Was tun, wenn’s brennt? Anregungen und Tipps für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
Am Lagerfeuer entspannt ein Würstchen brutzeln, eine Nachtwanderung im Fackelschein erleben oder eine Gruselgeschichte bei Kerzenlicht hören. Feuer ist immer auch ein aufregender Begleiter auf Kinder- und Jugendfreizeiten, bei Ferienspielen oder in Jugendhäusern. Gemeinsam mit zwei Experten der Jugendfeuerwehr des Kreises Coesfeld bietet das Kreisjugendamt eine ganztägige Auffrischungsschulung für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit an – am übernächsten Samstag (14. März 2015) im Feuerwehrgerätehaus in Senden-Ottmarsbocholt. Eine weitere Fortbildung mit dem Thema „Kinderschutz in der Jugendarbeit“ wird Ende Mai in Nottuln angeboten.
Es gibt viele Situationen, wo Feuer außer Kontrolle geraten kann. Zu wissen, was zu tun ist, nicht erst, wenn es brennt, ist daher ein wichtiges Thema für Jugendgruppenleiterinnen und -leiter. Grundsätzliches und Wissenswertes zur Vorbereitung von Freizeiten, Tipps zur Unfall- und Brandverhütung, die optimale Inaugenscheinnahme von Veranstaltungsorten und die richtigen Verhaltensmaßnahmenregeln im Ernstfall charakterisieren den acht Unterrichtsstunden umfassenden Schulungstag. Nicht nur theoretisch werden hier Informationen zum richtigen Handeln in Notsituationen vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen auch praktisch erfahren, wie man sich auf unterschiedliche Gefahrensituationen vorbereiten kann und für den Notfall gerüstet ist.
Weitere Informationen gibt es wie immer im Jugendamt des Kreises Coesfeld unter der Telefonnummer 02541 / 18-5232. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze ist eine frühzeitige Anmeldung, spätestens bis zum 07. März 2015, erforderlich. Es werden keine Teilnehmergebühren erhoben.
Die Juleica-Fortbildung mit dem Thema „Kinderschutz in der Jugendarbeit“ ist am Samstag (30. Mai 2015) ebenfalls ganztägig in Nottuln vorgesehen. Beleuchtet werden hier nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundeskinderschutzgesetzes, sondern es werden vorrangig praktische und alltägliche Situationen vermittelt, die für die Umsetzung des Kinderschutzes interessant und erfahrbar gemacht werden. Möglichkeiten der Unterstützung sowie Handlungsstrategien im Ernstfall gehören auch hier mit zum Schulungsprogramm. Die Ausbildung ist angelehnt an die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz. Eine frühzeitige Anmeldung, spätestens bis zum 18. Mai 2015 unter der genannten Telefonnummer beim Kreisjugendamt, ist auch hier erforderlich.