Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuzen

Im Kreis Coesfeld befinden sich über 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze. Diese Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerung prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben. Vielfach befinden sich die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt.

Die religiösen Objekte sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse. Auch heute noch fordern sie zur Andacht auf und sind Anlaufpunkte bei Prozessionen, lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit. Bei der Bevölkerung haben die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze deshalb einen besonders heimatlichen Stellenwert und erzeugen durch ihre landschaftsprägende Wirkung eine Heimatverbundenheit.

Mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte unterstützt werden. 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Auch der Kreis Coesfeld trägt 45 Prozent der Gesamtausgaben, so dass die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausschließlich 10 Prozent der Kosten selbst tragen müssen. Die Sanierung der Bildstöcke wird durch die Förderung aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ ermöglicht.

Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2024.

Infoflyer zum Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuzen

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld.

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