Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales, vom Kreis Coesfeld als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungverordnung (ImmoWertV) und die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis Coesfeld eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.

Die wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwerte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informieren.

Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt wieder.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht.

Weiterführende Informationen finden Sie unter gutachterausschuss.kreis-coesfeld.de.

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