Stellungnahmen und Gutachten
Wir führen folgende Gutachten durch:
- Gutachten im Rahmen eines Antrages auf Hilfe zur Schulbildung (Schulbegleitung)
- Gutachten im Rahmen eines Antrages für Autismus-spezifische Therapien
- schulärztliche Gutachten im Rahmen eines Antrages auf sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Es gibt folgende Förderschwerpunkte:
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, und körperlich/motorische Entwicklung - schulärztliche Gutachten bei Schulabsentismus (§43 Schulgesetz NRW)
- schulärztliche Gutachten bei Schulausschluss (§54 Abs.4 Schulgesetz NRW)