Alle Jahre wieder: Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen

BAföG-Antragsformulare finden sich online (Bild: Kreis Coesfeld).
Das Schüler-BAföG muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht bzw. besteht zwar mit dem Beginn der Ausbildung, gewährt wird BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Zur Fristwahrung ist die Einreichung eines formlosen schriftlichen unterschriebenen Antrages ausreichend. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld hin.
Erfahrungsgemäß gehen beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zu Beginn des neuen Schuljahres zahlreiche Anträge auf Schüler-BAföG ein, dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs (Posteingangsstempel) bearbeitet.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG ist in der Regel ein Zuschuss zum Lebensunterhalt und muss bei rechtmäßigem Bezug nicht zurückgezahlt werden.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Die amtlichen Antragsformulare liegen in allen Bürgerbüros des Kreises Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zur Abholung bereit. Eine Beratung ist während der Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) ohne Terminvereinbarung persönlich oder telefonisch (02541 / 18 – 5025 bis 5027) oder jederzeit über E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de) möglich. Darüber hinaus kann auch im Service-Portal auf der Internetseite www.kreis-coesfeld.de online ein Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Video-Beratung gebucht werden. Zudem kann die Antragstellung online unter www.bafoeg-digital.de erfolgen. Beachten Sie hierzu die Nutzungsbedingungen auf der Internetseite.