Geflügelpest in Lüdinghausen bestätigt
Kartenausschnitt mit den zwei Restriktionszone: Die Schutzzone (rot) beträgt 3 Kilometer, die Überwachungszone (blau) 10 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb (Grafik: Kreis Coesfeld)
Das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), hat den Nachweis des Erregers der hochpathogenen Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) bestätigt – das Ergebnis ist heute beim Veterinäramt des Kreises Coesfeld eingegangen. Damit gilt die Geflügelpest als nachgewiesen und der Amtstierarzt hat den Ausbruch der Geflügelpest in dem Bestand in Lüdinghausen formal festgestellt. Die Tiere des betroffenen Betriebs mit 1050 Legehennen in Freilandhaltung (Hühnermobile) war aufgrund des begründeten Verdachts bereits am 18. November 2025 getötet worden und ist mittlerweile geräumt, gereinigt und ein erstes Mal desinfiziert worden.
Der Umsicht des verantwortungsvollen Tierhalters und seiner Hoftierärztin ist es zu verdanken, dass der Ausbruch offensichtlich sehr früh erkannt worden war – es waren erst wenige Hühner erkrankt bzw. verendet.
Trotzdem muss der Kreis in einer Allgemeinverfügung eine 3 km-Schutzzone und eine 10 km-Überwachungszone um den betroffenen Betrieb ausweisen. In diesen Zonen gelten für sämtliche Geflügelhalter und bestimmte Betriebe Auflagen, insbesondere bezüglich des Verbringens von Geflügel, Geflügelerzeugnissen etc., das grundsätzlich bis auf weiteres verboten ist. Weiterhin ist das Aufstallungsgebot für alle Geflügelhalter in den ausgewiesenen Zonen sowie in den Bereichen der Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht vom 18. November 2025 zu beachten.
Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht, sie gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also ab Freitag, den 21. November 2025, ab 0:00 Uhr. Sie finden die Allgemeinverfügung und weitere Infos zur Geflügelpest auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt. Im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de stehen Ihnen unter dem Stichwort „Geflügelpest“ die erforderlichen Antragsformulare zu Ausnahmen von den Verbringungsverboten zur Verfügung.
Der Erreger der Geflügelpest, das Aviäre Influenzavirus (AI), ist mit dem Humanen Influenzavirus (HI) verwandt und kann grundsätzlich auch auf den Menschen übertragen werden; jedoch sind Erkrankungen von Menschen in Deutschland nicht bekannt. Für Personen, die eng und intensiv mit Geflügel zu tun haben, z.B. Geflügelhalter, empfiehlt das RKI die Impfung gegen die Humane Influenza, um bei eventuell auftretender gleichzeitiger Infektion mit beiden Viren genetischer Neukombination der Influenzaviren im menschlichen Körper vorzubeugen. Weitere Infos des „RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe) finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html.
Grundsätzlich gilt, keine erkrankten oder verendeten Vögel oder Wildvögel anzufassen. Wenn Sie verendete Wildvögel finden, melden Sie sich beim Veterinäramt Coesfeld unter 02541/18-3912 oder -3916 unter Angabe des Fundortes und wenn möglich auch der Tierart. Das Veterinäramt entscheidet dann aufgrund der bereits vorliegenden Daten und der Gesamtsituation, ob es dieses Tier abholt und der Untersuchung auf Geflügelpest zuführt.
Aber auch Hunde und insbesondere Katzen können an Geflügelpest erkranken und auch sterben. Daher sollten diese keinen Kontakt zu erkrankten und verendeten Vögeln haben. Hunde und Katzen sollten daher nur kontrollierten/beobachteten Freigang haben und ansonsten am besten im Haus gehalten werden.
Der Kreis Coesfeld informiert selbstverständlich umgehend über eine sich ändernden Seuchenlage.
Wer trotzdem noch Fragen hat, erreicht ab dem 21. November 2025 die „Geflügelpest-Hotline“ unter 02541 / 18-3988. Sie ist montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 und montags bis donnerstags auch nachmittags von 13:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.