Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 beschlossen, dass die Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen ab dem Jahr 2021 mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet wird.

Hierzu wurde eine Richtlinie zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens beschlossen. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix und wird von der Verwaltung vorbereitet und soll in der Kreistagssitzung  am 11.12.2019 getroffen werden.

Bis zum 31.10.2019 können interessierte Träger mit dem beiliegenden Antrag ihr Interesse an den Aufgaben der o.g. Beratungsstellen bekunden. Der Antrag ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit allen erforderlichen Anlagen zu stellen.

Hinweise zum neuen Verfahren:

Die Richtlinie sieht vor, dass die Auswahl der jeweiligen Träger nicht über den Preis, sondern über die inhaltliche Arbeit erfolgen soll. Daher sind für die Finanzierung Pauschalen für die Personal- und Sachkosten geplant, die der Richtlinie entnommen werden können.

Die Auswahl im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt anhand der beigefügten Matrix. Dabei sind die formal zwingend zu erfüllenden Kriterien mittels Eigenerklärungen und ggfls. weiteren Unterlagen nachzuweisen. Die inhaltliche Arbeit ist in einem Konzept dazustellen, welches zu den Punkten unter II. der Matrix Angaben enthalten soll, die bewertet werden. Darüber hinaus sind die räumliche, personelle und sachliche Konzeption der Beratungsstelle zu beschreiben und dem Antrag beizufügen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für jede Beratungsstelle (Mindestgröße 2 Fachkraftstellen) ein separater Antrag zu stellen ist. Es können mehrere Anträge vom gleichen Träger gestellt werden.

Downloads:

Themen + Projekte (Inhalte)