Abteilung 14 - Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung

Ist das Jahres- und Gesamtabschlussergebnis der Haushaltswirtschaft des Kreises in richtiger Höhe ausgewiesen und gibt der Lagebericht die Chancen und Risiken des Kreises zutreffend wieder? Werden die Ausschreibungen und Vergaben nach den gesetzlichen Kriterien abgewickelt? Ist das gesamte Handeln der Kreisverwaltung rechtmäßig, zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam? Was muss getan werden, damit alles richtig läuft?

Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser bedient sich zur Durchführung seiner Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes, der sog. „örtlichen Rechnungsprüfung“. Diese führt nicht nur die hierzu notwendigen Prüfungen durch, sondern fungiert im Rahmen der begleitenden Prüfung auch als neutraler und unabhängiger Berater für den Kreistag und die Verwaltung.

Das Leitbild der Rechnungsprüfung ist von der Funktion der Führungsunterstützung geprägt. Prüfungen und Beratungen sind darauf ausgerichtet, mit Denkanstößen und Verbesserungsvorschlägen möglichst hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen. Sie sollen zukunftsorientiert wirken, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten und auch die Ablaufprozesse innerhalb der Verwaltung reibungslos und innovativ im Hinblick auf eine wirtschaftliche und sparsame Aufgabenerfüllung strukturiert werden.

Zentrale Vergabestelle

Der Kreis Coesfeld ist in vielen seiner Aufgabenfelder als öffentlicher Auftraggeber tätig. Dabei kümmert sich die Zentrale Vergabestelle um folgende Fragestellungen: Erfolgen die Ausschreibungen und Auftragsvergaben nach einheitlichen Kriterien und werden die Grundsätze des Vergaberechts, Transparenz und Wirtschaftlichkeit, eingehalten?

Aufgabe der Zentralen Vergabestelle ist die Durchführung des formellen Vergabeverfahrens aller beschränkten, öffentlichen und EU-weiten Ausschreibungen sowohl von Liefer- und Dienstleistungen als auch von Bauleistungen des Kreises Coesfeld. Während der Angebotsphase ist die Zentrale Vergabestelle insbesondere erster Ansprechpartner für die Bieter. Zudem steht sie den Fachabteilungen bei vergaberechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Behördlicher Datenschutz

Der Kreis Coesfeld bestellt einen internen Beauftragten für den Datenschutz. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Unterstützung und Beratung der datenverarbeitenden Stellen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Bedienstete des Kreises Coesfeld können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an den Beauftragten wenden. Er ist in seiner Eigenschaft als behördlicher Datenschutzbeauftragter unmittelbar dem Landrat unterstellt und in dieser Funktion weisungsfrei.

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