Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021
Wahlergebnis
Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II
Die Ergebnisse der Wahl am 26.09.2021 können hier abrufen:
Zum Vergleich können Sie hier die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl abrufen:
Allgemeine Informationen
Der Kreis Coesfeld mit seinen 11 Städten und Gemeinden gehört zum Bundestagswahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II. Aus dem Kreis Steinfurt gehören die Gemeinden Altenberge, Laer und Nordwalde ebenfalls diesem Wahlkreis an.
Link zur Karte des Bundestagswahlkreises 127 Coesfeld-Steinfurt II
Die Bezirksregierung Münster hat Herrn Kreisdirektor Dr. Linus Tepe zum Kreiswahlleiter und Herrn Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Heuermann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter ernannt.
Der Kreiswahlleiter koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl im Kreis Coesfeld. Ihm obliegen u.a.
- die Bildung des Kreiswahlausschusses
- die Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses und deren Vor- und Nachbereitung
- die Beschaffung von Stimmzetteln
- die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
- die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses und die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis
Zuständig für die Vorbereitung und Abwicklung der Wahl (Kreiswahlbüro) in der Kreisverwaltung Coesfeld ist die Abteilung 01 - Büro des Landrats (Kontaktdaten siehe unten).
Kreiswahlvorschläge
MUSTER-Stimmzettel
Zugelassene Wahlvorschläge
Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 26.09.2021 hat unter Vorsitz von Kreiswahlleiter Dr. Tepe am 30.07.2021 acht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II zugelassen. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Die zugelassenen Wahlvortschläge sind im Amtsblatt Nr. 25/2021 am 06.08.2021 veröffentlicht worden. Das Amtsblatt kann hier abgerufen werden.
Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt.
Nr. | Bewerber/in | Partei/Kennwort
|
1 | Henrichmann, Marc Beruf: Rechtsanwalt
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
2 | Waldmann, Johannes Beruf: Hauptschullehrer | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
3 | Arning, René Beruf: Leiter Marketing und Disposition | Freie Demokratische Partei (FDP) |
4 | Dr. Martin, Leonhard Beruf: Ingenieur | Alternative für Deutschland (AfD) |
5 | Dr. Spallek, Anne Monika Beruf: Leiterin Pferdebetrieb | Bündnis 90/ Die Grünen (GRÜNE) |
6 | Stegemann, Klaus Beruf: Arbeiter | DIE LINKE (DIE LINKE) |
10 | Heitbaum, Stephan Beruf: Kaufmann | FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) |
19 | Eul, Heinz Beruf: Altenpfleger | Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) |
Aufforderung zur Einreichung
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II hat am 12.02.2021 per Bekanntmachung im Amtsblatt 5/2021 zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen aufgefordert.
Das Amtsblatt kann hier abgerufen werden.
Die Frist ist abgelaufen seit Montag, 19.07.2021, 18:00 Uhr.
Aufstellungsversammlungen der Parteien
Der Bundeswahlleiter hat am 08.02.2021 Hinweise zur Anwendung der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung herausgebracht. Diese können hier abgerufen werden.
Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Anmerkungen hierzu:
Grundsätzlich gilt, dass als Bewerberin/Bewerber einer Partei gemäß § 21 BWG in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden kann, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl einer Wahlkreisbewerberin/eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
Die Bewerberinnen/Bewerber und die Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede stimmberechtigte Teilnehmerin/Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen/Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Weiteres regelt § 21 BWG.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerberin/des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben die Leiterin/der Leiter der Versammlung und zwei von diesem/r bestimmten Teilnehmerinnen/Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, die stimmberechtigten Teilnehmerinnen/Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Vorschläge zu machen und Bewerberinnen/Bewerber die Möglichkeit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Weise vorzustellen.
Am 14. Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag gemäß § 52 Abs. 4 Satz 1 BWG festgestellt, dass unter den aktuellen Bedingungen der Covid-19-Pandemie die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung der Wahlbewerber für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 zumindest teilweise unmöglich ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Möglichkeit, Versammlungen mit elektronischer Kommunikation durchzuführen oder die Wahlbewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen im schriftlichen Verfahren zu wählen. Im Übrigen wird auf die am 3. Februar 2021 in Kraft getretene COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (BGBl. I S. 115) verwiesen.
Kreiswahlleiter / Kreiswahlbüro
Kreiswahlleiter
Kreisdirektor Dr. Linus Tepe
Stv. Kreiswahlleiter
Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Heuermann
Kreiswahlbüro
Kreis Coesfeld - Büro des Landrats
Sabrina Strotmann, Tel. 02541 18 9132
Christian Lechtenberg, Tel. 02541 18 9131
Wolfgang Heuermann, Tel. 02541 18 9100
E-Mail: wahlen(at)kreis-coesfeld.de
Telefax: 02541 18 9199
Broschüre in leichter Sprache / Filme in leichter Sprache und mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache
Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat zur Bundestagswahl 2021 eine Broschüre herausgegeben, die den Ablauf der Wahl in leicht verständlicher Sprache darstellt. Diese Broschüre soll dazu beitragen, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können.
Die Broschüre ist unter diesem Link als PDF-Dokument abrufbar.
das Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben stellt auch bei der jetzt anstehenden Bundestagswahl – wie bereits bei verschiedenen vorherigen Wahlen – YouTube Videos in leichter Sprache und mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache für die Bundestagswahl 2021 zur Verfügung.
Die entsprechenden Links finden Sie hier:
Version mit Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache
Anmerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Videos um inhaltliche Ausgestaltungen externer Verantwortlicher (Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben) handelt, insoweit besteht keine Gewähr für die Übernahme der Inhalte.