesem Fachdienst die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, die Änderung des Vor- und Nachnamens sowie die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte aus dem Ausland.

Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Der Kreis Coesfeld ist Träger des Rettungsdienstes und der acht im Kreis befindlichen Rettungswachen. Zu den Leistungen des Rettungsdienstes gehören u.a. die Notfallrettung für Feuerschutz und Rettungsdienst sowie der Krankentransport. Mit dem Notruf 112 erreicht man im gesamten Kreisgebiet die Leitstelle des Kreises Coesfeld. Die Leitstelle disponiert die für den konkreten Einsatz erforderlichen Rettungsmittel- und Hilfsmittel. Der Kreis Coesfeld unterhält verschiedene Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Er hat die Aufsicht über die Feuerwehren in den kreisangehörigen Kommunen, die den örtlichen Feuerschutz gewährleisten. Die Gefahrenabwehr befasst sich mit der Planung und der Durchführung von Maßnahmen im Falle eines größeren Schadensereignis oder einer Katastrophe, um Gefahren, die von Personen, Sachen oder Einrichtungen ausgehen, abzuwehren. Sofern Bürgerinnen und Bürger die sich aus dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz ergebenen Verpflichtungen nicht beachten, werden die notwendigen Maßnahmen von der Ordnungsbehörde durchgesetzt. Die Pflichten ergeben sich aus dem sogenannten Feuerstättenbescheid, den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister erstellt.

Ausländerbehörde

Im Kreisgebiet leben ca. 15.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Ausländerbehörde Coesfeld ist Ansprechpartner bei fast allen Anliegen rund um den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln wie der Aufenthaltserlaubnis oder der Niederlassungserlaubnis. Im Rahmen der von der Deutschen Botschaft in den Heimatländern durchzuführenden Visumsverfahren für die unterschiedlichen Aufenthaltszwecke (z.B. Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium und Ausbildung) wird die Ausländerbehörde vor Erteilung eines Visums beteiligt. Daneben ist die Ausländerbehörde bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und die Erteilung oder Verlängerung der Duldung zuständig. Die Ausländerbehörde entscheidet auch über Arbeitserlaubnisse. Ggf. ist die Bundesagentur für Arbeit in diesen Verfahren zu beteiligen.

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