Endspurt im Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken, Wegekreuzen und Heiligenfiguren – jetzt noch Förderung beantragen
Für die Antragstellerinnen und Antragsteller ist die Förderung besonders attraktiv. So werden 45 % der förderfähigen Kosten vom Land NRW getragen. Der Kreis Coesfeld trägt ebenfalls 45 %, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer lediglich 10 % Eigenanteil für Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten an ihren Bildstöcken, Wegekreuzen oder Heiligenfiguren aufbringen müssen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen vom Kreis Coesfeld, Kathrin Daldrup und Marina Kallerhoff betonen: Die Fördermittel sind zwar noch nicht ausgeschöpft, jedoch gilt auch hier das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sobald die Mittel erschöpft sind, werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen – auch wenn das Jahr 2024 noch nicht abgeschlossen ist. Nur vollständige Antragsunterlagen können sofort bearbeitet werden. Bei Nachforderungen kann es daher passieren, dass vollständige Anträge bevorzugt berücksichtigt werden – auch wenn diese später eingereicht wurden. Schnell sein lohnt sich also.
Eine Antragstellung ist sowohl digital über das Online-Formular (www.coe.de/bildstock) als auch auf Nachfrage per pdf-Dokument oder in Papierform möglich. Das Online-Formular ist im Grunde selbsterklärend. Falls aber jemand Schwierigkeiten damit hat, helfen wir natürlich gerne weiter
, erklärt Marina Kallerhoff. Alle Informationen zum Förderprogramm und die Kontaktdaten der beiden Mitarbeiterinnen finden Sie hier: www.coe.de/foerderprogramm.