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Schuleingangsuntersuchungen (SEU)

Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes im Hinblick auf die Anforderungen der Schule einschätzen. (Schulfähigkeit).

Die Schuleingangsuntersuchung ist die einzige Reihenuntersuchung im Leben eines vollständigen Jahrgangs.

Liebe Eltern,

der erste Schultag rückt in Sicht. Vorfreude und Spannung steigen. Vorbereitend flattert Post ins Haus aller Eltern, deren Kinder bis spätestens 30. September des Jahres sechs Jahre alt sind. Sie werden etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Bei dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung geht es um die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und ob eventuell ein Förderbedarf besteht. Aber keine Angst: Die Untersuchung ist kein Test. Sie müssen mit Ihrem Kind auch nicht dafür üben!

WER führt die Untersuchung durch und WO findet sie statt?

Die kostenlose Untersuchung wird von unseren Schulärztinnen und den Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Dauer der Untersuchung beträgt in etwa eine Stunde.

Wo wird untersucht:

Standort Coesfeld

Kinder aus…

  1. Coesfeld
  2. Rosendahl
  3. Billerbeck
  4. Nottuln
  5. Havixbeck
  6. Dülmen (ungerader Geburtsmonat)
Standort Lüdinghausen

Kinder aus…

  1. Lüdinghausen
  2. Ascheberg
  3. Senden
  4. Nordkirchen
  5. Olfen
  6. Dülmen (gerader Geburtsmonat)

WIE läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?

  • Körperliche Untersuchung
  • Hör- und Sehtest
  • Sozial- pädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS).
    SOPESS ist ein standardisiertes Testverfahren, das speziell für die Schuleingangsuntersuchung zur Beurteilung des kindlichen Entwicklungsstandes entwickelt wurde und bundesweit angewandt wird.

Testinhalte:

  • Selektive Aufmerksamkeit
  • Zahlen- und Mengenverständnis
  • Fein- und Visuomotorik
  • Visuelle und auditive Wahrnehmung
  • Sprachentwicklung
  • Grobmotorik
  • Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Sozio-emotionale Entwicklung

WAS sollte mein Kind bis zur Einschulungsuntersuchung können?

  • Motorik: 
    Das Kind sollte in der Lage sein, sich selbständig an- und auszuziehen, sich grundlegend selbst zu zeichnen, einfache Formen mit der Schere auszuschneiden, zu Balancieren und zu Hüpfen.
  • Soziale Kompetenz:
    Das Kind sollte in der Lage sein, in einer Gruppe zu interagieren, Regeln zu befolgen und Konflikte verbal zu lösen. Es sollte anderen zuhören können und sich mit seiner Meinung einbringen können.
  • Sprachliche Fähigkeiten:
    Das Kind sollte einfache Sätze bilden können, sinngemäße Antworten auf Fragen geben können, sowie eigene Bedürfnisse klar ausdrücken können.
  • Kognitive Fähigkeiten:
    Das Kind sollte eine Neugierde und Freude am Lernen entwickelt haben und die ersten Zahlen und Buchstaben erkennen können, auch wenn es diese noch nicht schreiben kann.

WER sollte da Kind zur Einschulungsuntersuchung begleiten?

Es wäre wünschenswert, wenn das Kind von einem Elternteil begleitet wird.

Im Notfall kann aber auch, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern, ein/e Vertreter/in das Einschulungskind begleiten.

WAS müssten Sie zur Untersuchung mitbringen?

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Elternfragebogen (bitte ausgefüllt) und Einladung
  • Facharztbefunde, Therapiebefunde, falls vorhanden

WELCHE Impfungen sind Pflicht?

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (Kita oder Schule) zwei Masernimpfungen erhalten haben.

Außerdem empfiehlt die STIKO folgende Impfungen:

Weitere Informationen dazu www.impfen-info.de

WIE geht es nach der Untersuchung weiter?

Die Ergebnisse der Untersuchung werden direkt im Anschluss mit Ihnen besprochen. Der Untersuchungsbogen wird der Grundschule zugesandt und Sie bekommen eine Kopie für Ihre Unterlagen mit.

Sollte der Schulärztin/ Sozialmedizinische Assistenz etwas auffallen, was Ihrem Kind beim Schulstart Probleme bereiten könnte, erhalten Sie Anregungen/ Empfehlungen, wie z. B. eine gründliche Diagnostik durchführen zu lassen, direkt mit.

WAS kann ich tun, wenn mein Kind besondere Aufmerksamkeit benötigt?

Es gibt verschieden Gründe für einen gesonderten Termin zur Untersuchung. 

Melden Sie sich beim schulärztlichen Dienst Ihres Standorts des Gesundheitsamtes, wenn

  • Ihr Kind körperliche oder seelische Entwicklungsauffälligkeiten hat
  • Ihr Kind besondere Hilfen braucht, um eine Regelschule zu besuchen
  • Sie möchten, dass Ihr Kind auf eine Förderschule geht
  • Sie Ihr Kind von der Einschulung zurückstellen wollen
  • Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten

WER entscheidet, ob mein Kind eingeschult wird?

Die Schulärztin/Sozialmedizinische Assistenz gibt nach der Untersuchung eine Empfehlung ab, die zur Schule weitergeleitet wird. Über eine eventuelle Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung entscheidet dann die zuständige Schulleitung.

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