Unterstützungsangebote

Diese Rubrik bietet Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsangebote von lokalen Energieversorgern sowie der Caritas und Beratung durch das JobCenter. So werden beispielsweise Beratungen angeboten, wie Sie zu Hause noch mehr Energie und damit bares Geld sparen können.

SGB II und SGB XII:
Die Heizkosten werden in den Rechtskreisen des SGB II und XII grundsätzlich in angemessener (tatsächlicher) Höhe übernommen; Stromkosten sind in den Regelsätzen pauschaliert enthalten.

WoGG:
Energiekosten (Strom- und Heizkosten) werden hier grundsätzlich nur pauschaliert berücksichtigt, wobei es für Heizkosten einen zusätzlichen pauschalierten Entlastungsbetrag gem. § 12 Abs. 6 WoGG gibt. Aktuell wurde darüber hinaus ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt.