Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021

Wahlergebnis

Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II

Die Ergebnisse der Wahl am 26.09.2021 können hier abrufen:

Bundestagswahl 2021

Zum Vergleich können Sie hier die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl abrufen:

Bundestagswahl 2017

 

Allgemeine Informationen

Der Kreis Coesfeld mit seinen 11 Städten und Gemeinden gehört zum Bundestagswahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II. Aus dem Kreis Steinfurt gehören die Gemeinden Altenberge, Laer und Nordwalde ebenfalls diesem Wahlkreis an.

Link zur Karte des Bundestagswahlkreises 127 Coesfeld-Steinfurt II

Die Bezirksregierung Münster hat Herrn Kreisdirektor Dr. Linus Tepe zum Kreiswahlleiter und Herrn Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Heuermann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter ernannt.

Der Kreiswahlleiter koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl im Kreis Coesfeld. Ihm obliegen u.a.

  • die Bildung des Kreiswahlausschusses
  • die Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses und deren Vor- und Nachbereitung
  • die Beschaffung von Stimmzetteln
  • die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
  • die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses und die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis

Zuständig für die Vorbereitung und Abwicklung der Wahl (Kreiswahlbüro) in der Kreisverwaltung Coesfeld ist die Abteilung 01 - Büro des Landrats (Kontaktdaten siehe unten).

 

Kreiswahlvorschläge

 

MUSTER-Stimmzettel

 

Zugelassene Wahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 26.09.2021 hat unter Vorsitz von Kreiswahlleiter Dr. Tepe am 30.07.2021 acht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II zugelassen. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Die zugelassenen Wahlvortschläge sind im Amtsblatt Nr. 25/2021 am 06.08.2021 veröffentlicht worden. Das Amtsblatt kann hier abgerufen werden.

Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt.

 

Nr.

Bewerber/in

Partei/Kennwort

 

1

Henrichmann, Marc

Beruf: Rechtsanwalt

Geburtsjahr/-ort: 1976 in Münster

Wohnort: 48329 Havixbeck

Christlich Demokratische Union

Deutschlands

(CDU)

 

 

2

Waldmann, Johannes

Beruf: Hauptschullehrer

Geburtsjahr/-ort: 1988 in Münster

Wohnort: 59387 Ascheberg

 

Sozialdemokratische Partei

Deutschlands

(SPD)

3

Arning, René

Beruf: Leiter Marketing und Disposition

Geburtsjahr/-ort: 1991 in Coesfeld

Wohnort: 48653 Coesfeld

Freie Demokratische Partei

(FDP)

4

Dr. Martin, Leonhard

Beruf: Ingenieur

Geburtsjahr/-ort: 1961 in Sewerodwinsk

Wohnort: 48282 Emsdetten

 

Alternative für Deutschland

(AfD)

5

Dr. Spallek, Anne Monika

Beruf: Leiterin Pferdebetrieb

Geburtsjahr/-ort: 1968 in Appelhülsen

Wohnort: 48727 Billerbeck

 

Bündnis 90/ Die Grünen

(GRÜNE)

 

6

Stegemann, Klaus

Beruf: Arbeiter

Geburtsjahr/-ort: 1960 in Dülmen

Wohnort: 48249 Dülmen

 

DIE LINKE (DIE LINKE)

10

Heitbaum, Stephan

Beruf: Kaufmann

Geburtsjahr/-ort: 1974 in Werne

Wohnort: 59387 Ascheberg

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

 

19

Eul, Heinz

Beruf: Altenpfleger

Geburtsjahr/-ort: 1965 in Coesfeld

Wohnort: 48727 Billerbeck

Basisdemokratische Partei

Deutschland

(dieBasis)

 

 

Aufforderung zur Einreichung

Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II hat am 12.02.2021 per Bekanntmachung im Amtsblatt 5/2021 zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen aufgefordert.

Das Amtsblatt kann hier abgerufen werden.

Die Frist ist abgelaufen seit Montag, 19.07.2021, 18:00 Uhr.

 

Aufstellungsversammlungen der Parteien

Der Bundeswahlleiter hat am 08.02.2021 Hinweise zur Anwendung der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung herausgebracht. Diese können hier abgerufen werden.

Wahlbewerberaufstellungsverordnung

Hinweise zur Anwendung

Anmerkungen hierzu:

Grundsätzlich gilt, dass als Bewerberin/Bewerber einer Partei gemäß § 21 BWG in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden kann, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl einer Wahlkreisbewerberin/eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

Die Bewerberinnen/Bewerber und die Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede stimmberechtigte Teilnehmerin/Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen/Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Weiteres regelt § 21 BWG.

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerberin/des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben die Leiterin/der Leiter der Versammlung und zwei von diesem/r bestimmten Teilnehmerinnen/Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, die stimmberechtigten Teilnehmerinnen/Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Vorschläge zu machen und Bewerberinnen/Bewerber die Möglichkeit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Weise vorzustellen.

Am 14. Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag gemäß § 52 Abs. 4 Satz 1 BWG festgestellt, dass unter den aktuellen Bedingungen der Covid-19-Pandemie die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung der Wahlbewerber für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 zumindest teilweise unmöglich ist.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Möglichkeit, Versammlungen mit elektronischer Kommunikation durchzuführen oder die Wahlbewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen im schriftlichen Verfahren zu wählen. Im Übrigen wird auf die am 3. Februar 2021 in Kraft getretene COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (BGBl. I S. 115) verwiesen.

 

Seitenanfang

Kreiswahlleiter / Kreiswahlbüro

Kreiswahlleiter

Kreisdirektor Dr. Linus Tepe

Stv. Kreiswahlleiter

Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Heuermann

Kreiswahlbüro

Kreis Coesfeld - Büro des Landrats

Sabrina Strotmann, Tel. 02541 18 9132

Christian Lechtenberg, Tel. 02541 18 9131

Wolfgang Heuermann, Tel. 02541 18 9100

 

E-Mail: wahlen(at)kreis-coesfeld.de

Telefax: 02541 18 9199

 

Seitenanfang

Broschüre in leichter Sprache / Filme in leichter Sprache und mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache

 

Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat zur Bundestagswahl 2021 eine Broschüre herausgegeben, die den Ablauf der Wahl in leicht verständlicher Sprache darstellt. Diese Broschüre soll dazu beitragen, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Broschüre ist unter diesem Link als PDF-Dokument abrufbar.

das Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben stellt auch bei der jetzt anstehenden Bundestagswahl – wie bereits bei verschiedenen vorherigen Wahlen – YouTube Videos in leichter Sprache und mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache für die Bundestagswahl 2021 zur Verfügung.


Die entsprechenden Links finden Sie hier:

Version mit Untertiteln

Version mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache

 

Anmerkung:

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Videos um inhaltliche Ausgestaltungen externer Verantwortlicher (Kompetenzzentrum  Selbstbestimmtes Leben) handelt, insoweit besteht keine Gewähr für die Übernahme der Inhalte.

 

Seitenanfang