Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld zur Interessenvertretung und Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

Der Kreistag hat erstmals einen Teilhabebeirat zur Interessenvertretung und Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld gebildet und dazu am 21.09.2022 eine Satzung beschlossen. Die konstituierende Sitzung des Teilhabebeirats fand am 06.12.2022 statt. Die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sind betroffene Vertreter/innen der Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder ihrer Angehörigen mit Wohnsitz im Kreis Coesfeld.

Zur Weiterentwicklung der Interessenvertretung und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung hatten viele Betroffene und andere Sachverständige diese Maßnahmen ausdrücklich gewünscht: In einer vorausgehenden Veranstaltungsreihe mit Unterstützung des Landesprojekts "Politische Partizipation Passgenau" waren entsprechende Vorschläge gemeinsam beraten worden – vor allem unter aktiver Beteiligung von interessierten Betroffenen und im Austausch mit Vertreter/innen von Politik, Verwaltung und unterstützenden Institutionen und Einzelpersonen (s.u.).

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung zur inhaltlichen Vorbereitung der o.a. Kreistagsbeschlüsse umfasste auch die einvernehmliche Entwicklung der Satzung zum Teilhabebeirat, mit der u.a. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung des Beirats geregelt und Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt werden sollen (Download u. Link s.u.).

Aufgaben und Rechte des Teilhabebeirats:

Gemäß § 1 der Satzung (s.u.) wird der Teilhabebeirat zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Kreis Coesfeld gebildet.

Zu den Aufgaben und Befugnissen des Teilhabebeirats gehört es danach, bei Angelegenheiten im Wirkungsbereich des Kreises, die die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld betreffen, im Sinne eines Anhörungs- und Rederechts Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen zur Beratung und Unterstützung des Kreistags und seiner Ausschüsse sowie des Landrats bzw. der Kreisverwaltung abzugeben. Auch der Kreistag und seine Ausschüsse oder der Landrat bzw. die Kreisverwaltung können Themen zur Beratung in die Beiratssitzungen einbringen. 

Dazu soll dem/der Vorsitzenden bzw. gewählten Entsandten des Teilhabebeirats die Möglichkeit eingeräumt werden, die Vorschläge und Anregungen in Sitzungen von zuständigen Ausschüssen des Kreistags oder anderen Gremien des Kreises zu erläutern.

Zusammensetzung des Teilhabebeirats:

Der Teilhabebeirat besteht nach der Satzung (s.u.) aus bis zu 12 stimmberechtigten und 15 beratenden Mitgliedern, die namentlich durch den Kreistag berufen worden sind. Die Mitglieder des Teilhabebeirats, die nicht Mitglieder des Kreistags sind, werden als sachkundige Bürger bestellt.

Unter den stimmberechtigten Mitgliedern bilden die betroffenen Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung oder ihrer Angehörigen (z.B. Eltern von Kindern mit Behinderung) mit bis zu 11 Mitgliedern die Mehrheit. Aus dieser Mitte wird auch der oder die Vorsitzende gewählt. Hinzu kommt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Kreistages, die bzw. der den stellvertretenden Vorsitz übernimmt.

Zu den beratenden Mitgliedern gehören u.a.

  • die/der Vorsitzende des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Kreistages,
  • je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der übrigen Fraktionen des Kreistages, 
  • der/die zuständige Dezernent/in der Kreisverwaltung, 
  • Vertreter/innen der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Kreis sowie 
  • Vertreter/innen der Gremien oder Persönlichkeiten, die für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene der kreisangehörigen Städte oder Gemeinden bestellt worden sind.

Zum Vorsitzenden des Teilhabebeirats ist Herr Alfons Wecker (Lüdinghausen) gewählt worden. Für den stellvertretenden Vorsitz wurde Herr Günter Mondwurf (Senden) bestellt.

Die Namen und öffentlich zugänglichen Adressangaben aller Mitglieder sind im Kreistags-Informations-System (KIS) - Bürgerinfo - des Kreises Coesfeld online abrufbar (Link s.u.).

