Abteilung 35 Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der ZAB Coesfeld umfasst den gesamten Regierungsbezirk Münster, d. h. die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie die Gebiete der kreisfreien Städte Bottrop, Münster und Gelsenkirchen.
Die ZAB ist zuständig für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten derjenigen Personen, die in den Einrichtungen des Landes im jeweiligen Zuständigkeitsbe-reich untergebracht sind. Im Zuständigkeitsbereich der ZAB Coesfeld sind das zurzeit die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Ibbenbüren, Rheine, Schöppingen, Dorsten und Münster. Die ZAB Coesfeld übernimmt somit die ausländerrechtliche Betreuung von bis zu 2.250 ausländischen Personen, die noch nicht einer Kommune zugewiesen wurden.
Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der ZAB Coesfeld verteilen sich auf die Fachdienste
- Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderrückführungen (FD 1) und
- Rückkehrmanagement, Außendienst, freiwillige Ausreisen (FD 2).
Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderrückführungen
Der Fachdienst Passersatzpapierbeschaffungen und Sonderrückführungen befasst sich vor allem mit der Beschaffung von Heimreisedokumenten für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen. Heimreisedokumente dienen dabei sowohl zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen als auch zur Durchführung von Abschiebungen aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Für die Beschaffung der erforderlichen Heimreisedokumente ist die eindeutige Identitätsklärung des/der Ausreisepflichtigen notwendig. Diese wird ggf. durch geeignete Dokumente oder auch durch Vorsprachen bzw. Vorführungen bei der Botschaft vorgenommen. Zusätzlich können Ermittlungen in den Herkunftsländern beauftragt werden.
Rückkehrmanagement, Außendienst, freiwillige Ausreisen
Die Aufgaben des Fachdienstes Rückkehrmanagement, Außendienst, freiwillige Ausreisen liegen vorwiegend in der Beratung und Unterstützung der selbstbestimmten Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen sowie in der Durchführung von zwangsweisen Rückführungen aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus kann der Fachdienst in den Angelegenheiten des Rückkehrmanagements für die kommunalen Ausländerbehörden unterstützend tätig werden, insbesondere in den Fällen, in denen sich Ausreisepflichtige in Strafhaft befinden.