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Remondis GmbH & Co. KG (vormals Rethmann) seit Anfang 2005 für die thermische Beseitigung von Gewerbemüll zuständig

Meldung vom:

Zum 01.01.2005 hat die Bezirksregierung mit Zustimmung des Kreises Coesfeld die Zuständigkeit für die (thermische) Beseitigung des gewerblichen Restmülls auf die Fa. Remondis übertragen. Davon betroffen ist sämtlicher Restmüll von Abfallerzeugern, die von den kommunalen Erfassungssystemen ausgeschlossen sind, also selbst anliefern oder Dritte (Containerdienste; Entsorgungsunternehmen) damit beauftragen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Art des Abfalls im Positivkatalog der GMVA Niederrhein bzw. damit im Positivkatalog der Entsorgungssatzung des Kreises Coesfeld aufgeführt ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Abfall brennbar ist. Die Anlieferung erfolgt über zwei Umladeanlagen (Annahmestellen):
  • Abfallumladeanlage der Fa. Remondis
    Brink 37 b
    48653 Coesfeld
    (am Deponiestandort; über die B 474 Richtung Ahaus ausgeschildert)
  • Abfallumladeanlage der Fa. Remondis
    Lippewerk
    Brunnenstraße 138
    44536 Lünen
    (am Datteln-Hamm-Kanal)
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Ansprechpartner / Infos Fa. Remondis:
Kompostwerk Fa. Remondis, Tel.  (02541) 945510 (Zentrale) Anlieferungsvoraussetzungen:
Angeliefert werden dürfen nur Abfälle, die nach Art und/oder Menge nicht über die Erfassungssysteme der Städte und Gemeinden entsorgt werden können. Im Einzelfall muss beim Anlagenbetreiber (s. o.) im Vorfeld ein Entsorgungsnachweis beantragt werden.
Abfallarten: Zugelassen sind Abfallarten gemäß Entsorgungssatzung des Kreises Coesfeld in Verbindung mit dem Positivkatalog. Kosten:
Für die Beseitigung erhebt die Fa. Remondis ein privatwirtschaftliches Entgelt in Höhe von 142,93 € je Gewichtstonne zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(Das Entgelt wird nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit Zustimmung des Kreises Coesfeld festgelegt.) Nicht im Positivkatalog der Entsorgungssatzung aufgeführte Abfälle müssen selbst oder über die Beauftragung Dritter genehmigten Entsorgungsanlagen zugeführt werden. Der jeweilige Abfallerzeuger bzw. Besitzer muss die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber dem Kreis nachweisen können. Ansprechpartner / Infos WBC:
Abfallberatung der WBC, Tel. (02541) 952516 oder (02541) 952517

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Telefon: 02541 18-0
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