Abteilung 02 - Gleichstellungsbeauftragte

Funktion

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt den im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatz um. Sie weist auf Ungleichbehandlungen – die häufig Frauen betreffen - hin, deckt bestehende Nachteile auf, entwickelt Lösungsvorschläge und Maßnahmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu fördern. Ihr Ziel ist es, zu erreichen, dass Potenziale von Frauen und Männern gleichermaßen erkannt und gleichberechtigt genutzt werden. Wahrgenommen werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten beim Kreis Coesfeld von Anke Herbstmann. Sie wird dabei unterstützt von der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Klaudia Müller.

Aufgaben

Beratung und Unterstützung über und bei gleichstellungsrelevanten Themen, wie

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Beruf und Pflege,
  • Weiterentwicklung des eigenen beruflichen Werdegangs,
  • Sexuelle Belästigung,
  • Gewaltsituationen,
  • persönliche Problemlagen,
  • Konflikt- und Mobbingthemen.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann

  • Lösungswege zur Beseitigung von Benachteiligung erarbeiten und begleiten,
  • als Mediatorin tätig werden,
  • an Experten vermitteln,
  • helfende Kontakte herstellen und
  • eine erste Übersicht über Rechtsgrundlagen geben (ersetzt jedoch keine Rechtsberatung).

Vertraulichkeit und Anonymität sind in allen Angelegenheiten selbstverständlich!

Strukturelle Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind

  • Erstellung von Gleichstellungsplänen,
  • Förderung familienfreundlicher Personalpolitik,
  • Abbau von Benachteiligungen im Beruf,
  • Aktive Beteiligung bei allen Maßnahmen, die gleichstellungsrelevant sind, sowie Teilnahme an vielen Sitzungen der Kreisverwaltung, Akteneinsichtsrecht,
  • Initiierung von Projekten, Durchführung von Veranstaltungen, Informationsweitergabe • Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen im Kreis Coesfeld (z.B. Runder Tisch (Link) gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Equal-Pay Day, Girlsday, Claraweb …)
  • Konzeptionelle Mitwirkung in verschiedenen Arbeitsgruppen
  • Erstellen von Informationsmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Einladungen zu Vorträgen und Ausstellungen, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken bzw. aufmerksam machen, Kooperation mit anderen Einrichtungen/Trägern/Veranstaltern, Kontakt zu Presse und Medien.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist vernetzt mit verschiedenen Institutionen, Behörden und Vereinen. Sie arbeitet in Gremien und Arbeitsgruppen mit, erarbeitet Informationsmaterial und nimmt Anregungen von Beschäftigten auf, um auf unterschiedlichen Wegen für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen.

Besonderheiten der Tätigkeit:

  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden.
  • Sie ist der Verwaltungsleitung direkt unterstellt.
  • Sie ist von der Verwaltungsleitung in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen.

Beschwerdestelle nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld.

Gleichstellungbeauftragte der Städte und Gemeinden

Informationen über die Gleichstellungbeauftragten der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld finden Sie in unserem Serviceportal.

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