Sitzungen und Beschlüsse des Teilhabebeirats:

Nach der Satzung (s.u.) und der Kreisordnung NRW erklärt der Teilhabebeirat seinen Willen als Interessenvertretung durch Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen in Präsenz, wobei Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst werden.

Die Sitzungen des Teilhabebeirats finden mindestens zweimal jährlich statt. Bei Bedarf können Sitzungen durch den/die Vorsitzende in Abstimmung mit der Kreisverwaltung oder auf schriftlichen Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Die jeweilige Tagesordnung stellt der/die Vorsitzende in Abstimmung mit der Kreisverwaltung unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder auf.

Die Sitzungstermine, Beschlüsse und alle weiteren Unterlagen und Dokumentationen dazu können im Kreistags-Informations-System (KIS) - Bürgerinfo - des Kreises Coesfeld online abgerufen bzw. heruntergeladen werden (Link s.u.).

Mitgliedschaft von Vertreter/innen des Teilhabebeirats in Ausschüssen des Kreistags und anderen Gremien des Kreises:

Nach Beschlüssen Teilhabebeirats vom 06.12.2022 und des Kreistags vom 07.12.2022 und 29.03.2023 sind gewählte Entsandte des Teilhabebeirats als ständige beratende oder ordentliche Mitglieder in den folgenden Ausschüssen und anderen Gremien vertreten:

  • Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
  • Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
  • Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
  • Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt
  • Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
  • Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld
  • Konferenz Alter und Pflege im Kreis Coesfeld
  • Örtlichen Beirat - SGB II des Kreises Coesfeld
  • Regionale Planungskonferenz zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe im Kreis Coesfeld

Hintergrund und Vorbereitung: Die Veranstaltungsreihe "Mitmachen – Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen" im Kreis Coesfeld:

Die Bildung des Teilhabebeirats und die einvernehmliche Entwicklung der Satzung ist durch eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto "Mitmachen – Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen" vorbereitet worden. Zur Anhörung und Beteiligung von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen im Kreis wurden zwei Auftaktveranstaltungen am 31.08.2020 in Lüdinghausen und am 03.09.2020 in Coesfeld, ein sog. "Empowerment-Workshop" am 08.10.2020 in Dülmen und ein sog. "Zukunftskonferenz" am 13.09.2021 in Lüdinghausen durchgeführt, an der trotz Einschränkungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion jeweils zwischen 45 - 55 Besucher teilnahmen. Neben Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung und Hilfsorganisationen beteiligten sich insgesamt über 100 verschiedene Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder als Angehörige zumindest durch aktive Teilnahme an einer Veranstaltung (s.u. SV-10-0539). 

Mit den beteiligten Betroffenen, die ihr grundsätzliches Interesse erklärt hatten, an dem Teilhabebeirat mitzuwirken, konnte im Anschluss auch die Satzung zum Teilhabebeirat in Abstimmung mit Mitgliedern des Kreistags und seiner Fraktionen sowie verschiedener Stellen der Kreisverwaltung schrittweise und einvernehmlich entwickelt werden (s.u. SV-10-0630).

Alle o.a. Veranstaltungen wurden gemeinsam vom Landesprojekt „Politische Partizipation Passgenau!“ und vom "Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster" der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. in Zusammenarbeit mit dem Kreis moderiert und organisiert oder unterstützt. 

Hintergrund dafür war ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreistages vom 09.03.2020 (s. SV-9-1634), gemeinsame Veranstaltungen in Kooperation mit dem Landesprojekt durchzuführen, um die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Angehörigen (z.B. Eltern) im Kreis Coesfeld möglichst passend weiterzuentwickeln und dabei vor allem die Betroffenen selber daran zu beteiligen. Die Weiterentwicklung wurde erforderlich, weil der zuvor seit dem Jahr 2013 mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines Behindertenbeirates betraute Zusammenschluss ("KICS" = "Kreisarbeitsgemeinschaft – Interessenvertretung – Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen") mangels Mitglieder diese Funktion nicht länger erfüllen konnte.

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