Interessenbekundungsverfahren zur Aufgabenwahrnehmung von

  • Sucht- und Drogenberatungsstellen, 
  • Fachstelle für Suchtprävention und 
  • Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen 

im Kreis Coesfeld mit Förderung durch Zuwendungen

 

Aufruf zur Interessenbekundung:

Der Kreis Coesfeld ruft geeignete freie und gemeinnützige Träger zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren auf: Gegenstand der Interessenbekundung ist die mit Kreis- und Landesmitteln geförderte Wahrnehmung von Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Aufgerufen sind die bisherigen wie auch andere freie und gemeinnützige Träger. 

Bis zum 01.08.2023 (12.00 Uhr) können interessierte Träger mit dem u.a. Antragsformular ihre Bereitschaft und Eignung zur geförderten Aufgabenwahrnehmung für eine oder mehrere der o.a. Beratungs- bzw. Fachstellen bekunden. Der Antrag ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit allen erforderlichen Anlagen zu stellen.

Hinweise zum Verfahren:

  • Das Interessenbekundungsverfahren umfasst die Förderung und Aufgabenwahrnehmung von insgesamt 7 Fachkraftstellen für Sucht- und Drogenberatung, 2 Fachkraftstellen für Suchtprävention, 1 Fachkraftstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen und zugeordneten 2,0 Verwaltungsstellen. Die Standorte müssen aus Gründen der Erreichbarkeit in Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen eingerichtet und mit mindestens 2,0 Fachkraftstellen zur Aufgabenwahrnehmung besetzt sein. Grundlage für die Förderung und das Verfahren ist eine vom Kreistag beschlossene und zeitlich fortgeschriebene Richtlinie (s.u.).
  • Pro Stelle werden die berücksichtigungsfähigen Personal- und Sachkosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen durch Zuwendungen im Rahmen der Anteilfinanzierung gefördert. Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Personal- und Sachausgaben für die zur Aufgabenwahrnehmung eingesetzten Fach- und Verwaltungskräfte nach den Vorschriften des TVöD-V oder vergleichbaren Vergütungsregelungen bis zur Entgeltstufe S12 bzw. E6 sowie bis zur Höhe der aktuellen Sachkostenpauschale nach KGSt (6.250 € pro VZÄ/Jahr).
  • Jeder Träger kann im Verfahren einen Förderantrag für einen oder mehrere Standorte der Beratungs- und Fachstellen stellen. Pro geplanter Beratungs- bzw. Fachstelle ist ein separater Antrag einzureichen und dazu jeweils eine Fachkonzeption zur Aufgabenwahrnehmung und zur personellen, räumlichen und sonstigen Ausstattung vorzulegen. 
  • Die Bewertung zur Auswahl erfolgt anhand einer Matrix aufgrund der eingereichten Unterlagen und Referenzen. Dabei sind die formal zwingend zu erfüllenden Kriterien mittels Eigenerklärungen und ggf. weiterer Unterlagen nachzuweisen. Die Bewertungsmatrix enthält zudem unter II. verschiedene Kriterien mit Anforderungen zu Art, Ausstattung, Inhalt, Umfang und Qualität der geförderten Aufgabenwahrnehmung. Die jeweilige Fachkonzeption sollte Angaben und Referenzen zu den Kriterien enthalten, die bewertet werden. Die Auswahlentscheidung anhand der Bewertungsmatrix wird von der Verwaltung vorbereitet und soll in der nächsten Kreistagssitzung getroffen werden.

Adresse & Ansprechpartner/in:

Kreis Coesfeld - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld

Leiterin Gesundheitsamt:
Alexandra Winkler
Tel: 02541 18-5300
E-Mail: alexandra.winkler(at)kreis-coesfeld.de

Koordination und Planung:
Markus Hagenbrock
Tel: 02541 18-5308
E-Mail: gesundheitskoordination(at)kreis-coesfeld.de

Downloads:

Antragsformular (Word-Datei, 105 KB)
Vordruck Eigenerklärungen (PDF, 613 KB)
Richtlinie (PDF, 212 KB)
Bewertungsmatrix (PDF, 669 KB)
Anforderungen Sucht- und Drogenberatungsstellen (PDF, 533 KB)
Anforderungen Fachstelle für Suchtprävention (PDF, 529 KB)
Anforderungen Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen (PDF, 526 KB)
Aufruf Interessenbekundungsverfahren (PDF, 610 KB)

Pressemitteilung:

"Interessenbekundungsverfahren für das Angebot der kreisweiten Suchtberatung und Suchtprävention" vom 16.06.2023

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