Kreisentwicklung | Standortauswahlverfahren Atommüll-Endlager

Grundinformationen

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das bundesweite Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle durch. Die gesetzliche Grundlage liefert das Standortauswahlgesetz (StandAG). Nach der Novelle des StandAG von 2017 ist die BGE beauftragt bis zum Jahr 2031 einen Standort für ein Endlager zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit für den Einschluss des hochradioaktiven Atommülls bietet.

Am 28.09.2020 wurde der Zwischenbericht Teilgebiete durch die BGE veröffentlicht. Im Zwischenbericht werden insgesamt 90 Teilgebiete im Bundesgebiet benannt, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Hiermit sind rund 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland als Teilgebiet ausgewiesen. Bei der Eingrenzung der Teilgebiete wurden bisher ausschließlich geologische Kriterien bewertet. Raumplanerische Kriterien, wie zum Beispiel die Nähe zu Naturschutzgebieten oder die Besiedlungsdichte wurden nicht berücksichtigt und spielen erst im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens eine Rolle.

Der Kreis Coesfeld begleitet das Standortauswahlverfahren. Grundsätzlich steht die Beteiligung am Standortauswahlverfahren allen Interessierten offen. Weitere Information finden sich auf der zentralen Informationsplattform des Bundes unter www.endlagersuche-infoplattform.de. Hier finden Sie sowohl einen schnellen Überblick über den Stand des Standortauswahlverfahrens als auch vertiefende Informationen wie die Dokumentendatenbank mit Gutachten, Stellungnahmen, Berichten und Schriftwechseln sowie weiteren Informationen zu wissenschaftlichen Grundlagen und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Außerdem können Sie sich hier über die Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und sich für die Veranstaltungen anmelden. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich direkt über die Onlinebeteiligung zur Endlagersuche einzubringen. 


Das Standortauswahlverfahren

Das Suchverfahren für ein Endlager erfolgt in drei Phasen, wobei der Gesetzgeber ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren einfordert. 

Im ersten Schritt der ersten Phase wurde das gesamte Bundesgebiet anhand von definierten Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen durch die BGE untersucht. Im Verlauf dieser Untersuchungen konnten bereits viele Regionen als Standorte für ein Endlager ausgeschlossen werden. Im Anschluss wurden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet, um eine geologische Bewertung der verbleibenden Teilgebiete vornehmen zu können. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht.

Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren am Beginn des zweiten Schrittes der ersten Phase. Neben weiteren Untersuchungen zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien treten hier vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und die Betrachtung von planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien hinzu. Am Ende dieser Untersuchungen sind drastische Eingrenzungen des Untersuchungsgebietes zu erwarten - aus großen Teilgebieten werden Standortregionen mit erheblich kleineren Flächenzuschnitten. Die BGE hat am 28.03.2022 ihr Vorgehen bei der Umsetzung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung veröffentlicht. Das ausführliche Konzept steht auch als "Kurzfassung für Eilige" zur Verfügung. Der Vorschlag bietet die zentrale Diskussionsgrundlage für das Fachforum Teilgebiete am 20.05.2022 und 21.05.2022.

In der zweiten Phase werden in den verbleibenden Standortregionen übertägige Erkundungen stattfinden. In der dritten Phase treten untertägige Erkundungen hinzu. Der gesamte Prozess des Standortauswahlverfahrens wird von intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Im Rahmen der Beteiligung werden die Kommunen fortlaufend eingebunden, wobei im Kreis Coesfeld bisher die Kreisverwaltung diese Aufgabe stellvertretend für die Städte und Gemeinden wahrnimmt. Die Entscheidung über die Eingrenzung der Untersuchungsgebiete und die endgültige Auswahl eines Endlagerstandorts trifft der Bundestag und der Bundesrat zum Abschluss jeder Phase. Die Entscheidung für den Endlagerstandort soll abschließend bis zum Jahr 2031 getroffen werden.

 

Teilgebiete im Kreis Coesfeld

Im Kreis Coesfeld finden sich zwei Teilgebiete des Wirtgesteins Tongestein, die günstige geologische Voraussetzungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erwarten lassen. Sämtliche Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind betroffen.

Mit Klick auf die externen Verlinkungen der Teilgebiete gelangen Sie zu umfassenden Informationen der BGE zu den einzelnen Teilgebieten. Sie finden hier einem Kompakt-Steckbrief sowie eine Langfassung über die vorläufige Bewertung der geologischen Abwägungskriterien. Darüber hinaus hat die BGE die Teilgebiete jeweils in einem kurzen YouTube-Video vorgestellt. Zudem hat die BGE und der Geologische Landesdienst den bisherigen Verfahrensstand am 22.07.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Coesfeld vorgestellt.

 

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD.NRW) hat als zentrale geowissenschaftliche Facheinrichtung des Landes den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE intensiv fachlich geprüft und hierzu am 10.02.2021 eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Neben einer Bewertung der Methodik und der Vorgehensweise des Zwischenberichts Teilgebiete der BGE finden sich hier Einschätzungen zu den einzelnen Teilgebieten in Nordrhein-Westfalen. Die Kreisverwaltung teilt die Einschätzung von GD.NRW und hält die bisherige Bewertung der Teilgebiete mit Betroffenheit von Flächen im Kreis Coesfeld für schwer bis gar nicht nachvollziehbar. Die BGE hat am 01.06.2021 eine fachliche Einordnung zur Stellungnahme von GD.NRW veröffentlicht.  

Aktueller Sachstand und Zeitplan

Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt einen Zwischenstand der Arbeiten der BGE dar und ist damit die vorläufige Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Endlagersuche. Das bedeutet, dass sich aus dem Zwischenbericht Teilgebiete keine endgültigen Hinweise für die besondere Eignung eines Teilgebietes als Endlagerstandort ableiten lassen. Es gilt: sämtliche Teilgebiete – und somit 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik - erscheinen gemäß dem aktuellen Verfahrensstand grundsätzlich geologisch geeignet für ein Endlager für horchradioaktive Abfälle. Entsprechend werden sämtliche Teilgebiete gleichwertig betrachtet und scheiden erst aus dem Standortauswahlverfahren aus, wenn abschließend nachgewiesen werden konnte, dass das Teilgebiet ungeeignet erscheint. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt die BGE hierzu fortlaufend Methoden und Kriterien zur Bewertung der Teilgebiete und wertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand sowie Daten und Hinweise zu den Teilgebieten aus.

Die Fachkonferenzen Teilgebiete wurden inzwischen unter Mitwirkung des Kreises Coesfeld abgeschlossen. Ein Ergebnis der Fachkonferenz war, dass bis zur weiteren Gebietseingrenzung zu Standortregionen eine weitere öffentliche Beteiligung stattfinden soll und die Öffentlichkeit regelmäßig über aktuelle Arbeitsstände der BGE informiert werden soll. Die zentrale Informationsveranstaltung für diesen Verfahrensschritt bildet das Forum Endlagersuche vom 20.05.2022 bis zum 21.05.2022. Eine Anmeldung ist unter www.forumendlagersuche.de möglich.

 

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