Organisation der Pflege zuhause - Über 130 Interessierte informierten sich über Hilfe „rund um die Uhr“
Über 130 Interessierte konnte Fachbereichsleiter Detlef Schütt am gestrigen Mittwochnachmittag (25. November 2009) im Großen Sitzungssaal des Kreishauses begrüßen: Fachleute, aber auch viele Angehörige und Betroffene informierten sich über das Thema „Ausländische Haushaltshilfen und Pflegekräfte“. Zwei Referenten stellten rechtliche, organisatorische und finanzielle Aspekte zur vielfach verlangten Hilfe „rund um die Uhr“ dar.
Zunehmende Anfragen hätten „den großen Informationsbedarf“ der Bevölkerung signalisiert, so Walburga Niemann und Karin Buddendick von der Zentralen Pflegeberatung des Kreises, die deshalb diese Veranstaltung organisierte. Es stellten sich komplexe Fragen,
auf die es keine einfachen Antworten gibt, hielt Detlef Schütt fest - und betonte:
Die Familiensysteme haben sich gewandelt.Frauen seien heute genauso selbstverständlich berufstätig wie Männer; folglich müsse auch die Pflege anders organisiert werden. Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht aus Bochum, sprach über die rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung ausländischer Haushalts- und Pflegehilfen. Schönhof, die selbst lange eine Angehörige gepflegt hatte, stellte die häusliche Versorgung im Rahmen der Sozialgesetzgebung dar. Sie beschrieb den Unterschied zwischen Pflegekräften und Haushaltshilfen. Keine Einzelperson dürfe 24 Stunden im Einsatz sein, auch hier gelte die maximale Schichtdauer von acht Stunden; eine Hilfe „rund um die Uhr“ sei nur mit mehreren Kräften möglich. Die Fachanwältin gab praktische Hinweise, wie man sich vor Scheinselbständigen schützen kann: Wenn die Pflegekraft in ihrem Heimatland selbständig tätig ist und grenzüberschreitende Pflegeleistungen erbringt, dann hat sie ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde in Deutschland zu melden. Als Auftraggeber solle man sich die Bescheinigung über die Meldung bei der Gewerbebehörde zeigen lassen. Uwe Schelenhaus von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Bonn informierte über die Vermittlung, das Verfahren, die Kosten und die Vorraussetzungen der Beschäftigung. Schelenhaus skizzierte ein Drei-Säulen-Modell: Eine Kombination aus Pflegedienst, ausländischer Haushaltshilfe und einer dritten Kraft zur Freizeitgestaltung sei eine gute Lösung. Auch deutsche Pflegedienste bieten Kombi-Dienstleistungen, also auch Haushaltshilfe an. Allein für eine Haushaltshilfe zahle der Arbeitgeber 1400 bis 1600 EURO. Die billige 600-EURO-Kraft gebe es in der Regel nicht. Schelenhaus wies auf die Versicherungspflicht hin, eine private Betriebshaftpflicht decke das Unfallrisiko der Beschäftigten und auch der Betreuten ab. In der abschließenden Diskussion wurden neben Detailfragen zur Finanzierung auch ethische Aspekte besprochen: Kann man den Pflegebedürftigen eine Betreuung durch Kräfte zumuten, die kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen? Und wie verkraften diese Kräfte selbst die lange Trennung von Familien und Freunden? Fragen, die letztlich nur individuell beantwortet werden können. Für Rückfragen stehen Karin Buddendick und Walburga Niemann von der Pflegeberatung unter 02541 / 18-5520 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch erhältlich auf: www.kreis-coesfeld.de/menschen-und-pflege/ .