Erörterungstermin am 23.03.2009 zur Kapazitätserhöhung des Fleischcenters Coesfeld
Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die geplante Kapazitätserweiterung der Anlage der Firma Westfleisch Finanz AG zum Schlachten von Schweinen
Die Westfleisch Finanz AG hat einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Kapazitätserhöhung des Fleischcenters Coesfeld gestellt. Die Änderungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen eine Schlachtleisterhöhung von derzeit ca. 36 000 Mastschweinen auf 55 000 Mastschweine in der Woche. Es erfolgen - außer baulichen Immissionsschutzmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, ein neues Be- und Entlüftungskonzept im Anlieferungsbereich - keine baulichen und betrieblichen Veränderungen. Die Kapazitätserhöhung erfolgt über die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit von elf auf 18 Stunden pro Tag.
Mit Datum vom 08.12.08 wurde dem Kreis Coesfeld der Antrag auf Kapazitätserhöhung vorgelegt. Das Vorhaben wurde am 30.12.2008 öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 07.01.2009 bis 06.02.2009 öffentlich aus.
Einwendungen konnten bis zum 20.02.2009 erhoben werden. Insgesamt haben 56 Bürger Einwendungen erhoben. Diese werden jetzt erörtert. Der Erörterungstermin beginnt am Montag, den 23.03.2009 um 10.00 Uhr im Rathaus der Stadt Coesfeld, Großer Sitzungssaal, Markt 8, 48653 Coesfeld.
Eine erste Auswertung der Einwendungen zeigt, dass die Einwender vor allem ein Ansteigen des Verkehrsaufkommens, des Lärms und der Geruchsbelästigung durch die Kapazitätserweiterung der Firma Westfleisch befürchten. Sie wenden sich auch gegen die Geruchsbelästigungen durch die Coesfelder Kläranlage, die ggf. durch die zusätzlichen Abwassermengen aufgrund der Schlachtleisterhöhung überlastet werden könnte.
Die Verhandlungsleitung haben Frau Sentis und Herr Dr. Foppe. Der Eröterungstermin ist öffentlich.
Ein Recht zur Teilnahme haben diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, der Antragsteller - die Fa. Westfleisch mit Planer und Gutachter sowie die Vertreter der beteiligten Behörden - z. B. Straßenbauamt des Kreises, Veterinäre, Stadt Coesfeld, Abwasserwerk.
Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.