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Heckenpflanzprogramm beim Kreis Coesfeld: Fördergelder sind noch abrufbar

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Bereits im letzten Dezember erfolgte der symbolische erste Spatenstich: Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr traf sich mit Anna Solinski und Christoph Steinhoff von der Unteren Naturschutzbehörde zum Auftakt des diesjährigen Heckenpflanzprogramms des Kreises in der Mersmannsbach-Aue in Billerbeck; nun weisen die Beteiligten noch einmal auf die attraktiven Fördermöglichkeiten hin.

Die ersten Interessierten haben sich auch schon gemeldet. Denn der Kreis Coesfeld fördert in diesem Jahr die Anpflanzung und Entwicklungspflege von Hecken im Außenbereich mit Hilfe von EU-Fördermitteln. Das diesjährige Fördervolumen ist bislang aber noch nicht ausgeschöpft. Weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich deshalb an die Untere Naturschutzbehörde wenden – wenn sie zu Klima- und Umweltschutz beitragen und Hecken als wichtige ökologische Lebensräume und positiv-klimatische Elemente anpflanzen wollen. Die Pflanzstandorte sollten Raum für mindestens dreireihige Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle Wirkung entfalten kann.

Gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde wird anschließend geklärt, ob sich der jeweilige Standort eignet. Die Pflanzung findet dann im Herbst dieses Jahres statt. Die Pflanzkosten, aber auch die Kosten für die anfängliche Entwicklungspflege werden vom Kreis Coesfeld und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) getragen. Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß Paragraph 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind – und dass Ausgleichsverpflichtungen, die aus Genehmigungsverfahren resultieren, nicht zuwendungsfähig sind.

Wer Interesse an einer geförderten Heckenpflanzung auf seinem Grund und Boden hat, kann noch bis zum 28. Februar 2022 per E-Mail an Hecken@kreis-coesfeld.de Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.

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