Sozialpädagogische Dienste

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Coesfeld (ASD) steht Ihnen als Dienstleister für alle offenen Fragen zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen sowie zum Schutz von Kindern zur Verfügung. Er bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten Beratung und Unterstützung an und ist zentrale Anlaufstelle in Belastungs-, Krisen und Notsituationen. Auch Fachkräfte von freien Trägern, Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Gesundheitshilfe und andere Berufsgeheimnisträger haben Anspruch auf Beratung in Fragen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD ist es, Betroffene durch Beratung und Hilfen (wieder) in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Kräfte zu mobilisieren und die Probleme zu bewältigen.

Im ASD des Kreises Coesfeld arbeiten über 20 Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen. Sie sind Ansprechpartner/in für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet, sofern sie nicht in Dülmen oder Coesfeld (diese haben eigene Stadtjugendämter) wohnen. Jede/r ist für einen bestimmten Bezirk zuständig. Vielerorts finden regelmäßige offene Sprechstunden statt, so dass kurze Wege sichergestellt sind. Termine mit dem ASD können auch in den Räumlichkeiten des Jugendamtes, in anderen Einrichtungen oder als Hausbesuche stattfinden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die sozialen Einrichtungen, Ansprechpartner und Angebote in "ihrem" Bezirk und stehen gerne für Fragen zur Verfügung.

Bei Bedarf vermittelt der ASD erzieherische Hilfen oder Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Form. Dazu zählen unter anderem Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe, therapeutische Hilfen, soziale Gruppenarbeit sowie unterschiedliche Wohnformen.

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Pflegekinderdienst (PKD) und Adoptionsvermittlung

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes zählen:

  • Werbung von Pflegeeltern,
  • Überprüfung der Eignung von Inobhutnahme-, Bereitschaftspflege,-Kurzzeitpflege- und Dauerpflegefamilien (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare),
  • Vorbereitung und Schulung der Bewerber im Rahmen von Einzelgesprächen sowie in Form von mehrtägigen Bewerberseminaren,
  • Vorbereitung und Durchführung der Pflegevermittlung: Ermittlung der Lebensumstände des Kindes, Informationsaustausch mit anderen beteiligten Institutionen (Heime, Kindergärten, Schule, Gerichte, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen) und Fachdiensten, Perspektivklärung, Auswahl der Pflegeeltern, Kontaktanbahnung,
  • Beratung und Begleitung von Pflegeeltern,
  • Hilfeplanung,
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren,
  • Vermittlung und Begleitung von Besuchskontakten zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie,
  • Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern,
  • Bildung von Elternkreisen, Vorbereitung und Durchführung von Vortragsabenden und Fortbildungen.

Als zentrale Adoptionsvermittlungsstelle ist das Kreisjugendamt im gesamten Kreisgebiet - also auch für die Städte Coesfeld und Dülmen - für folgende Aufgaben zuständig:

  • Akquise, Eignungsfeststellung und Vorbereitung von Adoptiveltern (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare),
  • Beratung und Begleitung von Fremd-, Stiefkind und Erwachsenenadoptionen,
  • Entscheidung über die Eignung der Adoptivstelle und fachliche Äußerung gegenüber den Gerichten,
  • Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten,
  • Erstellung von Sozialberichten bei Auslandsadoptionen.

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren. Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen. Sie nimmt eine neutrale Position ein und

  • berät, begleitet und unterstützt den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
  • bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
  • erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
  • kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
  • vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
  • begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
  • ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.

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