Geschichtliche Entwicklung
Die Geschichte des Kreises Coesfeld
Der folgende sehr kurze Abriss der Geschichte des heutigen Kreises beginnt mit der Bildung der Provinz Westfalen im Jahre 1815. Preußen hatte aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses 1814/15, auf dem die Besitzverhältnisse in Europa nach Napoleons Niederlage neu geregelt wurden, das gesamte Gebiet des heutigen Landesteils Westfalen erhalten. Am 10. August 1816 gab die Königliche Regierung zu Münster die Einteilung des Regierungsbezirks Münster in zehn "landräthliche Kreise" - darunter die Kreise Coesfeld, Lüdinghausen und Münster - bekannt. Der Kreis Lüdinghausen feierte bereits zum zweiten Mal Geburtstag, da es schon in der Zeit zwischen 1803 und 1806 einen Kreis Lüdinghausen gegeben hatte, der aufgrund der Zugehörigkeit des Lüdinghauser Gebietes zum preußischen Erbfürstentum Münster gebildet worden war.
Die preußischen Landkreise des 19. Jahrhunderts waren zunächst rein staatliche Verwaltungsbezirke, an deren Spitze der Landrat stand. Es sollte noch lange dauern, bis die Kreise eine Art Selbstverwaltung erlangten. Die Kreisordnung von 1827 war zwar das erste Kreisverfassungsrecht, gab den Kreisen aber keine echte Selbstverwaltung. Daran konnte auch die Einführung von ständischen, d.h. nach gesellschaftlichen Ständen zusammengesetzten, Kreistagen nichts ändern, da diese nur beratende Funktion hatten. Erst die Kreisordnung von 1886 schuf neue Verhältnisse: Der Ausbau der Kreisselbstverwaltung wurde nun endlich verankert. Das eigentliche Verwaltungsorgan des Kreises wurde der neu gebildete Kreisausschuss, der "zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises und der Wahrnehmung von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung" geschaffen wurde. Unter der nationalsozialistischen Diktatur wurden 1933 die staatlichen Beschlusszuständigkeiten des Kreisausschusses den Landräten zugeordnet. In der Kommunalselbstverwaltung behielt der Kreisausschuss nur noch beratende Funktion. Formell blieb die Kreisordnung von 1886 allerdings bis zum Ende des zweiten Weltkriegs in Kraft. Von 1945 an lag die Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in den Händen der britischen Militärregierung. Mit der revidierten deutschen Gemeindeordnung vom 01. April 1946 trat eine neue Regelung in Kraft. Sie brachte einige grundsätzliche Neuerungen, die die Demokratie stärken sollten.
Anstelle des Landrates übernahm nun der Oberkreisdirektor die Leitung der Verwaltung. Dieser war jedoch nicht wie der frühere Landrat ein staatlicher, sondern ein kommunaler Beamter. Neben ihn trat der ehrenamtlich tätige Landrat, der der Vorsitzende des Kreistages war und aus dessen Mitte gewählt wurde. Mit der erneuten Änderung der Kreisordnung in den 1990er Jahren wurde die sogenannte „Doppelspitze“ wieder abgeschafft: Nun steht ein hauptamtlicher Landrat an der Spitze des Kreises, der direkt, d.h. von den Bürgerinnen und Bürgern, gewählt wird. Er ist sowohl Leiter der Kreisverwaltung als auch politischer Repräsentant des Kreises Coesfeld. Das Amt des Oberkreisdirektors wurde abgeschafft.
Die Aufgliederung der Landkreise in Ämter und amtsangehörige sowie amtsfreie Gemeinden wurde nach Schaffung des Landes Nordrhein-Westfalen etwa 20 Jahre beibehalten, ehe die kommunale Neugliederung neue Verhältnisse schuf.
Die Einteilung der Kreise Coesfeld und Lüdinghausen von 1816 hatte im Wesentlichen bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 Bestand. Nur einige kleinere Änderungen vollzogen sich: 1832 kam die Gemeinde Havixbeck vom Kreis Coesfeld an den Kreis Münster. Fast 100 Jahre später, nämlich 1929, musste der Kreis Coesfeld auch noch den Verlust von Stadt und Amt Haltern an den Kreis Recklinghausen hinnehmen. Wesentliche territoriale Änderungen bewirkte danach die kommunale Neugliederung von 1967 bis 1975, die in zwei Schritten vollzogen wurde. Während in der ersten Phase die Gemeindegebiete und -grenzen neu festgelegt wurden, ging es anschließend um die Bildung neuer Kreise. Am härtesten traf es den seit über 150 Jahren bestehenden Kreis Lüdinghausen: Er wurde zum 31.12.1974 aufgelöst und größtenteils in den neu gebildeten Kreis Coesfeld eingegliedert. Dabei wurden lediglich das Amt Bork, die Stadt Drensteinfurt, die Stadt Bockum-Hövel und der Ortsteil Stockum (heute Stadt Werne) nicht in den neuen Kreis Coesfeld integriert. Neben den Lüdinghauser Gebieten kamen die Gemeinden Nottuln (mit Appelhülsen und Schapdetten) und Havixbeck (mit Hohenholte) aus dem ehemaligen Kreis Münster an den Kreis Coesfeld. Bösensell, bis 1975 auch dem Kreis Münster zugehörig, wurde Ortsteil von Senden und gelangte somit zum Kreis Coesfeld. Auf der anderen Seite verlor der Kreis Coesfeld die Stadt Gescher an den neuen Kreis Borken. Sitz dieses neu gebildeten Kreises Coesfeld wurde die Stadt Coesfeld.
Diese auf dem Papier recht nüchtern anmutenden Änderungen und Gebietsverschiebungen lösten bei den davon betroffenen Menschen starke Emotionen aus. Schließlich fühlten sich viele eines Teils ihrer Identität beraubt und durch Entscheidungen am Reißbrett aus gewachsenen Bindungen herausgerissen. Dem Kreis Coesfeld wurden aufgrund seiner infrastrukturellen Defizite (geringe Wirtschaftskraft) vielerorts kaum Überlebenschancen gegeben. Als "Armenhaus des Münsterlandes" verschrien, wurde er in den harten Konkurrenzkampf der benachbarten Wirtschaftsräume geworfen. Aber: Der Kreis Coesfeld hat nicht nur überlebt, sondern darüber hinaus das Leben und Arbeiten in ihm attraktiv gemacht. Der Erfolg zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der Kreis seit 2007 die niedrigste Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen verzeichnet. Auch die Tatsache, dass die Einwohnerzahl seit 1975 von 161.000 bis zeitweise auf gut 220.000 gestiegen ist, beweist, dass das Leben im Kreis Coesfeld (er)lebenswert ist. Aktuell leben im Kreis gut 215.000 Menschen.
Hinweis
Falls Sie Fotos oder nähere Informationen über geschichtliche Entwicklungen im Kreis Coesfeld haben möchten, wenden Sie sich an das Kreisarchiv Coesfeld, Frau König-Heuer, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, Tel.-Nr. (02541) 18-9140 oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail .