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Kommunalwahlen am 14. September 2025

Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt.

Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Die Kommunalwahlen finden als "verbundene" Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene statt. Gewählt werden im Kreis Coesfeld:

  • die Gemeinderäte/Stadträte der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl, Senden)
  • der Kreistag
  • die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
  • der Landrat/die Landrätin.

Wahlergebnisse im Kreis Coesfeld

Am Wahlabend können hier ab 18:00 Uhr die Wahlergebnisse abgerufen werden:

  • Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreistags 2025

Zum Vergleich können Sie hier die Ergebnisse der letzten Wahl 2020 abrufen:

Einreichung von Wahlvorschlägen / Formulare

Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates sowie für die Direktwahl zum Kreistagsmitglied im Kreiswahlbezirk können Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern) eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber für die Reserveliste können nur von Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagen werden. Für das Amt der Landrätin / des Landrats können mehrere Parteien und Wählergruppen auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 06. Mai 2025 ist § 15a Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen für nichtig erklärt worden. Wählergruppen, die nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz (WählG TranspG) einer Pflicht zur Rechenschaftslegung unterliegen, müssen für einen gültigen Wahlvorschlag zu den Kommunalwahlen diesem nunmehr keine Bescheinigung beifügen, die ihr der Präsident des Landtags nach § 4 Absatz 2 WählG TranspG über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre erteilt hat.

Die ursprünglich im Amtsblatt 12/2025 vom 30.04.2025 bekannt gemachte „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats/ der Landrätin und der Vertretung des Kreises Coesfeld am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025“ ist mit der „Bekanntmachung über die Anpassung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats/ der Landrätin und der Vertretung des Kreises Coesfeld am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025 (Amtsblatt 14/2025 vom 28.05.2025) aktualisiert worden.

Alle wichtigen Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren finden Sie in der aktualisierten „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats/ der Landrätin und der Vertretung des Kreises Coesfeld am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025“.

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Kreiswahlbüro unter wahlen@kreis-coesfeld.de angefordert werden. 

Zudem kann die Parteienkomponente der Software „votemanager“ genutzt werden.

Die erforderlichen Daten können hierüber von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern digital erfasst und die vorgeschriebenen Formulare (Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, Niederschrift Versammlung usw.) erzeugt und ausgedruckt werden. Diese Daten können anschließend dem Kreiswahlbüro zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden.

Die Schritte zur erstmaligen Registrierung sowie die wesentlichen Informationen zur Datenerfassung entnehmen Sie bitte der Dokumentation des Herstellers. Unabhängig von dem elektronischen Export der Wahlvorschläge muss die schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge in Papierform erfolgen!

Wahlvorschläge für die Kreistags- und Landratswahl sind beim Wahlleiter des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld, Zimmer 140, 

bis zum 07.07.2025, 18.00 Uhr 

einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen unterzeichnet und im Original vorliegen.

Kreiswahlausschuss/Kreiswahlbezirke

Der Wahlausschuss des Kreises für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2025 - 2030 besteht aus dem Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie zehn Beisitzerinnen und Beisitzern, die vom Kreistag am 11.12.2024 gewählt wurden. Zu den Aufgaben des Kreiswahlausschusses gehören:

  • Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke
  • Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
  • Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Der Kreiswahlausschuss ist zudem dafür zuständig, über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen in den kreisangehörigen Gemeinden zu entscheiden, soweit nicht der Landeswahlausschuss auf die Beschwerde des für Inneres zuständigen Ministeriums hin zuständig ist.

Der Wahlausschuss tagt öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses werden u.a. auf der Homepage des Kreises unter Politik/Sitzungsdienst für Bürger bekanntgemacht.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Kreiswahlbezirke festgelegt, Diese wurden im Amtsblatt 07/2025 am 12.03.2025 bekanntgemacht.

LINK zum Amtsblatt

Beisitzer bzw. Beisitzerinnen des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2025 (in Klammern Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen) sind

  1. Dr. Thomas Wenning (Claus Löcken)
  2. Hans-Peter Egger (Andreas Lenter)
  3. Anneliese Haselkamp (Anton Holz)
  4. Valentin Merschhemke (Günter Mondwurf)
  5. Wilhelm Wessels (Prof. Dr. Josef Gochermann)
  6. Ulrich Kraft (Ursula Niermann)
  7. Norbert Vogelpohl (Thomas Reinert)
  8. Hermann-Josef Vogt (Tanja Bukelis-Graudenz)
  9. Anke Pohlschmidt (Claudia Ley)
  10. Sabine Schäfer (Ulrike Holters)

Wahlwerbung

Für die Beantragung bzw. Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Nach § 28 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), welches für Landes- und Kreisstraßen sowie für Radschnellverbindungen gilt und nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), welches für Bundesstraßen gilt, dürfen Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten im Bereich von 20 Metern nicht errichtet werden. Gemessen wird nach dem Straßen- und Wegegesetz dabei vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nach dem Bundesfernstraßengesetz vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld stellt auf seiner Homepage nützliche Hinweise zur Verfügung.

Weitere Hinweise finden Sie auch hier.

Kreiswahlleiter/Kreiswahlbüro

Kreiswahlleiter 
Kreisdirektor Dr. Linus Tepe

stellv. Kreiswahlleiter
Kreisrechtsrat Jens Boehle

Kreiswahlbüro
Kreis Coesfeld - Büro des Landrats

  • Sabrina Strotmann, Telefon: 02541 18 9132
  • Luca Vöcking, Telefon: 02541 18 9134
  • Jens Boehle, Telefon: 02541 18 9100

  • E-Mail: wahlen@kreis-coesfeld.de

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