Abteilung 66 - Straßenbau und Straßenunterhaltung

Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in Bundesstraßen (B67, B525...), Landesstraßen (L551, L580...), Kreisstraßen (K1, K72...), Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingeteilt.

Als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen ist der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Kreisstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern, sowie zu unterhalten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten werden von der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung wahrgenommen. Diese ist ihr Ansprechpartner für alle mit Kreisstraßen zusammenhängenden Anliegen im Kreis Coesfeld.

Für Neu -, Um-, und Ausbaumaßnahmen der Kreisstraßen werden die Entwurfs- und Ausführungsplanungen für Straßen-, Radwege- und Brückenbauvorhaben aufgestellt, Förderanträge erstellt, Bauleistungen ausgeschrieben und an Bauunternehmen vergeben sowie Bauüberwachungs- und Abrechnungsaufgaben übernommen. Hierbei stehen vor allem die Erneuerung von Straßen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, die Erhöhung der Sicherheit von Schulwegen sowie geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in den Ortslagen an vorh. Kreisstraßen im Fokus. Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des vorh. Radwegenetzes zur Schaffung von Netzschlüssen und Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Im Rahmen der Unterhaltung der Kreisstraßen werden durch die Mitarbeiter des Kreisbauhofes in Buldern regelmäßige Strecken- und Baumkontrollen sowie, Gras – und Gehölzrückschnitte durchgeführt. Für die Ingenieurbauwerke, hierzu gehören insbesondere die Brückenbauwerke mit einer Lichten Weite > 2, 00 m, sind darüber hinaus regelmäßig gesonderte Prüfungen durchzuführen. Die im Rahmen dieser Kontrollen festgestellten Schäden an Brücken, Straßen, Verkehrseinrichtungen und Baumbestand werden dokumentiert und je nach Größe der Schäden durch Mitarbeiter des Kreisbauhofes oder durch Fachunternehmer beseitigt.

Darüber hinaus werden die außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegenden Kreisstraßen in den Wintermonaten, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, durch Mitarbeiter des Bauhofes geräumt und gestreut. Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind allerdings die Städte und Gemeinden auch für den Winterdienst auf den Kreisstraßen verantwortlich. Unfallschäden werden möglichst kurzfristig durch die Mitarbeiter des Bauhofes beseitigt. Die häufigsten Schäden entstehen an Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen und Bäume. Die eingehenden Unfallanzeigen werden registriert und mit dem Verursacher oder der Versicherung abgerechnet.

Neben der aus der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Kontrollen werden für die Kreisstraßen, Brücken und Radwege regelmäßige Zustandserfassungen und Bewertungen durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können dann Rahmenbauprogramme aufgestellt werden.

Weitere Aufgaben sind die Wartung der Ampelanlagen, die Stellungnahmen zu Planungen Dritter, die Genehmigungen von Zufahrten und der Verlegung von Leitungen, sowie die Durchführung von Verkehrszählungen und die Pflege der Straßendatenbank.

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