Ukraine-Hilfe im Kreis Coesfeld

Hinweis für Kriegsflüchtling aus der Ukraine deren Aufenthaltserlaubnis am 04.03.2024 abläuft.

Der Rat der Europäischen Union am 19. Oktober 2023 beschlossen, den vorübergehenden Schutz um ein Jahr, bis zum 04. März 2025, zu verlängern. Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 24. November 2023 zugestimmt. 

Für die Geflüchteten aus der Ukraine bedeutet dies konkret:
Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG, die am 01. Februar 2024 noch gültig sind, gelten automatisch auf Grundlage der Ukraine-AufenthFGV bis zum 04. März 2025 fort.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter 
Häufige gestellte Fragen (FAQ)

Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal Germany4Ukraine bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant:

https://www.germany4ukraine.de/

EN | UA | RU 


 

Plattform Frühe Hilfen und Flucht: Weitere neue Angebote

Mit kurzen Spots informiert das NZFH ab sofort aus der Ukraine geflüchtete Familien und Schwangere über Frühe Hilfen. Die Videos werden bis Anfang Dezember auf Werbeflächen in 20 Fernbahnhöfen bundesweit ausgestrahlt. Weitere Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch finden Sie über nachfolgenden Link:

https://elternsein.info/ukraine


 

Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger:

Stand: 01.03.2022, 16:00 Uhr

1. Aufgrund der unübersichtlichen Situation an der polnisch-ukrainischen Grenze wird dringend darum gebeten, von eigenen Fahrten dorthin mit dem Ziel, selbstständig Flüchtlinge aufzunehmen, Abstand zu nehmen. Momentan werden ankommende Flüchtlinge an der dortigen Grenze registriert, um dann die weitere Unterbringung zu organisieren – Hilfsorganisationen unterstützen. Von deutscher Seite wird eine staatliche Koordinierung erfolgen.
2. Benötigt werden derzeit keinerlei Sachspenden.
3. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun.
4. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden. Kontaktadressen der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen finden Sie hier auf der Seite "Ansprechpersonen in den Städten und Gemeinden".
5. Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Coesfeld untergekommen sind, werden gebeten, sich bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Coesfeld über den Link https://www.coe.de/ukraine-registrierung anzumelden.



Die Kreisverwaltung hat eine „Koordinierungsstelle Ukraine“ eingerichtet. Diese ist zu erreichen unter:

Tel.: 02541 18-3271 (montags bis donnerstags von 08:00 - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: ukraine(at)kreis-coesfeld.de