Formulare
Sie können hier folgende Formulare herunterladen oder auf den zuständigen Webseiten online bearbeiten:
- Anträge für Schulbegleitungen je nach Zuständigkeit (Sozial- oder Jugendamt)
- Anträge für Autismus spezifische Therapien
- Anträge für Feststellung des Förderschwerpunktes | AO-SF (Ausbildungsverordnung zum sonderpädagogischen Förderbedarf
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Anträge für Schulbegleitungen:
Hat das Kind/ der oder die Jugendliche eine körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung bzw. ist davon bedroht, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.
Hat das Kind/ der oder die Jugendliche eine seelische Behinderung bzw. ist davon bedroht, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.
Lesen Sie bitte die bereitstehenden Informationen des Jugendamtes und Sozialamtes. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
- die zuständigen SachbearbeiterInnen
die unabhängig beratenden Verfahrenslotsinnen Frau Simone Bessling Tel. 02541 18-5146 und Frau Christina Gottheil Tel. 02541 18-5145
Anträge für Schulbegleitungen:
Sozialamt
Jugendamt
Stellungnahmen für Schulen | Schulbegleitung:
Stellungnahme Schule
Antrag Autismus spezifische Therapie:
Antrag
Webseiten Sozialamt und Jugendamt:
Sozialamt Schulbegleitungen und Autismus spezifische Therapie
Jugendamt Schulbegleitung
AO-SF (Ausbildungsverordnung zum sonderpädagogischen Förderbedarf):
AO-SF Antragsstellung_Ministrium für Schule und Bildung NRW
AO-SF Antrag: https://www.schulministerium.nrw/ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-foerderung-ao-sf
AO-SF gesetzliche Grundlagen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7587
Hinweis:
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF (Schulministerium NRW)