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Veterinärdienst Coesfeld warnt vor der Geflügelpest

Meldung vom:

Nachdem bei Wildvögeln und in einzelnen Haustierbeständen in Norddeutschland mehrere Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt wurden, stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko des Eintrags der Geflügelpest auch in weitere Regionen Deutschlands als hoch ein – insbesondere auch aufgrund des aktuellen Vogelzuges.

„Die bisherigen Ausbrüche können Vorboten eines großen Seuchengeschehens in den kommenden Monaten sein, von dem auch der Kreis Coesfeld betroffen sein könnte“, erklärt Dr. Markus Nieters, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Coesfeld. Nieters ruft deshalb dazu auf, bereits jetzt vorzusorgen und die Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu schützen, um einen Eintrag des Erregers in die Bestände zu verhindern.

Die auch „Vogelgrippe“ genannte Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) ist eine meldepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Wasservögeln, aber auch anderen Vögeln vorkommt. Bei den empfindlichen Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Todesraten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Daher müssen sich Tierhalter bei zweifelhaften Krankheitserscheinungen in ihrem Geflügelbestand unmittelbar mit Ihrem Haustierarzt oder dem Veterinärdienst zur Abklärung in Verbindung setzen.

Jeder Geflügelhalter muss nach tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Tierseuchen in und aus seinem Bestand zu vermeiden. Insbesondere im Falle des Auftretens der Geflügelpest in der Umgebung muss die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall erfolgen. Alternativ kann eine sogenannte „Schutzvorrichtung“ mit engmaschigen Seitenwänden und geschlossenem Dach verwendet werden. Dabei ist ausschließen, dass das gehaltene Geflügel Kontakt mit möglicherweise infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen haben kann. Die Geflügelhalter sollten sich bereits jetzt vorbereiten! In den kommenden Tagen versendet der Kreis Coesfeld hierzu ein Informationsschreiben mit einer Checkliste zur Eigenkontrolle an alle bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Geflügelhalter. Unter den Begriff „Geflügel“ fallen Hühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse und andere. Tauben zählen nicht dazu. Geflügelhalter, die kein Anschreiben erhalten, werden gebeten, den Tierbestand beim Veterinärdienst des Kreises Coesfeld (veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de; Fax 02541-183999)  anzumelden. Unabhängig davon besteht die Meldepflicht des Tierbestandes für Geflügelhalter bei der Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster (www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter: www.kreis-coesfeld.de.

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