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Ausbildungsförderung im Kreis Coesfeld / Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen

Meldung vom:

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht bzw. besteht zwar mit dem Beginn der Ausbildung, gewährt wird BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Um die Frist zu wahren, muss nur ein formloser schriftlicher unterschriebener Antrag eingereicht werden. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld hin.

Aufgrund der auch in diesem Jahr umfassenden gesetzlichen Änderungen im BAföG sollten auch Schülerinnen und Schüler, die im letzten Schuljahr keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hatten, prüfen lassen, ob sich für das neue Schuljahr ein Anspruch ergibt. Erfahrungsgemäß gehen beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zu Beginn des neuen Schuljahres zahlreiche Anträge auf Schüler-BAföG ein, dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Weiterführende Informationen und die Antragsformulare sind auf der Internetseite www.bafög.de zu finden. Die Antragsformulare können auch in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung abgeholt werden. Persönlich vorstellig zu werden, sollte aufgrund der aktuellen Pandemielage vermieden werden. Eine Beratung ist jedoch während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Montag, Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr) telefonisch (02541 / 18 – 5025 bis 5027) oder über E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de) möglich. Darüber hinaus können Termine auch online im Service-Portal des Kreises Coesfeld (www.serviceportal.kreis-coesfeld.de) für eine persönliche Beratung vor Ort oder eine Video-Beratung gebucht werden.

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