Interessenbekundungsverfahren zur Aufgabenwahrnehmung
von
- Sucht- und Drogenberatungsstellen,
- Fachstelle für Suchtprävention und
- Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
im Kreis Coesfeld mit Förderung durch Zuwendungen.
Der Kreis Coesfeld hat zuletzt im Jahr 2023 ein Interessenbekundungsverfahren zur finanziellen Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtvorbeugung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld in den Jahren 2024 – 2026 durchgeführt. Informationen zum Verfahren und zum Ergebnis sind im Folgenden aufgeführt.
Das nächste Interessenbekundungsverfahren für den Förderzeitraum 2027 – 2031 ist im Frühjahr 2026 geplant. Nach öffentlichen Aufruf werden die aktualisierten Verfahrensregelungen und Antragsvordrucke dafür auf der Homepage des Kreises hier veröffentlicht.
Grundlage dafür ist eine Förderrichtlinie. Der Kreistag hat am 11.12.2024 eine Neufassung der bisherigen Richtlinie ab dem 01.01.2027 beschlossen. Dadurch werden zukünftig zur Förderung u.a. der Bewilligungszeitraum erhöht und die berücksichtigungsfähigen Höchstwerte für die Bemessung der Zuwendung geändert. Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung ab 01.01.2027 steht hier zum Download bereit.
Download Neufassung Förderrichtlinie ab 01.01.2027:
Neufassung Richtlinie ab 01.01.2027 (PDF, 470 KB)
Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2023 zur Förderung 2024 – 2026:
Der Kreis Coesfeld hatte zuletzt im Jahr 2023 geeignete freie und gemeinnützige Träger zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren aufgerufen: Gegenstand der Interessenbekundung war die mit Kreis- und Landesmitteln geförderte Wahrnehmung von Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Aufgerufen waren die bisherigen wie auch andere freie und gemeinnützige Träger.
Bis zum 01.08.2023 (12:00 Uhr) konnten interessierte Träger mit dem u.a. Antragsformular ihre Bereitschaft und Eignung zur geförderten Aufgabenwahrnehmung für eine oder mehrere der o.a. Beratungs- bzw. Fachstellen bekunden. Der Antrag war schriftlich beim Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit allen erforderlichen Anlagen zu stellen.
Hinweise zum bisherigen Verfahren:
- Das Interessenbekundungsverfahren umfasste die Förderung und Aufgabenwahrnehmung von insgesamt 7 Fachkraftstellen für Sucht- und Drogenberatung, 2 Fachkraftstellen für Suchtprävention, 1 Fachkraftstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen und zugeordneten 2,0 Verwaltungsstellen. Die Standorte müssen aus Gründen der Erreichbarkeit in Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen eingerichtet und mit mindestens 2,0 Fachkraftstellen zur Aufgabenwahrnehmung besetzt sein. Grundlage für die Förderung und das Verfahren zu den Jahren 2024 – 2026 ist eine vom Kreistag beschlossene und zeitlich fortgeschriebene Richtlinie (s.u.), die bis zum 31.12.2026 wirksam ist.
- Pro Stelle werden die berücksichtigungsfähigen Personal- und Sachkosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen durch Zuwendungen im Rahmen der Anteilfinanzierung gefördert. Zuwendungsfähig sind in den Jahren 2024 – 2026 die tatsächlichen Personal- und Sachausgaben für die zur Aufgabenwahrnehmung eingesetzten Fach- und Verwaltungskräfte nach den Vorschriften des TVöD-V oder vergleichbaren Vergütungsregelungen bis zur Entgeltstufe S12 bzw. E6 sowie bis zur Höhe der aktuellen Sachkostenpauschale nach KGSt (6.250 € pro VZÄ/Jahr).
- Jeder Träger konnte im Verfahren einen Förderantrag für einen oder mehrere Standorte der Beratungs- und Fachstellen stellen. Pro geplanter Beratungs- bzw. Fachstelle war ein separater Antrag einzureichen und dazu jeweils eine Fachkonzeption zur Aufgabenwahrnehmung und zur personellen, räumlichen und sonstigen Ausstattung vorzulegen.
- Die Bewertung zur Auswahl erfolgte anhand einer Matrix aufgrund der eingereichten Unterlagen und Referenzen. Dabei sind waren die formal zwingend zu erfüllenden Kriterien mittels Eigenerklärungen und ggf. weiterer Unterlagen nachzuweisen. Die Bewertungsmatrix enthält enthielt zudem unter II. verschiedene Kriterien mit Anforderungen zu Art, Ausstattung, Inhalt, Umfang und Qualität der geförderten Aufgabenwahrnehmung. Die jeweilige Fachkonzeption sollte Angaben und Referenzen zu den Kriterien enthalten, die bewertet werden. Die Auswahlentscheidung anhand der Bewertungsmatrix wurde von der Verwaltung vorbereitet und vom Kreistag getroffen.
- Der Kreistag hat am 27.09.2023 beschlossen, welche Beratungs- und Fachstellen in den Jahren 2024 – 2026 gemäß Richtlinie gefördert werden. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens im Jahr 2023 sind in der Sitzungsvorlage SV-10-0979 aufgeführt.
Adresse & Ansprechpartner/in
Kreis Coesfeld - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
Leiterin Gesundheitsamt:
Alexandra Winkler
Tel: 02541 18-5300
E-Mail: alexandra.winkler(at)kreis-coesfeld.de
Koordination und Planung:
Markus Hagenbrock
Tel: 02541 18-5308
E-Mail: gesundheitskoordination(at)kreis-coesfeld.de
Downloads zum Verfahren im Jahr 2023
Antragsformular (Word-Datei, 105 KB)
Vordruck Eigenerklärungen (PDF, 613 KB)
Richtlinie (bis zum 31.12.2026) (PDF, 212 KB)
Bewertungsmatrix (PDF, 669 KB)
Anforderungen Sucht- und Drogenberatungsstellen (PDF, 533 KB)
Anforderungen Fachstelle für Suchtprävention (PDF, 529 KB)
Anforderungen Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen (PDF, 526 KB)
Aufruf Interessenbekundungsverfahren (PDF, 610 KB)