„Ein Glück für sie, wenn es ein einträglicher Beruf ist!“ - Vortrag zur Ausbildung von Frauen und Mädchen im Handwerk früherer Zeiten
Es ist kaum 100 Jahre her, dass die Ausbildung weiblicher Lehrlinge im Handwerk erstmals rechtlich geregelt wurde. Zwar wurde bereits vor dem Ersten Weltkrieg Mädchen und jungen Frauen oft eine handwerkliche Ausbildung nahegelegt, doch beschränkte sich dies auf wenige Berufe wie Damenschneiderin, Putzmacherin oder Näherin. Die Ausbildung weiblicher Handwerker in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beleuchtet Historikerin Dr. Tanja Bessler-Worbs mit ihrem Vortrag am kommenden Donnerstag (19. November 2009). Ab 19:30 Uhr spricht sie auf Burg Vischering unter dem Titel: „Ein Glück für sie, wenn es ein einträglicher Beruf ist!“
Die traditionell „weiblichen Handwerksberufe“ waren aber auch in ländlichen Regionen wie dem Münsterland einer zunehmenden Konkurrenz durch industriell gefertigte Konfektionsware ausgesetzt - und boten selbst vielen Handwerksmeisterinnen nur ein Zubrot. Doch Frauen, die neue Handwerke wie Fotografin oder Zahntechnikerin lernten, blieben noch lange Zeit eine Ausnahme. Anhand von Beispielen aus der Region, vor allem aus dem ehemaligen Kreis Lüdinghausen, wird dargestellt, welche Faktoren die Berufswahl von jungen Frauen im Handwerk bestimmten und unter welchen Voraussetzungen die Ausbildung stattfand. Auch den Veränderungen in der geschlechtsspezifischen Zuschreibung von Berufen wird nachgegangen: Wie kam es etwa, dass sich erst in den 1950er Jahren der Beruf des Friseurs zu einem Frauenberuf wandelte?
Historikerin Dr. Tanja Bessler-Worbs, die unter anderem im Westfälischen Wirtschaftsarchiv Dortmund gearbeitet hat, wird ihren Vortrag mit Lichtbildern illustrieren. Der Eintrittspreis beträgt 3 EURO. Informationen sind unter Telefon 02591/7990-11 erhältlich.