Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro

Motto 2024:

„Miteinander engagiert- DU +Wir=Eins“ Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit

Das Schwerpunktthema 2024 unterstützt Projekte gegen Einsamkeit. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen.

Das Förderprogramm richtet sich dabei ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (wie beispielsweise zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Initiativen) in NRW, die eine Maßnahme im ehrenamtlichen Engagement durchführen. Pro Engagiertem/ Organisation/ Initiative kann nur eine Maßnahme jährlich gefördert werden.  

Vor der Bewilligung dürfen keine Verträge für die Maßnahme getroffen werden.

 

Fristen:

Antragsstart ist der 19.08.2024 Die Maßnahme muss im Zeitraum 19.08.2024 bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Anträge müssen bis zum 01. November 2024 über das Förderportal gestellt werden, danach ist das Portal gesperrt. Der Antrag muss zusätzlich im Original unterschrieben an die

Kreisverwaltung Coesfeld
Fachdienst Kultur
Burg Vischering
Berenbrock 1
59348 Lüdinghausen

gesandt werden. Hier entscheidet die Reihenfolge des postalischen Eingangs.

https://www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag#login

Infoveranstaltung zu neuen Förderperiode:

Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement bietet am 19.08.2024, um 17.00 Uhr eine kostenfreie Veranstaltung zum Förderprogramm an. Die Anmeldung kann über
2.000 x 1.000 Euro – NRW gegen Einsamkeit (veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de) erfolgen.

 

Förderbetrag:

Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsförderung in Höhe von 1.000 Euro.

 

Was kann mit den 1.000€ verrechnet werden?

Förderfähig sind z.B.: Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten oder Material für den Veranstaltungstag sowie Honorarkosten (z.B.: für einen Vortrag oder Workshop). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 200 Euro) nicht überschreiten.

Eine ausschließliche Anschaffung von Sachkosten kann mit der Zuwendung nicht gefördert werden.

Bei konkreten Fragen zu einer Projektidee oder deren Umsetzung wenden Sie sich bitte
direkt an die Ehrenamtskoordinatorin des Kreises Coesfeld:

Martina Nieländer  
martina.nielaender(at)kreis-coesfeld.de
Tel.02541 18-4152
 

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