Cyberkriminalität
Cyberkriminalität umfasst Straftaten, bei denen die TäterInnen Kommunikations- und Informationstechnik nutzen. Es gibt verschiedene Cybercrime-Phänomene. Folgende werden auf dieser Webseite aufgegriffen:
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Cybergrooming
Cybergrooming" bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen über das Internet zur Anbahnung von sexuellen Handlungen. Nach “§176b StGB Vorbereiten des sexuellen Missbrauchs von Kindern” ist diese Handlung strafbar!
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Cybermobbing
Unter Cybermobbing versteht man das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen einer Person mithilfe moderner Kommunikationsmittel wie Computer, Handy oder Smartphone über einen längeren Zeitraum. Cybermmobbing ist eine Form der Gewalt! Es handelt sich nicht um einen eigenen Strafbestand und ist rechtlich schwer zu erfassen. Es kann strafbar sein unter folgenden Aspekten:
- §185 StGB „Beleidigung“
- §186 StGB „Üble Nachrede“
- §187 StGB „Verleumdung“ -
Sexting
Sexting setzt sich aus den Begriffen “Sex” und "texting" zusammen. Es ist das Verschicken von E-Mails oder Messenger-Nachrichten mit erotischen Inhalten, unter anderem auch Nacktfotos von sich selbst. Diese werden über Messengerdienste wie Snapchat, WhatsApp, Skype und Co. geschickt. Es kann strafbar sein nach
- §176a StGB “Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt”
- §184b StGB “Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte”
- §184c StGB “Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte” -
Sextortion
Bei Sextortion nutzen die Täter intime Aufnahmen ihrer Opfer, um diese damit zu erpressen. Immer häufiger sind davon auch Kinder und Jugendliche betroffen. Oftmals schämen sie sich und zeigen die Straftaten daher nicht an.
Sextortion ist als Form der Erpressung strafbar ("§184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte"). Handelt es sich um Abbildungen von Kindern oder Jugendlichen, kommt eine Strafbarkeit wegen Erstellung, Besitz oder Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie hinzu.
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Taschengeld-Treffen
"Taschengeld-Treffen" sind Verabredungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen geringe Geldbeträge oder Geschenke angeboten werden. Was vom Begriff her harmlos klingt, ist eine Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Diese Ausbeutung kann sowohl digital stattfinden, beispielsweise durch intime Bilder, Videos oder Livestreaming, als auch analog mit körperlichem Kontakt.
Rechtlich sind "Taschengeld-Treffen" mit Personen zwischen 14 und 18 Jahren immer als sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) einzustufen.
Bei sexuellen Handlungen mit Personen unter 14 Jahren handelt es sich grundsätzlich um sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB).
Weiterführende Informationen und Handlungsempfehlungen für Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen:
Im Folgenden stehen in Form von Videos und Verlinkungen zu speziellen Webseiten der Polizei, Justiz NRW, “klicksafe” und" fragzebra" für Sie zum Abruf bereit.
Videos:
Cybergrooming:
Cybermobbing:
Sexting | Sextortion:
Taschengeldtreffen:
Allgemeine Informationen zum Cybercrime | Polizei:
"klicksafe" - eine EU-Initiative für eine sichere, kompetente und selbstbestimmte Internetnutzung
Cybergrooming melden | Take it down - löschen intimer Bilder aus Online-Plattformen
Erste Hilfe App für Cybermobbing, auch in "Leichter Sprache"
Quellen: Polizei NRW Kreis Coesfeld; Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes