Geflügelpest | Vogelgrippe

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs in HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen.

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Mitte Oktober 2022 war in einem Geflügelbestand in der Stadt Münster der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI; Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Daraufhin waren bis Mitte November um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt und, soweit die Zonen das Gebiet der Stadt Münster westlich überschritten, auch im Kreis Coesfeld eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet worden. Alle Restriktionen zu diesem Ausbruch wurden am 15.11.2022 aufgehoben.

Aktuelle Lage

Aktuell war im Kreis Coesfeld in Rosendahl, Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen bei Wildgänsen und einem verendeten Storch das Virus der Geflügelpest nachgewiesen worden. An den Ausbruchsorten verendeten vermehrt Wildgeflügel. Daher konnte das Auftreten dieser Seuche bei Wildvögeln im Kreis Coesfeld nicht mehr nur als räumlich begrenzt betrachtet werden.

Deshalb und auch unter Zugrundelegung der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) sah sich das Veterinäramt des Kreises Coesfeld zum Schutz des gehaltenen Hausgeflügels vor der Geflügelpest gezwungen, eine Aufstallpflicht für den ganzen Kreis Coesfeld anzuordnen. Die entsprechende Allgemeinverfügung  erging mit Datum 24.02.2023 und wurde im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht.

Aufstallpflicht für den Kreis Coesfeld aufgehoben

Die Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Coesfeld sind seit Anfang März 2023 erheblich zurück gegangen. Der letzte Nachweis der Geflügelpest gelang bei einer am 12.03.2023 verendeten Wildgans. Die aktuelle Risikobewertung der Geflügelpestlage begründet damit keine generelle Aufstallpflicht mehr. Die Allgemeinverfügung vom 24. Februar 2023 ist daher mit Allgemeinverfügung vom 31.03.2023 zum 01.04.2023 wieder aufgehoben worden.

Weitere Infos dazu sind auf der Serviceportal-Seite "Geflügelpest" des Veterinäramtes zu finden.

Auch Freilandhaltungen müssen Ihr Geflügel aufstallen, dürfen aber aufgrund dieser Allgemeinverfügung die Eier 16 Wochen lang trotzdem als Freilandeier mit einer „0“ (Bio) oder „1“ (Freiland) stempeln. Schlachtgeflügel aus Freilandhaltung darf aufgrund dieser Allgemeinverfügung bis 12 Wochen Aufstalllung als „Freiland“ vermarktet werden.

Weitere Infos dazu finden sie auf der Internetseite "Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen" des LANUV NRW.

Die aktuelle Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Coesfeld sowie weitere Informationen und Formulare finden sie im Folgenden:

Aktuelle Verfügung des Kreises Coesfeld

Wichtige Telefonnummern

  • TSK Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -,
    Nevinghoff 40,
    48147 Münster,
    Telefon: 0251 28982-0,
    Telefax: 0251 2376-19103,
    E-Mailtierseuchenkasse(at)lwk.nrw.de
     
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
    Fachbereich 82 (Eier),
    Postfach 101052,
    45610 Recklinghausen,
    Telefon: 02361 305-1498,
    Telefax.: 02361 305-59913,
    E-Mail: 82-eier(at)lanuv.nrw.de

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