Umwelt | Abfallwirtschaft + Bodenschutz
Abfallwirtschaft
Die Entsorgung der Abfälle ist durch den Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zu gewährleisten. Nach dem Landesabfallgesetz erfolgt diese Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Arbeitsteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Während die Städte und Gemeinden für die Einsammlung der Abfälle sowie die Beratung der Bürger zuständig ist, kümmert sich der Kreis um die Verwertung und Beseitigung der Abfälle. Des Weiteren ist es Aufgabe des Kreises die Überwachung der Abfallentsorgung, die Beratung der Gewerbebetriebe in Abfallfragen durchzuführen.
Für die Durchführung der Aufgaben der Deponienachsorge, der Beseitigung und Verwertung der Abfälle sowie der Abfallberatung hat der Kreis Coesfeld die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt.
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Dienstleistungen unter serviceportal.kreis-coesfeld.de
Bodenschutz
Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Ölen, Benzinen, Reinigungsmittel etc.) umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren nachweislich hervorgerufen werden. Bis dieses z.B. anhand von Analysen belegt wurde, spricht man von Verdachtsflächen bzw. Altlastverdachtsflächen.
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
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GIS-Portal
Ansprechpartner Abfallwirtschaft
Daniel Claas
Zimmer 233, Kreishaus I
Telefon: (02541) 18-7100
Telefax: (02541) 18-7199
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Planfeststellungsverfahren Deponie Dülmen Rödder
- Planunterlagen (Zip-Datei / 123 Mb)
Ansprechpartner Bodenschutz
Christoph Steinhoff
Zimmer 234, Kreishaus I
Telefon: (02541) 18 7200
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