Wohnen
Wohnen ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Daher fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten den sogenannten „sozialen Wohnungsbau“ mit dem Ziel, Wohnraum zu schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist. Gefördert werden unter anderem der Bau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Auch Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten Unterstützung, wenn sie Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen errichten oder Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen neuschaffen. Darüber hinaus sind auch die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem der Abbau von Barrieren und die energetische Erneuerung sowie die Aufbereitung von Brachflächen in diesem Zusammenhang, förderfähig (siehe auch https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum).
Der Kreis Coesfeld ist als Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen zuständig für die Gewährung der Fördermittel. Antragsteller können sich hier über die entsprechenden Förderbedingungen und über das Förderverfahren beraten lassen. Informationen zu den einzelnen Förderverfahren finden Sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter dem Stichwort bzw. Suchwort Wohnraumförderung.
Wenn einerseits günstige Darlehen und hohe Tilgungsnachlässe zu den attraktiven Förderbedingungen gehören, muss andererseits aber auch auf die einschränkenden Zweckbindungen für geförderten Wohnraum hingewiesen werden. So gibt es z.B. bei der Eigenheimförderung die Verpflichtung für den Fördernehmer, das Eigenheim für die Dauer des Darlehensverhältnisses selbst zu nutzen. Bei der Förderung von Mietwohnungen gilt z.B. eine Miet- und Belegungsbindung. Hier darf z.B. die Miete nur in einem bestimmten Umfang erhoben und erhöht werden und der Wohnraum ist in der Regel Haushalten vorbehalten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Der Kreis Coesfeld ist zuständige Stelle für die kreisangehörigen Kommunen (ausgenommen sind die Städte Coesfeld und Dülmen, die beide eine eigene zuständige Stelle haben) und damit zuständig für die Verwaltung aller geförderten Wohnungen und für die Einhaltung der vorgeschriebenen Zweckbindungen. Hierzu stellt sie z.B. die Bezugsberechtigung (Wohnberechtigungsschein - WBS), Einkommensbescheinigungen im Zinssenkungsverfahren der NRW.BANK, Freistellungserlaubnisse von bestimmten Zweckbindungen, Bescheinigungen zur Zweckbindung, usw., aus. Einzelne Dienstleistungen finden Sie ebenfalls im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter dem Suchbegriff Wohnraumförderung.
Für Verfügungsberechtigte (Eigentümer, Verwalter) von Mietwohnungen hat der Kreis Coesfeld zur Vereinfachung der Anzeige- und Meldepflichtigen Tatbestände nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW eine eigene Informationsseite im Serviceportal erstellt.