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Schuleingangsuntersuchungen (SEU)

Liebe Eltern,

der erste Schultag rückt in Sicht. Vorfreude und Spannung steigen. 
Vorbereitend flattert Post ins Haus aller Eltern, deren Kinder bis spätestens
30. September des Jahres sechs Jahre alt sind. Sie werden etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen. 
Bei dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung geht es um die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und, ob eventuell ein Förderbedarf besteht. 

Die kostenlose Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW). Es soll die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes im Hinblick auf die Anforderungen der Schule einschätzen (Schulfähigkeit).
Die Schuleingangsuntersuchung ist die einzige Reihenuntersuchung im Leben eines vollständigen Jahrganges.

WER führt die Untersuchung durch und WO findet sie statt?

Die Untersuchung wird von unseren Schulärztinnen und den Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Dauer der Untersuchung beträgt in etwa eine Stunde.

Wo wird untersucht:

Standort Coesfeld

Kinder aus…

  1. Coesfeld
  2. Rosendahl
  3. Billerbeck
  4. Nottuln
  5. Havixbeck
  6. Dülmen (ungerader Geburtsmonat)
Standort Lüdinghausen

Kinder aus…

  1. Lüdinghausen
  2. Ascheberg
  3. Senden
  4. Nordkirchen
  5. Olfen
  6. Dülmen (gerader Geburtsmonat)

WIE ist der Ablauf einer Schuleingangsuntersuchung?

  1. Hör- und Sehtest
  2. Sozial- pädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS).
    SOPESS ist ein standardisiertes Testverfahren, das speziell für die Schuleingangsuntersuchung zur Beurteilung des kindlichen Entwicklungsstandes entwickelt wurde und bundesweit angewandt wird.
  3. Körperliche Untersuchung
Untersuchungsinhalte:
 
  • Selektive Aufmerksamkeit
  • Zahlen- und Mengenverständnis
  • Fein- und Visuomotorik
  • Visuelle und auditive Wahrnehmung
  • Sprachentwicklung
  • Grobmotorik
  • Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Sozio-emotionale Entwicklung

WER sollte das Kind zur Einschulungsuntersuchung begleiten?

Es wäre wünschenswert, wenn das Kind von einem Elternteil begleitet wird.

Im Ausnahmefall kann aber auch eine von den Eltern bestimmte Person das Einschulungskind begleiten.

WAS müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?

  • (gelbes) Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Elternfragebogen (bitte ausgefüllt) und Einladung
  • Facharztbefunde, Therapiebefunde, falls vorhanden

WELCHE Impfungen sind Pflicht?

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (Kita oder Schule) zwei Masernimpfungen erhalten haben.
Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt folgende Impfungen, die Ihnen unten zum Download zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:  www.impfen-info.de

Download:

WIE geht es nach der Untersuchung weiter?

Die Ergebnisse der Untersuchung werden direkt im Anschluss mit Ihnen besprochen. Der Untersuchungsbogen wird der Grundschule zugesandt und Sie bekommen eine Kopie für Ihre Unterlagen mit.

Sollte der Schulärztin/ Sozialmedizinischen Assistentin etwas auffallen, was Ihrem Kind beim Schulstart Probleme bereiten könnte, erhalten Sie individuelle Anregungen und Empfehlungen.

WAS kann ich tun, wenn mein Kind einen größeren Unterstützungsbedarf hat?

Melden Sie sich für einen gesonderten Untersuchungstermin beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Ihres Standortes des Gesundheitsamtes, wenn

  • Ihr Kind körperliche, geistige oder seelische Entwicklungsauffälligkeiten hat
  • Ihr Kind besondere Hilfen braucht, um eine Regelschule zu besuchen
  • Sie möchten, dass Ihr Kind auf eine Förderschule geht
  • Sie Ihr Kind von der Einschulung zurückstellen wollen
  • Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten

Für Coesfeld: Frau Marion Tiebel Tel. 02541 18-5354 
Für Lüdinghausen: Frau Andrea Scholbrock, Tel. 02541 18-5337 

WER entscheidet, ob mein Kind eingeschult wird?

Die Schulärztin/Sozialmedizinische Assistentin gibt nach der Untersuchung eine Empfehlung ab, die zur Schule weitergeleitet wird. 

Die endgültige Entscheidung über eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung trifft die zuständige Schulleitung.

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